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Krankmeldung

Thema: Krankmeldung

Gerade Diskussion hier vor Ort: Es gibt einige Mitarbeiter hier, die ab dem ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest vorlegen müssen. Das ist rechtens und soweit in Ordnung. Nun die Frage: darf der Arbeitgeber verlangen (steht im Arbeitsvertrag) eine Kopie des Attestes bereits am ersten Tag vorgelegt (z.B. via E-Mail) zu bekommen? Ehrlich gesagt kann ich mir das nicht vorstellen, da diese Mitarbeiter kein technisches Equipment (Smartphone, Laptop) zur Verfügung gestellt bekommt. Ich bin gespannt auf eure Meinungen.

von shinead am 04.09.2014, 11:25



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Ich kenne die Formulierung "bereits nach einem Tag", das verstehe ich so dass es am Tag der Erkrankung eingeholt wird und dementsprechend am 2. Tag vorgelegt wird. Ich finde das alles sehr fragwürdig. Von mir selber ausgehend: Wenn ich merke, dass ich krank *werde*, dann bleibe ich gerne einen Tag zuhause. Und damit ist die Sache abgewendet. Wenn ich allerdings bereits am 1. Tag ein Attest vorlegen muss, dann müsste ich angeschlagen in einer Arztpraxis rumsitzen, nur um einen Zettel abzuholen, kriege keine Erholung und bin dann 3 Tage krank. Und dann soll ich den Zettel womöglich noch am 1. Tag durch die Gegend fahren? Aus 3 mach vielleicht sogar 5, damit es "sich lohnt". Mit diesen Überlegungen macht das amerikanische System Sinn: Du hast ein Kontingent an bezahlten Krankheitstagen. Wenn du die ausgeschöpft hast, kannst du Urlaub nehmen. Wenn der auch ausgeschöpft ist, dann bist du unbezahlt freigestellt.

von Pamo am 04.09.2014, 11:47



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verlangen kann er es schon, aber ob er im Streitfall damit durchkommt, ist die andere frage.... da kann sicher mächtig drüber debattiert werden. ich habe ein all-in-one gerät zuhause (drucker, fax, scanner), ich sende sofort nach dem arztbesuch auf allen wegen, aber das kann man nicht von allen ma´s erwarten, auch nicht per email. in der not würde ich evtl eine mms an den vorgesetzten schicken, ich denke mal, ein Handy mit Kamera hat man, bzw jemand im nahen Umfeld. oder die au per boten in den firmenbriefkasten werfen.

Mitglied inaktiv - 04.09.2014, 11:54



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Ich habe das volle e-Equipment vom AG zuhause und kann die Krankmeldung auch sofort "vorab" schicken. Allerdings muss ich auch erst ab dem 3. Krankheitstag eine AU vorlegen. Es geht halt darum, dass die AU direkt am ersten Tag auch in Kopie vorlegen soll. Das finde ich schon extrem strange...

von shinead am 04.09.2014, 12:01



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find ich auch undurchdacht, aber wenn´s schee macht???

Mitglied inaktiv - 04.09.2014, 12:08



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Vielleicht kann man da als einfacher AN ohne technischen Schnickschnack beim AG antelefonieren und röcheln, dass die AU zur Abholung bereit liegt falls sie noch am gleichen Tag benötigt wird? Ansonsten stelle ich mir vor, wie ich brav da vorbei zockele und meine mit MDI beschmierte AU persönlich beim Boss abgebe. Nochmal kurz in den Papierkorb am Empfang gebrochen und wieder ab nach Hause ins Bettchen.

von Pamo am 04.09.2014, 13:05



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wenn man ins Krankenhaus kommt, z. B. als Notfall. Ich weiß nur, dass hier in NRW (zumindest in meiner Stadt) die Krankenhäuser keine AU-Bescheinigung ausstellen. In Bayern geht das sehr wohl. Also was macht man da, wenn der Chef so wenig Vertrauen hat, dass man am ersten Tag die AU vorlegen muss?

von Oktaevlein am 04.09.2014, 13:28



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Du rufst vom Aufwachraum aus röchelnd beim AG an und versprichst hoch und heilig, dass er die AU bekommt sobald du mit den Prothesen zum Hausarzt humpeln kannst.

von Pamo am 04.09.2014, 13:36



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Ich finde das nicht besonders sinnvoll, und zwar schon wegen der AU ab erstem Tag. Kein Mensch geht zum Arzt und lässt sich für einen Tag krank schreiben. Das ist dann immer gleich für mehrere Tage. Die MA fehlen also durch die Schleife über den Arzt länger. Ob sich das mit denjenigen ausgleicht die dann doch lieber ins Büro statt zum Arzt gehen kann ich nicht beurteilen. Ich kenne keine Gesetzesgrundlage, bin mir aber sicher dass das fehlende Vorabsenden einer AU bei postalischem Eingang am nächsten Tag nicht abgemahnt werden kann.

