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Forum September Mamis 2019

Urlaubsanspruch Mutterschutz

Thema: Urlaubsanspruch Mutterschutz

Hallo, ich hab mal ne Frage, unser Personalchef hat gekündigt und es gibt noch keinen neuen, jetzt ist alles sehr chaotisch. Wir haben ja auch während dem Mutterschutz Urlaubsanspruch. Mein Mutterschutz ist von Ende November bis Mitte März glaub ich. Kann ich die Urlaubstage , die mir für Jan.-März zustehen in 2019 nehmen? Denn was bringen mir Urlaubstage in 2020, wenn och doch eh in Elternzeit bin? Wie ist das bei euch?

von Pinguini am 13.09.2019, 10:16



Antwort auf Beitrag von Pinguini

Der Mutterschutz-Zeitraum ist 6 Wochen vor dem errechneten ET und 8 Wochen danach. In dieser Zeit erhälst Du weiteren Urlaubsanspruch, den Du auch entspannt nach der Elternzeit „einlösen“ kannst, auch erst 2020, 2021 oder je nachdem, wie lange Du Elternzeit nimmst. Das heißt, der Anspruch verfällt nicht, ist aber mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Ob Du den Urlaub „vorziehen“ kannst, der erst noch entsteht, ist eine individuelle Unternehmensentscheidung. Sprich das doch einfach mal an, ob sie ihn Dir schon vorab genehmigen. Deinen Zeitraum musst Du nur nochmal prüfen. Ende Nov-Mitte Mär scheint mehr als 14 Wochen. Hab eine schöne Kugelzeit :)

von Mondlicht am 13.09.2019, 10:30



Antwort auf Beitrag von Pinguini

Ja, ich würde das auch mit der Arbeitgeber besprechen. Ich persönlich habe mir den Urlaub immer auszahlen lassen. Er verfällt aber auch nicht. Du könntest ihn auch nach deiner Elternzeit nehmen.

von Wunschkind-Nr-2 am 13.09.2019, 10:35



Antwort auf Beitrag von Pinguini

Auszahlen sieht das Gesetz nur bei Beendigung vor §7 Abs.4 BUrlG , da der Urlaub der Erholung dienen soll und dem Schutz des AN... es gibt aber immer wieder AGs die auszahlen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Hauptsache man ist sich einig. Anspruch auf Auszahlung gibt es jedenfalls wegen Elternzeit nicht. Wenn Auszahlung dann nur zum Vertragsende. Ein Recht auf "vorgezogenen" Urlaub gibt es auch nicht. Rein rechtlich ist der Urlaub im jeweiligen Kalenderjahr zu beanspruchen. §7 Abs. 3 BUrlG. (Geht das nicht wegen EZ, bleibt er erhalten - Ausführung weiter unten.) Selbst wenn bei Dir ein Tarifvertrag gilt, wird die Regelung nicht sonderlich abweichen. Der Urlaub ist also rein rechtlich nach der Elternzeit zu nehmen. Er bleibt im Jahr der Rückkehr aus EZ + dem gesamten Folgejahr erhalten. Auch wenn man 7 Jahre nicht auf Arbeit war, weil man 3 Kinder bekommen hat, bleibt der Anspruch erhalten und wächst ;-) Der Zeitraum bzgl. Verfall nach Rückkehr aus EZ ist also wesentlich länger wie beim neuen Urlaubsanspruch. §17 Abs. 2 BEEG BG

von HeyDu! am 13.09.2019, 12:20



Antwort auf Beitrag von Pinguini

Huch, falsches Monatsforum erwischt! Aber danke für eure vielen Antworten!!!

von Pinguini am 13.09.2019, 13:29