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Forum September Mamis 2019

Selbstständigkeit Elterngeld

Thema: Selbstständigkeit Elterngeld

Hey, hat dazu jemand von euch Erfahrungen? Ich finde die Datenlage da irgendwie sehr verwirrend. Mein Mann arbeitet diesen Monat noch selbstständig (Nebentätigkeit). Was wenn er die Rechnung diesen Monat beglichen bekommt und wir warum auch immer in den August rutschen (eigentlich gehe ich recht sicher von September aus)... zählt auszahldatun vor Geburt oder im Geburtsmonat und würde bei Elternzeit angerechnet werden? In dem Fall wäre es mega ärgerlich und ich denke er würde den Elterngeldmonat schieben und ich hätte 4 Wochen alleine... 2. Ich bin ja auch nebenbei selbstständig. Und bekomme wohl in der Mutterschutzzeit noch eine kleine Auszahlung. Wird das denn angerechnet und auf alle Monate gesplittet? Zählt dort nur Gewinn oder Umsatz?

von Schnuppel am 08.08.2019, 09:02



Antwort auf Beitrag von Schnuppel

Bei Selbstständigkeit zählent für das Elterngeld nicht die letzten 12 Monate vor der Geburt, sondern das letzte abgeschlossene Kalenderjahr - in deinem Fall also das Jahr 2018, egal ob das Kind nun im August oder September auf die Welt kommt.

von KielSprotte am 08.08.2019, 09:20



Antwort auf Beitrag von KielSprotte

Sie meint die Anrechnung aufs Elterngeld :-) Nicht den Bemessungszeitraum zur Berechnung des Elterngeldes. Schnuppel, bitte mal selbst lesen: https://www.elterngeld.net/selbststaendige.html Ich denke Du meinst die Stelle auf dem beigefügten Bild. Sieh zu, dass der jetzt noch zahlt und nicht erst, wenn das Kind geboren ist. Am Besten dann aktuell auch mal keine Rechnungen versenden oder eben kurze Frist beim Zahlungsziel setzen. LG

von HeyDu! am 08.08.2019, 09:54



Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Bezugszeitraum = Lebensmonat Kind Also alles was davor an Zahlungen fließt führt nicht zur Kürzung. Bitte ließ wirklich den oberen Link. Allein eine Zahlung kann bei "Nichtstun" dazu führen, dass das EG für alle Monate gekürzt ausgezahlt wird, weil die EG Stelle davon ausgeht, dass das Geld in etwa monatlich in der Höhe zufließen wird. Teile denen dann mit, dass deine Tätigkeit ruht! LG

von HeyDu! am 08.08.2019, 10:02



Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Danke HeyDu. Grundsätzlich hatte ich da gelesen war aber mit den bezugsmonaten verwirrt. Also reicht es einfach so schnell wie möglich die offenen Rechnungen einzufordern. Ich hatte halt Angst, dass wenn der kleine dann doch noch im August hier ist, dass es dann als Kalendermonate gerechnet wird.... Bemessungsgrundlage wird noch spannend ob alles klappt wie ich es mir denke. An sich müsste es das Kalenderjahr 2017 werden, wobei ich den Mutterschutz meines Sohnes ausklammern lasse. 2018 hatte ich Elterngeld und dieses Jahr ist ja noch nicht voll. Habe mich aber erst Mitte diesen Jahres selbstständig gemeldet/gemacht und bisher geringe Einkünfte erzielt.

von Schnuppel am 10.08.2019, 19:05