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Elternzeit und Arbeitslosengeld

Thema: Elternzeit und Arbeitslosengeld

Hallo Meine elternzeit geht bis Juni 2016. Nun möchte ich aber an Januar wieder arbeiten. Bei einem anderen AG da die Strecke zulang ist.Wenn ich im Januar aber nichts finde bekomme ich da Geld vom Amt? Wie ist es wenn ich die Elternzeit verkürze bis Dezember, könnte mein AG mich dann im Januar kündigen? So dass ich dann Arbeitslosengeld bekomme für den Fall? Was ist am besten für mich?

von chrissy120687 am 06.08.2015, 16:06



Antwort auf Beitrag von chrissy120687

Hallo, Hast Du bei Deinem jetzigem AG Teilzeit in EZ ab Januar beantragt, die dieser abgelehnt hat? Nur dann hast Du einen Anspruch auf ALG1 falls Du keine andere Tätigkeit findest. Denn wie lange man EZ beantragt und erst einmal zu Hause bleibt, ist ja individuelle Entscheidung. Bei mir war das z.B. der Fall, weil die Abteilung während meiner EZ geschlossen wurde und ich dann nicht mehr die bereits genehmigte TZ antreten konnte. Du musst auf jeden Fall dem Arbeitsamt ein Schreiben vom AG vorlegen, dass Dein AG Dich ab Januar nicht beschäftigen kann. Nur dann hast Du einen Anspruch. Die EZ kannst Du verkürzen (mit Zustimmung des AG), aber warum bekommst Du dann die Kündigung? Du hast nach der Kündigung Anspruch auf ALG, sofern Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, also die Betreuung Deines Kindes gesichert ist und dann anteilig zu der Zeit, die Du arbeiten kannst.

von MamaJonathan am 06.08.2015, 21:18



Antwort auf Beitrag von chrissy120687

Hi, die Festlegung von EZ ist zumindest für die ersten 2 Lebensjahre des Kindes verbindlich. Wenn du die Zeit jetzt verkürzen möchtest und statt dessen lieber ALG hättest, dann wäre das missbräuchlich, denn du hast dich schließlich bewusst für EZ entschieden. Wenn du aber die Zustimmung von deinem alten AG bekommst, während der EZ bei einem anderen zu arbeiten, dann darfst du das natürlich tun. Dein jetziger AG wird bestimmt nicht zustimmen, die EZ aufzuheben und dir dann direkt kündigen - damit würde er jedes Verfahren vor dem AG verlieren, denn man hebt ja die EZ auf, damit der AN wieder früher ins Unternehmen zurück kann. Dir steht es aber frei, auch innerhalb der EZ zu kündigen. Gruß, Speedy

von speedy am 06.08.2015, 21:37