von lilly1211 am 04.09.2014, 20:36



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Hallo, ich kenne es auch nur so, dass der AG eine AU ab dem 1. Tag verlangen kann, aber nicht, dass sie auch an dem Tag abgeben werden muss. Da reicht die Mitteilung, dass man krank ist und die AU vorliegt. Ich selber lege sie vor, wenn ich wieder arbeite, sollte es länger sein - zum Glück nur zweimal in den letzten sieben Jahren - schicke ich sie per Post.

von wolfsfrau am 05.09.2014, 07:29



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Bei Wikipedia gefunden: Die Bescheinigung über das Unvermögen zur Arbeit (Arbeitsunfähigkeit) muss dem Arbeitgeber nach deutschem Arbeitsrecht spätestens an dem Arbeitstag vorliegen, der auf den dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit folgt, kann jedoch von Arbeitgeber auch schon früher verlangt werden (§ 5 EFZG) Direkt am ersten die AU vorlegen halte ich für nicht rechtens und auch nicht immer machbar! Wenn ich zB Samstag morgen mich krankmelden muss, wer stellt mir dann die AU aus? Ich kann dann frühestens Mo zum Arzt. Wen schon mal ein richtiger schlimmer Magen-Darm-Infekt erwischt hat, weiß, dass es es in diesem Zustand unmöglich ist, zum Arzt zu gehen! Und ist es nicht schon mal jedem so gegangen, dass es einem so schlecht geht, dass man gar nicht aufstehen oder zum Arzt gehen/fahren kann? Und dann soll man sich noch an den PC setzten und die AU einscannen??????

Mitglied inaktiv - 05.09.2014, 08:25



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Hallo die Krankmeldung muss am 3. Kranktag im Original vorliegen. Auch wenn der AG ab dem 1. Kranktag eine ärztl. Bescheinigung fordert. viele Grüße

von RR am 05.09.2014, 11:07



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jetzt bei mir so und bei den anderen Betrieben wo ich bisher war, galt das selbe: AU ab dem ersten Tag, sprich ich muss immer schon am ersten Tag zum Arzt und bis spätestens zum 3. Tag muss die AU vorliegen.

von Luni2701 am 05.09.2014, 22:09



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Rechtslage kenne ich nicht. Bin aber im gespraech mit der personalverwaltung, bei einer Mitarbeiterin auch ab erstem Tag die Krankschreibung zu verlangen. Vorlage des Teils ist mir dann voellig egal, Zweck der uebung ist, dass sie sich keinen schoenen Tag zuahsue machen soll. Das soll ihr vermiest werden. Denn die Krankschreibung ab erstem Tag wird ja gerade verlangt weil heftige Zweifel an ihren Eintageskrankheiten bestehen und allegmeine Ueberzeugung ist, dass ihr Ruekcen/Kreislauf/ Migraene nicht den Tatsachen entspricht. Jedenfalls, sie soll sich zum arzt bewegen, das attestieren lassen, wenn ich die Unterlagen spaeter kriege, kein problem. Sie muessen nur eben vorliegen. denn seien wir mal ganz ehrlich- auch bei Euch wird es sich ja nicht um Mitarbeiter handeln, die selten und nachvollziehbar fehlen, sondern um welche, die haeufiger dann mal eben weg sind. Benedikte PS0 bei mir ist es so, dass ich wenig krank bin, wenn, dann aber richtig und dann waere ich zu platt, mich noch um sdminsitratives zu kuemmern. Das mag bei schliechten befindlichkeitsstoerungen moeglich sein oder so wie unten, wenn man nicht arbeiten, aber auf den Spielplatz kann, dann kann man auch verwaltung noch machen. Wenn ich nicht ins Buero gehe, kann ich sowas auch nicht mehr bzw es wuerde mich unzumutbar dann anstrengen

von Benedikte am 06.09.2014, 18:58



Antwort auf Beitrag von shinead

Also ich muss auch am 1. Tag die AU vorlegen. Wenn ich beim Arzt anrufe heißt es oft: Kommen Sie morgen. Heute ist nichts mehr frei. Ich sag dann immer, dass ich ja heute kommen muss, da ich am 1. Tag die AU vorlegen muss. Dann bekomme ich auch einen Termin. Ich scanne die AU ein oder mein Mann bringt sie schnell vorbei.

von ALF0709 am 06.09.2014, 19:22



Antwort auf Beitrag von shinead

Hi, zulässig wäre eine solche Vereinbarung. Angesichts dessen, dass heute auch bereits ein PC bzw. ein Telefonanschluss nicht mehr gepfändet werden darf bzw. zur Grundsicherung gehört, ist das auch akzeptabel. Im Notfall kann ja auch der Arzt direkt das Attest faxen. Gruß, Speedy

von speedy am 08.09.2014, 09:30