Ich bin gerade etwas unschlüssig wegen Kündigungsfrist in der Probezeit.
Meine Probezeit endet am 31.05. und ich habe bis dahin 2 Wochen Kündigungsfrist, nach der Probezeit sind es 3 Monate zum Monatsende.
Heißt dass ich meine Kündigung spätestens am 17.05. abgeben muss oder gelten die 2 Wochen auch, wenn ich sie noch am 29.05. mit Wirkung zum 12.06. abgebe?
von
Badefrosch
am 03.03.2015, 21:20
Kollegin hat gekündigt und ich stehe etwas im Zwiespalt.
Ich arbeite mehr Stunden als die Kollegin. Stand jetzt ist dass der Job letztes Jahr von ihr nicht machbar war mit 25 Stunden, deswegen ich dazu.
Möchte nicht nochmal nahe Burnout kommen falls ihre Stelle nicht nachbesetzt wird. Frage ich nach ob nachbesetzt wird und die Antwort ist ja, dan ist alles gut. Ist die Antwort jedoch nein, könnte man daraus schließen, dass ich doch gehen könnte.
von
Badefrosch
am 03.03.2015, 21:30
Hi, du kannst noch bis zum letzten Tag der Probezeit die kurze Kündigungsfrist nutzen - dafür ist es ja die Probezeit :)
Gruß, Speedy
von
speedy
am 06.03.2015, 09:59