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Forum August Mamis 2013

mit welchen jobs bv/ bzw unter welchen voraussetzungen?

Thema: mit welchen jobs bv/ bzw unter welchen voraussetzungen?

hallo ihr lieben, ich habe ein frühchen aus ssw 23+6, geboren 2009 und habe jetzt wahnsinnige angst, dass ich diesmal wieder ein frühchen bekommen werde (bin heute 22+2). diese angst macht mich wirklich wahnsinnig...zumal ich seit letzter woche ja mit vorzeitigen wehen krank geschrieben bin. ich kann nicht mehr klar denken, meine gedanken kreisen nur um diesen einen punkt. habe ich eine chance auf ein bv? ich bin vollzeit im büro tätig, arbeite in einer steuerberaterkanzlei, viel sitzen, viel stress...

von lara-mari am 09.04.2013, 11:29



Antwort auf Beitrag von lara-mari

Hallo Lara-Marie, das tut mir leid, zu lesen... Ich drücke dir ganz fest die Daumen!!! Ein BV ist sehr schwer zu bekommen! Ich selbst habe es auch versuch... Bin nun wenigstens krank geschrieben... Auch wegen Stress und Angst vor Fehl/ Frühgeburt. Hatte auch schon eine FG 2007. ich wurde vom Psychiater krank geschrieben. Er sagre, eine FG sei genug ubd eine zweite riskieren wir nicht. Und Stress nd Angst sind triftige Gründe! Auch deibe extreme Frühgeburt ist so ein Grund. Oft haben die Ärzte Angst, in Regress genomnen zu werden, dann müssen sie dein Gehalt zahlen... Desgalb schreiben sie lieber krank. Ein BV aus beruflichen Gründen kommt bei dur nicht in Betracht, sondern nur ein individuelles BV, da du keinen einschlägigen Beruf ausübst, wie z.Bsp.: Kindererzieher, Friseurin, Schichtarbeiter, Bandarbeiter, etc... Ein individuelles BV kann man bekommen, wenn der psychische Stress gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind birgt... Da ist ausreichend, wenn der Stress subjektiv empfunden wird und es si d auch keine gesundheitlichen Probleme oder bereits bestehenden Anzeichfn erforderlich! So z.Bsp. bei Mobbing. Da reicht das Empfinden der Mutter aus. Wenn man ein BV bekommt, dann bekommt man ganz nirmal sein Gehalt weiter und dann volles Elterngeld. Wenn man krank geschrieben wird und nach 6 Wochen i s Krankengeld fällt, dann zählt das Krankengeld später bei der Elterngeldberechnung nicht als Einkomnen, so dass die Krane gekdzeit als 0 Euro Einkommen zählt. Aber ich gab mir gesagt, egal, so lang isses ja nicht mehr! Lass dich also wenigstens krank schreiben. Wenn es dein FA nicht macht, lass dir ne Überweisung zum Psychiater geben! Liebe Grüße!!!

von Lulalei am 09.04.2013, 11:55



Antwort auf Beitrag von Lulalei

Ich glaube bei einer schwangerschaftsbedingten Krankschreibung ist dass doch so das die Monate bei der Elterngeldberechnung "normal" mitgerechnet werden frag am besten mal beim FA danach. Ansonsten wünsch ich dir natürlich das diesmal alles glatt läuft. Grüße Mandy

von Mandy_123 am 09.04.2013, 12:05