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Forum Juli Mamis 2017

Steuerklassenwechsel

Thema: Steuerklassenwechsel

Hallo liebe Mitkugelnden! Ich denke gerade über einen Steuerklassenwechsel nach, bin mir aber nicht ganz sicher wann es der beste Zeitpunkt ist. Zur Zeit sind wir in 4/4, möchten aber wenn ich keinen regulären Verdienst mehr habe in die 3(Mann)/5(ich) wechseln. Ich werde die Elterngeld Plus Variante wählen und somit monatlich nur das halbe Elterngeld bekommen. Jetzt weiß ich nur nicht wann wir wechseln sollen. Zu Beginn des Mutterschutzes, direkt nach der Geburt oder erst am Ende des Mutterschutzes... Ich möchte ja auch nicht dass das Mutterschaftsgeld gekürzt wird. Und ich weiß dass die gängige Meinung zu solch einem Wechsel ist das es wegen dem Progressionsvorbehalt nicht rentabel wäre und evtl. eine Steuernachzahlung kommen könnte. Jedoch wird das bei uns nicht der Fall sein wegen hohen Werbungskosten etc. Also Wechsel auf jeden Fall nur wann??? Haben wir hier Steuerexperten dabei? Bin für jeden Tip dankbar. LG

von huzzaline am 28.02.2017, 07:17



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Die elterngeldberechnung ist nun ja eh durch... bist du im beschäftigungsverbot oder arbeitest du noch? Dann würdest du nun ja weniger Geld bekommen! Am meisten Sinn macht es wenn du den Wechsel zum 1. August machst

von JolinasMama am 28.02.2017, 12:47



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Wenn das Baby Ende Juli kommt dann sogar 1. September

von JolinasMama am 28.02.2017, 12:48



Antwort auf Beitrag von JolinasMama

Also die kleine kam im juli, steuerklassenwechsel haben wir im oktober beantragt und nach viel hin und her war der dann endlich im februar durch (das finanzamt hatte irgendeinen fehler bei unseren datensaetzen, so dass ich zwar richtig in 5 war, mein mann aber in 4 *augen roll*) da wir erst im april geheitatet hatten galt der wechsel fuer uns eigentlich rueckwirkend zu april (meinte der beamte) aber das war wegen dem hacmac dann ja auch egal, lief dann eh ueber den jahresausgleich. Wir haben knapp 2,5k euro wieder bekommen - allerdings hatten wir bis oktober auch noch getrennte wohnsitze mit knapp 600km dazwischen.

von amissa am 28.02.2017, 12:57



Antwort auf Beitrag von JolinasMama

Ich bin im Beschäftigungsverbot bekomme ja aber ganz normal vom AG mein Gehalt. ET ist der 07.07. - Mutterschutz beginnt am 26.05. und endet am 01.09.2017. Also dann wirklich besser erst nach der Entbindung... Ich war mir nämlich nicht sicher ob sich ein Wechsel zu Beginn des Mutterschutzes finanziell negativ auf das MuSchuGeld auswirkt. LG und Danke schonmal

von huzzaline am 28.02.2017, 15:01



Antwort auf Beitrag von huzzaline

Hey ! Könntest du mir diese Elterngeldgeschichte erklären? Kann man es auf 2 Jahre Strecken?

von jaco_80 am 05.03.2017, 19:30



Antwort auf Beitrag von jaco_80

Ja das ist dann das ElterngeldPlus. Doppelte Laufzeit halbierter Betrag. Monate in denen du mutterschaftsgeld bekommst sind immer Monate im Basis Elterngeld die sind dann verbraucht und du kommst nicht mehr ganz auf 24 Monate.

von PrinzessinLeya am 05.03.2017, 20:39