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Forum November Mamis 2020

Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberbescheinigung

Thema: Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberbescheinigung

Hi Mädels! Sag mal ist es Pflicht, dass man Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen muss? Es ist doch eigentlich nur eine Unterstützung für den Arbeitgeber oder? Ich glaube die KK zahlt pro Tag 13€ und die Differenz zahlt dann der Arbeitgeber? Also der AG kann doch auch ganz normal dann das komplette Gehalt bezahlen oder nicht? Brauche ich das Mutterschaftsgeld also? Ich verstehe die Arbeitgeberbescheinigung nicht so recht. Die war jedenfalls bei unserem Landkreis auf der Formularseite zum ausdrucken. Füllt man das erst NACH Geburt aus? Oben links steht ja Geburtsdatum des Kindes. Und ganz unten kommt dann da meine Krankenkasse hin? Also muss das ganze Blatt einmal zum Arbeitgeber und dann zur Krankenkasse? Warum lernt man sowas nicht schon in der Schule Meine Mutter ist schon Jahrzehnte raus und generell hab ich keinen zum Fragen

von Cranberrie am 31.08.2020, 20:31



Antwort auf Beitrag von Cranberrie

Warum sollte dein AG dir das komplette Gehalt bezahlen wenn die KK 13 Euro pro Tag übernimmt? Ergibt keinen Sinn oder? :) Du bekommst ca 34 SSW vom Gyn eine Bescheinigung für die KK und eine für den AG mit dem Vorraussichtlichen ET. Die füllst du aus und fertig. Bekommst dann von der KK dein Geld und vom AG. Verstehe dein Problem jetzt nicht warum du auf das Geld der KK verzichten willst. Die sagen bestimmt nicht nein wenn sie nichts bezahlen müssen, der AG wird die differenz aber nicht bezahlen..

von Nala1202 am 31.08.2020, 20:47



Antwort auf Beitrag von Cranberrie

Ich hab meine Bescheinigung vom Frauenarzt bei der Krankenkasse und den Durchschlag beim Arbeitgeber abgegeben. Den Rest regeln die Beiden unter einander. Musste nix selbst ausfüllen. Bin bei der AOK. Ruf doch bei deiner Kasse mal an.

von Sunnyani am 31.08.2020, 21:01



Antwort auf Beitrag von Cranberrie

Für mich schaut dein Dokument so aus als wäre es von deinem Arbeitgeber auszufüllen und nicht von dir. Normalerweise gibt der Arbeitgeber das an die Krankenkasse so das du gar nichts machen müsstest. Am besten mal direkt mit deinem Arbeitgeber sprechen.

von Meins am 31.08.2020, 21:32



Antwort auf Beitrag von Cranberrie

Ich hab auch was vom fa bekommen, das ich an meine KK schicken musste, die haben mir dann ein sehr unkompliziertes Formular geschickt, auf dem ich den AG angeben musste und Kontodaten. Ich meine, die KK setzt sich dann mit AG in Verbindung...war recht unkompliziert, hoffe das war’s schon für mich ^^

von Sset am 31.08.2020, 22:02



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Ich hab auch was vom fa bekommen, das ich an meine KK schicken musste, die haben mir dann ein sehr unkompliziertes Formular geschickt, auf dem ich den AG angeben musste und Kontodaten. Ich meine, die KK setzt sich dann mit AG in Verbindung...war recht unkompliziert, hoffe das war’s schon für mich ^^

von Sset am 31.08.2020, 22:03



Antwort auf Beitrag von Sset

Ach so okay na das erklärt dann einiges. Dann muss ich natürlich noch auf das Dokument vom Frauenarzt warten. Das war mir nicht bewusst Ich hoffe auch, dass es das dann war mit der Bescheinigung Auf diesen Bürokratischen Kram bereitet einen keiner vor

von Cranberrie am 01.09.2020, 06:05



Antwort auf Beitrag von Cranberrie

Ich hab zu meiner Krankenkasse (Techniker) einfach den Wisch geschickt bzw. über die App von denen hochgeladen, den ich ganz am Anfang der Schwangerschaft zur Bestätigung vom ET für den Arbeitgeber bekommen habe. Das hat denen gereicht und ich hab ein Schreiben bekommen, dass sie mir das Geld für die ersten 6 Wochen am Anfang vom Mutterschutz überweisen und ich danach angeben muss, wann das Kind tatsächlich geboren wurde und dann überweisen sie den Rest. War wirklich total unkompliziert - kaum zu glauben!

von Lana-37 am 01.09.2020, 07:41