Huhu ihr Lieben..
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und ja, ich könnte die Personalabteilung fragen, wollte aber erstmal bei euch nachfragen
Ich bekomme zwei Sonderzahlungen, einmal die Leistungsorientierte Bezahlung und das "Weihnachtsgeld" .
Das Zwischengespräch für meine Leistungsorientierte Bezahlung hatte ich schon und mein Chef meinte, dies würde ich anteilig erhalten. Auszahlung immer zum Januargehalt, also Ende Dezember ...
Die Jahressonderzahlung "Weihnachtsgeld" bekomme ich immer mit dem Novembergehalt, also Ende November bzw Anfang Dezember.
Hab ich denn darauf jetzt auch Anspruch? Weiß das je,and von euch bzw ist auch im tvöD angestellt?
Viele Grüße und danke schonmal für eure Antworten ![](/icon/nr152.gif)
von
JULI1801
am 04.07.2017, 17:29
Also ich weiß, dass man Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw der Elterngeld stelle melden muss, wenn man es erhält während man Elterngeld bezieht.
Zum Rest kann ich nix sagen.
von
Lovie
am 04.07.2017, 19:19
Also eigentlich müsstest du beides anteilig erhalten wenn es nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag anders steht!
Ich jedenfalls bekomme auch im November mein Weihnachtsgeld aber nur anteilig bis Ende Oktober weil bis dahin geht voraussichtlich meine Mutterschaftsgeldzahlung
von
Rose22
am 04.07.2017, 21:25
War auch im tvöd und hatte Anspruch auf komplettes Weihnachtsgeld in dem Jahr, in dem die Kinder kamen (Februar und April ).
von
Jule509
am 05.07.2017, 00:04
Hallo Juli,
Ich bin im tvöd angestellt und ich bekomme volles weihnachtsgeld da ich ja in dem sinne angestellt bleibe. Die elternzeit zählt auch zur dazugehörigleit im ÖD komplett dazu (sonderzahlungen bei bestinmter anzahl an dienstjahren)
Hoffe konnte dir weiterhelfen
von
Emmy092017
am 05.07.2017, 18:54
Hallo,
hab für dich mal meinen Mann gefragt weil er auch im öffentlichen Dienst an einer Hochschule arbeitet. Du kriegst dein volles Weihnachtsgeld solange du noch im Mutterschutz bist. In der Elternzeit gibt es Weihnachtsgeld nur anteilig.
LG Karo
Mitglied inaktiv - 06.07.2017, 16:01