Hallo Frau Bader, Ich habe einen 2Jahre alten Sohn und war bis Ende Februar diesen Jahres in Elternzeit. Als ich meiner Chefin gesagt hatte, das ich nun nach 2Jahren (in einer Arztpraxis, ich bin Arzthelferin) wieder anfangen wollte, sagte Sie mir, dass Sie für mich eine neue Arbeitskraft eingestellt hätte mit einem offenen Arbeitsvertrag (genau wie ich auch) und das Sie mich nicht mehr einstellen können da Sie es sich nicht leisten können. Nun gut das ist Vergangenheit, ich habe meine Kündigung bekommen und bin seit März 2015 Arbeitslos und jetzt aktuell in der 7SSW. Meine Frage ist nun, steht mir jetzt ALG1 noch zu? Muss ich es dem Arbeitsamt sagen? Wenn ich mich jetzt in einer Praxis Bewerbe, wie es das Arbeitsamt will, dann kann es sein, das ich Blut abnehmen muss, das darf ich aber nicht, wenn ich schwanger bin. Es könnten auch Patienten da sein, die ansteckend &567; für mich sind. Wenn ich mich aber nicht bewerbe dann bin ich nicht vermittelbar und ich bekomme kein ALG1 mehr, oder? Mein Mann geht Vollzeit arbeiten, also bekomme ich auch kein HarzV , sein Gehalt alleine reicht aber nicht zum Decken unserer Kosten aus. Was mache ich jetzt? Krankschreiben? Ein Beschäftigungsverbot holen? Ich weiss gerade nicht weiter. Lieben Dank schon mal für Ihre Antwort.
von breetzmann83 am 21.06.2015, 15:18