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Forum September Mamis 2017

Urlaubsanspruch vor Mutterschutz und Elternzeit

Thema: Urlaubsanspruch vor Mutterschutz und Elternzeit

Huhu ihr Lieben, da ich gerade meinen Jahresurlaub (ver-)plane habe ich folgende Frage: Habe ich denn den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (in meinem Fall 23 Tage) oder nur anteilig bis zum Beginn des Mutterschutzes Anfang August?

von Wildkind am 21.03.2017, 10:18



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Bei uns in der schweiz hat man auf das ganze jahr anspruch :D

von Jasmiineli2017 am 21.03.2017, 10:19



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Huhu, Ich glaube du hast Anspruch anteilig bis einschließlich des Mutterschutz nach der Geburt. Also etwa bis Mitte November.

von Mausemama am 21.03.2017, 10:36



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Also ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe direkt Bescheid bekommen, doch bitte meinen Urlaub vor dem Mutterschutz zu nehmen.. Statt 30 Tage habe ich Anspruch auf 28 Tage, da ich am 10.8 in den Mutterschutz gehe und nach dem ET der Mutterschutz noch abgezogen wird und somit kommen die 2 Tage weniger zu Stande..

von JULI1801 am 21.03.2017, 10:42



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Ich bin auch im öffentlichen Dienst tätig und bei mir lief es genau so mit den anteiligen Tagen. Können nicht genommene Urlaubstage eigentlich an die Elternzeit angehängt werden oder müssen die vor dem Mutterschutz komplett verbraucht werden? Weiss das jemand?

von Jana0806 am 21.03.2017, 10:44



Antwort auf Beitrag von Wildkind

Soweit ich weiß hast du Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, es steht deinem Arbeitgeber allerdings frei ob er dir anteilig etwas für die Elternzeit abzieht. In elternzeit hast du auch Anspruch auf Urlaub. Mein Arbeitgeber zieht mir den Anteil ab, meine Freundin bekommt ihren Jahresurlaub aus der elternzeit hinten dran gehangen. Frag am besten einfach mal nach oder verplane erstmal nur bis nach dem Mutterschutz.

von MaZi.05.08 am 21.03.2017, 10:43



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Urlaub steht dir zu bis Ende muschu anteilig gerechnet auf den Jahresurlaub. Du musst den nicht vor dem muschu nehmen, kannst ihn bis nach der ez auf sparen. Während ez steht dir nur dann Urlaub zu, wenn du arbeitest.

von Lovie am 21.03.2017, 12:29



Antwort auf Beitrag von Wildkind

Nach einer kurzen Recherche bei 4 verschiedenen Quellen stand nun, dass einem durch die gesetzlich festgelegten Mutterschutzfristen keine Einschränkungen im Jahresurlaub angerechnet werden. Das wäre ja nicht schlecht. Ich frage einfach mal nach morgen. Danke für eure Antworten bisher!

von Wildkind am 21.03.2017, 12:33



Antwort auf Beitrag von Wildkind

Ja, richtig, deswegen bekommst du ja Urlaub anteilig bis Ende muschu. Aber der Rest des Jahres... Da bekommst du nur Urlaub, wenn du arbeitest. Stell dir mal vor dein muschu endet am 2.1., dann bekommst du doch nicht den kompletten Jahresurlaub, wenn du nicht arbeitest, sondern sowieso in Elternzeit (=Erziehungsurlaub) bist.

von Lovie am 21.03.2017, 12:57



Antwort auf Beitrag von Wildkind

So wie ich es verstanden habe, bekommt man den Urlaubsanspruch bis zum Ende des Mutterschutzes. Für jeden kompletten Kalendermonat Elternzeit kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch kürzen. D.h. wenn dein Mutterschutz mitten im Monat ausläuft, hast du für diesen Monat noch Urlaubsansprüche. Bei mir ist es so, dass der Mutterschutz Mitte November zu Ende sein wird. Mein Jahresurlaub wird also anteilig nur um den Anspruch für Dezember (2 Tage) gekürzt.

von Blue_Berry am 21.03.2017, 14:15



Antwort auf Beitrag von Wildkind

Bei mir ist es genauso, dass mir mein Urlaub bis einschließlich November zusteht und der Rest wird gestrichen wegen Elternzeit. Ich schaffe es auch gar nicht, den kompletten Urlaub bis zum Beginn des MuSchutz zu nehmen und werde den Rest dann evtl an die Elternzeit anhängen. Ansonsten verfällt er so schnell ja nicht und ich nehme ihn dann das Jahr drauf mit..

von Steffi.88 am 21.03.2017, 19:56



Antwort auf Beitrag von Wildkind

Für jeden Monat, den du KOMPLETT in Elternzeit bist, wird dir 1/12 vom Jahresanspruch gekürzt. Bist du also zb bis einschl. 01.11. in EZ, darf dir nur 1/12 (also für Dez) gekürzt werden.

von blattlaus am 21.03.2017, 20:18



Antwort auf Beitrag von blattlaus

Also lt meiner Rechnung hast du Anspruch auf 21,08 Arbeitstage....Und da der Arbeitgeber immer zu Gunsten des Arbeitnehmers aufrunden muss, hast du Anspruch auf 22 Tage (1 tag darf dir der AG also kürzen) LG

von ulli_123 am 24.03.2017, 08:22