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Urlaubsschein

Thema: Urlaubsschein

Hallo, ist es eigentlich rechtlich in Ordnung, dass mein Chef meinen Urlaubsschein behält und den mir nur aushändigt, wenn ich ihn schriftlich anfordere, um Urlaub zu beantragen? Ich hab wenn ich vergesse ihn zu kopieren, überhaupt keinen Überblick über schon genommen/ Resturlaub. Bei all meinen anderen Arbeitgebern hatte ich ihn immer, habe den Urlaub beantragt und nach der Genehmigung wieder bekommen. Wie ist das bei Euch? Danke Katrin

von weigel am 19.12.2014, 14:03



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Urlaubsscheine gibt's bei uns nicht, von daher - keine Ahnung. Bei meinen früheren Arbeitgebern stand die Anzahl der Urlaubstage und die bereits genommenen jeweils auf der Gehaltsabrechnung. Du solltest natürlich selbständig den Überblick über deine Urlaubstage behalten. Kopieren "vergessen" ist doof, aber normalerweise weiß man doch zumindest fürs letzte halbe Jahr, wann man Urlaub hatte. Wenn du doch erst seit September auf der jetzigen Stelle bist (s. Posting weiter unten), da wirst du doch den Überblick noch haben??

von kanja am 19.12.2014, 14:42



Antwort auf Beitrag von weigel

Auch Dein Chef will wahrscheinlich einen Überblick über die Resturaubstage seiner Mitarbeiter behalten - einer wird also ans Kopieren denken müssen. Was passiert denn, wenn Du Deinen Chef freundlich bittest, Dir den Schein kurz zu geben, damit Du ihn kopieren kannst, weil Du das letztes Mal vergessen hast? Beißt er Dir den Kopf ab? Ich habe in meinen fast 30 Berufsjahren noch nie einen "Urlaubsschein" gehabt. Am Anfang standen die Urlaubstage auf der Gehaltsabrechnung. Als dann ein elektronisches Zeiterfassungssystem installiert wurde, gab es zusätzlich wöchtentlich eine Übersicht über die erfassten Zeiten, die gegengezeichnet werden mußte - da standen auch die Urlaubstage drauf. Inzwischen ist das alles elektronisch, ich kann am PC jederzeit alle meine Zeiterfassungsdaten einsehen - also auch die Urlaubstage. Zusätzlich steht alles in Outlook, da kann man auch den eingetragenen Urlaub der Kollegen sehen. Ich würde meinem Chef als erstes vorschlagen, zumindest eine Outlook-Lösung zu installieren. Aber ich bin ja auch vorlaut und mache mich ständig unbeliebt ;-).

von Strudelteigteilchen am 19.12.2014, 15:38



Antwort auf Beitrag von weigel

Wir bekommen bisher immer einen Durschlag zurück. Ansonsten kann man auch immer in der Personalstelle anfragen :) Ab Januar beantragen wir elektronisch, da denke ich dann, dass es eine Übersicht im System geben wird. Mach dir doch einfach selbst eine Kopie, bevor du den Schein abgibst, ist doch kein Problem. Was der Chef mit einem Urlaubsantrag macht ist - als eine der wenigen Dinge in D - gsd noch nicht gesetzlich geregelt :) Gruß, Speedy

von speedy am 19.12.2014, 15:46



Antwort auf Beitrag von weigel

Hallo, ich bekomme auch keinen Urlaubsschein zurück - bei uns wird der in die Verwaltung an einen anderen Standort geschickt. Ich trage halt meinen Urlaub in meinen Kalender ein - sobald er beantragt und genehmigt ist - so kann ich den Überblick gut behalten. Abgesehen davon gibts für unsere Niederlassung einen Urlaubsplaner in denen alle Mitarbeiter ihren (geplanten) Urlaub eintragen - erleichtert die Absprachen, das nicht alle gleichzeitig gehen. Also auch da kann man gut sehen wieviele Tage man verplant hat - bzw. wieviele Tage noch zu verplanen sind. Einen Anspruch darauf die Urlaubsanträge zurückzubekommen gibts meineserachtens nicht. Gruß Dhana

von dhana am 20.12.2014, 11:56



Antwort auf Beitrag von weigel

Die Urlaubsscheine werden bei uns in der Lohnbuchhaltung gelagert. Aber ich könnte ihn jederzeit anfordern. Allerdings trägt meine Abteilungsleiterin sowieso alle unsere Urlaubstage in gemeinsamen Outlook-Kalender ein, also hat man jederzeit den Überblick. Frag deinen Chef doch einfach nach einer Kopie, sollte doch kein Problem sein.

von dee1972 am 21.12.2014, 19:11



Antwort auf Beitrag von weigel

hatten wir eine große blaue Karte, die im Sekretariat geführt wurde. Jetzt seit Jahren ein elektronisches Zeiterfassungssystem, über das auch die Beantragung und Gnehmigung von Urlaub erfolgt. Trotzdem trage ich meinen Urlaub natürlich auch immer noch in meinem Schreibtischkalender ein. Trini

von Trini am 22.12.2014, 08:13



Antwort auf Beitrag von weigel

Hallo macht jede Fa. wie sie es für richtig hält. Hier gibt es gar keine Urlaubsscheine..... In meiner ehem. Fa. gab der Chef den genehmigten Urlaubsschein direkt an die Personalabteilung. viele Grüße

von RR am 22.12.2014, 18:56



Antwort auf Beitrag von weigel

Im Endeffekt ist es ja egal, wenn der Chef den U-Schein behält oder in der Perso abgibt. Was ich viel wichtiger finde ist doch, dass Du für Deine Unterlagen die Genehmigung des Urlaubs nachweisen kannst. Wenn Dein Chef dir böse will, dann kann er dir im schlimmsten Fall unterstellen, dass er nie einen U-Antrag gesehen hat und du unerlaubt in Urlaub gegangen bist. Von daher, würde ich immer einen unterschriebenen Nachweis anfordern. Ist jetzt ein weit her geholtes Beispiel, aber ich habe schon viel erlebt. Bei uns in der Firma wird es so gehandhabt, dass der U-Schein zum Vorgesetzten geht, dieser unterschrieben wieder an den MA zurück geht und der MA ihn an die Perso weiterleitet. Oder es macht der Vorgesetzte, aber dieser gibt dann eine Kopie an den MA weiter. Bei den MA mit EMail wird meist per Mail der Urlaub beantragt, der Vorgesetzte gibt sein OK und sendet die Mail an MA und Perso zurück. Bei uns steht der Resturlaub und Zeitkonto auf dem monatlichen Zeitnachweis, welcher der Abrechnung beigefügt ist.

von DanniL am 04.01.2015, 14:53