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Was nach mutterschutz

Thema: Was nach mutterschutz

Hey bin momentan noch im BV ssw 16+3 (so früh wegen meinem Job. Bekomme weiterhin Gehalt meinten bis nach der Geburt nach Mutterschutz. Was ist aber danach brauche ja weiterhin Geld und Ausgleich was muss man alles beantragen was kann man alles beantragen ? Gehe noch zu einer Beratungsstelle aber wollte euch mal lieb fragen Danke im Voraus

von New2023 am 16.12.2023, 17:06



Antwort auf Beitrag von New2023

Elterngeld gibt es , je nachdem wie viel ihr verdient Wohngeld und neben dem Kindergeld vielleicht noch Kinderzuschlag. In erster Linie ist aber der Vater für euch beide zuständig

von misses-cat am 16.12.2023, 17:20



Antwort auf Beitrag von New2023

Hey. Ja genau. Das Elterngeld ist dann nach Geburt. Die Mutterschutzzeit wird da auch schon mit eingerechnet. Wenn du wirklich komplett neu bist in der Materie ist eine professionelle Beratung sehr sinnvoll weil es wirklich gefühlt unendlich viele Möglichkeiten gibt. Einbußen wirst du nach der Geburt allerdings haben wenn du zu Hause bleibst. Der volle Lohn wird nicht erstattet. Außer du hast noch Anspruch auf Sozialleistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag. Aber das ist unwahrscheinlich wenn du mit einem Partner zusammenlebst.

von Chaosbande am 16.12.2023, 18:36



Antwort auf Beitrag von New2023

Du bekommst dann für die 12 Monate nach Geburt Elterngeld (wird ca 60% deines jetzigen Netto Einkommens sein). Achtung, die Zahlungen sind unversteuert und unterliegen dem Progessionvorbehalt für die Steuererklärung, die dann Pflicht ist). Kennen viele zB vom Kurzarbeitergeld, ist das gleiche Prinzip. Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt bekommst du noch Lohn (teils von der Krankenkasse, teils vom Arbeitgeber). Das musst du jeweils entsprechend beantragen bei der Krankenkasse (Genau wie für die 6 Wochen vor der Geburt). Die ersten 8 Wochen nach der Geburt werden dann mit dem Elterngeld verrechnet, also nur Elterngeld oder Lohn (wobei Lohn ja da normal höher ist). Danach bekommst du also weitere 10 Monate Elterngeld (also die ca 60% vom Nettolohn). Es gibt bei Elterngeld verschiedene Varianten das sich auszahlen zu lassen. Wenn du unsicher bist, lass dich am besten beraten. Sonst kannst du auch vieles hier nachlesen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752 Je nachdem wann du wieder arbeiten willst, auch nur stundenweise, sollte man das beim Elterngeld berücksichtigen. Und dann hängt es von eurer familiären Situation ab, ob du noch Zuschüsse beantragen kannst. Aber wohnst du mit dem Vater des Kindes zusammen und arbeitet normal, wird da kaum was möglich sein.

von Jule18 am 16.12.2023, 23:16



Antwort auf Beitrag von Jule18

Hallo Werde aufjedenfall eine Beratungsstelle noch suchen die mir vielleicht dabei helfen. Aber vielen Dank das war auch schon eine kleine Hilfe

von New2023 am 17.12.2023, 20:04