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Forum Juli Mamis 2011

Nachteile beim Lohn durch SS

Thema: Nachteile beim Lohn durch SS

Hallo zusammen, hoffe ihr könnt mir irgendwie behilflich sein. Hab gestern per Post meinen Lohnzettel bekommen. Ich bin seit Dezember im BV und habe nun festgestellt das ich viel weniger Geld bekomme als vorher. Habe aber gelesen das laut Mutterschutzgesetz ein Arbeitnehmer Aufgrund seine SS Finanziell nicht benachteiligt werden darf. Ich habe vorher in rollender Woche gearbeitet und somit Wochenend-, Feiertags-, Nacht, und Spätzuschläge bekommen. Nun steht auf dem Lohnzettel nur mein normaler Grundlohn. Da stimmt doch was nicht, oder? Da meine Firma es immer wieder versucht sich mit dummstellen vor Zahlungen zu drücken wäre es nichts neues. Kennt sich jemand von euch damit aus und kann uns weiter helfen? Liebe Grüße, CHAOS_ENGEL

von CHAOS_ENGEL am 06.02.2011, 18:39



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die gesetzliche grundlage dazu kenn ich net aber ich dachte immer es kommt auf das durchschnittsgehalt der letzten drei monate an wenn man (wie du geschrieben hast) in nem betrieb mit schicht un sonstigen zulagen arbeitet... achso un berücksichtige bitte das die kv-beiträge wieder gestiegen sin... macht bei mir auch wieder gute 5€ aus :-(

von mamaEJV am 06.02.2011, 18:54



Antwort auf Beitrag von CHAOS_ENGEL

Mhm... das ist eine schwierige Frage. Ich bin in der Lohnbuchhaltung tätig und bei uns gibt es einen sogenannten Fehlzeitenausgleichszuschlag. Das heißt, wenn Mitarbeiter regelmäßig Zuschläge etc. im letzten Kalenderjahr bekommen haben, dann wird im Krankheitsfall oder bei Urlaub ein Durchschnitt der Zuschläge gezahlt... ist ein bissl kompliziert. Wenn es bei euch sowas nicht gibt, dann denke ich, dass nur das vertraglich vereinbarte Entgelt, also die Grundvergütung, weitergezahlt wird, weil ja Zuschläge etc. nur dann gezahlt werden, wenn tatsächlich Mehr-, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit geleistet wird. Es handelt sich ja hierbei um einen Vergütungsbestandteil, der variabel ist und daher jeden Monat abweichen kann. Wenn du nicht da bist, kann das natürlich nicht bezahlt werden. Vom Gefühl her würde ich daher sagen, dass das so richtig ist. Das ist für dich natürlich total ungewohnt, wenn du dich an das höhere Einkommen gewöhnt hast. Ansonsten frage doch mal bei deiner Personalabteilung nach, wie das funktioniert, wenn du dir unsicher bist. Die können sich das Geld ja auch von der Krankenkasse wiederholen. Hoffe, ich konnte dir ein bissl helfen, auch wenns nicht so positive Nachrichten waren. Ganz liebe Grüße

von Krümelkugel am 06.02.2011, 19:03



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Nachtrag: Hab gerade nochmal gegoogelt: Muss eine schwangere Mitarbeiterin mit ihrer Arbeit vollständig oder teilweise aussetzen, hat sie nach § 11 Mutterschutzgesetz (MuSchG) einen Anspruch auf ihr bisheriges Entgelt. Das bedeutet: Ihr Unternehmen muss der Mitarbeiterin bei wöchentlicher Abrechnung den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen weiterzahlen. Bei monatlicher Abrechnung gehen Sie von den vergangenen 3 Monaten aus. War die Dauer des Arbeitsverhältnisses kürzer, legen Sie diesen kürzeren Zeitraum zu Grunde. LG

von Krümelkugel am 06.02.2011, 19:07



Antwort auf Beitrag von CHAOS_ENGEL

also wenn ich das jetzt richtig verstehe is meine Firma verpflichtet mir weiterhin den Durchschnittslohn der letzten Monate zu zahlen?! Macht leider nich nur 5€ aus wegen der Beiträge, sind fast 400€ Unterschied. Macht sich ja dann bei der Berechnung vom Elterngeld genau so bemerkbar. Also am in die Firma, und Klärungsbedarf.... Dank euch ganz doll

von CHAOS_ENGEL am 06.02.2011, 21:14



Antwort auf Beitrag von CHAOS_ENGEL

Huhu, sag mal Bescheid was dabei rausgekommen ist, würd mich auch interessieren. Hab ja auch ein BV und hab vorher als Dauernachtwache gearbeitet...sprich mir fehlen nun auch die ganzen Zuschläge was sich enorm auf meinem Gehaltszettel bemerkbar macht^^. LG Mel

von Smile1977 am 07.02.2011, 09:50



Antwort auf Beitrag von Smile1977

Hallo Mel! Als Dauernachtwache mußt du eigentlich bei vollen Bezügen (also inkl. Zuschlägen) zu Hause bleiben- vorausgesetzt, dass in deinem Arbeitsvertrag auch drin steht, dass du nur Nachtwache machst. Ich hatte mal eine Kollegin, bei der war das so. Ich denke in Zeiten leerer Kassen versucht mans halt mal und KS sind ja von Natur aus eher friedfertige Menschen mit Helfersyndrom, die auch oft mal unbezahlte Überstunden machen... Da gibt es bestimmt genug, die sich da nicht wehren und das mit sich machen lassen und somit rechnet sich das für die! Stell dich auf die Hinterbeine, verlieren kannst du nichts! LG

von MäuschenNr.3 am 07.02.2011, 10:25



Antwort auf Beitrag von CHAOS_ENGEL

Also ich bin Krankenschwester und habe auch im 3-Schicht-System gearbeitet. Ich hatte kein BV, aber ich durfte ja z.B. zwischen 20.00 und 6.00 nicht mehr arbeiten, Wechselschichtzulage wäre weggefallen, bzw. auf 2 Schichten gekürzt. Ich habe damals eine Ausgleichszahlung bekommen und hatte somit jeden Monat das selbe, wie die Monate davor.

von MäuschenNr.3 am 07.02.2011, 10:18