Hallo ihr lieben,
Kennt sich jemand aus mit dem Mutterschutz? Der beginnt bei mir ja noch während meiner Elternzeit.
Jetzt hab ich schon oft gehört, ich könne beim Arbeitgeber die Elternzeit zu Beginn des Mutterschutzes beenden um so das Mutterschaftsgeld in voller Höhe zu bekommen, angrenzend an meinem vorherigem Gehalt.
Stimmt das so? Gibt es da irgendwo was "offizielles" wo man sowas nachlesen kann?
Kennt sich da jemand aus?
von
VanyXY
am 15.06.2018, 08:14
Hallo Vany,
Erstmal herzlichen Glückwunsch!
Ich denke, diese Quelle könnte hilfreich sein: https://www.google.de/amp/s/www.haufe.de/amp/sozialwesen/versicherungen-beitraege/vorzeitiges-ende-der-elternzeit-bei-neuer-schwangerschaft_240_156784.html
Ich habe eine Freundin, die kennt sich auch prima aus. Ich kann sie mal fragen, wo sie ihr ganzes wissen her hat :)
von
Biggi304
am 18.06.2018, 09:23
Hallo Vany, das stimmt, nachlesen kann man es direkt im Gesetz:
"Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen."
Hier ist der Link zum entsprechenden Paragraphen: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html
Mitglied inaktiv - 18.06.2018, 10:23
Vielen Dank ihr beiden.
Genau sowas habe ich gesucht ![](/icon/nr101.gif)
von
VanyXY
am 18.06.2018, 14:40