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Kennt sich hier jemand mit Unterhaltszahlungen aus ?

Thema: Kennt sich hier jemand mit Unterhaltszahlungen aus ?

Hey , Ich wollte mal fragen ob sich jemand hier mit Unterhalszahlungen auskennt ? Vielleicht ändert sich bei den einen oder anderen bald nach der Geburt was und hat darüber Kenntnis . Mein neuer Partner hat 2 Kinder und zahlt Unterhalt .Momentan bleibt ihm nach Abzug vom Unterhalt nur der selbstbehalt von 1120€ über . Wird der Unterhalt dann neu berechnet ,oder muss er trotzdem den vollen Unterhalt an seine Ex Frau zahlen ? Danke schon mal für eure antworten und eine tolle Geburt ! Liebe Grüße

von Tulpe2023 am 26.10.2023, 07:09



Antwort auf Beitrag von Tulpe2023

Bei einer Freundin von mir, da hat ihr Partner aus vorheriger Beziehung 2 Kinder und er zahlt für die Mutter und die zwei Kinder (die große ist 12j,die andere weiß ich nicht) Die freundin hat aber selber zwei Kinder mit ihm (3j & 1 1/2j). Sie meinte letztens, dass die Zahlungen aber bald aufhören...warum weshalb wieso, ka...

von Waha9 am 26.10.2023, 10:45



Antwort auf Beitrag von Tulpe2023

Die drei Kinder werden in ihrer Altersgruppe der Unterhaltstabelle gepackt und eigentlich muss er für alle drei entsprechend Unterhalt Zahlen kann er dann noch für euch Mütter Unterhalt zahlen ( ihr Mütter habt Anspruch bis das Kind 3 Jahre alt ist) , soweit die Theorie Anscheinend kann dein Freund aber jetzt schon entweder genau für zwei Kinder den Regelsatz an Unterhalt zahlen oder es ist jetzt schon eine sogenannte Mangelrechnung das bedeutet das er nur einen Teil des Unterhalts zahlen kann. Mit dem dritten Kind ist es auf jeden Fall dann eine Mangelrechnung und die drei werden nicht mehr den vollen Unterhalt bekommen, wird der Unterhalt der Kinder unter dem Unterhaltsvorschusssatz liegen könnt Unterhaltsvorschuss beantragt werden, somit würde dein Freund Schulden machen. Es gibt Jugendämter die verlangen das die Unterhaltspflichtigen Elternteile sich einen Nebenjob suchen um den vollen Satz zu bezahlen, Ach ja wenn es einen Titel für die ersten zwei Kinder gibt darf er nicht einfach weniger zahlen er muss dann zum Anwalt und den ändern lassen, alternativ kannst du oder die Kindsmutter der ersten zwei zum Jugendamt hin

von misses-cat am 26.10.2023, 11:28



Antwort auf Beitrag von Tulpe2023

Sollte er eh schon nur den Mindestsatz zahlen, wonach es hier wegen des geringen Selbstbehalts klingt, würden die Unterhaltszahlungen in Zukunft auf drei Kinder aufgeteilt werden, auch wenn ihr zusammenlebt, sodass die zwei Kinder aus vorheriger Beziehung erstmal weniger bekämen (bei einem Unterhaltstitel ist es nicht ganz so einfach, sondern muss übers Gericht laufen). Wenn dein Partner dann weniger zahlen kann, als der UV wäre, springt das Jugendamt für die zwei Kinder auf früherer Beziehung ein und dein Partner sammelt dort Schulden an bis er irgendwann in der Lage ist, diese zurückzuzahlen! Für euer gemeinsames Kind würde das Jugendamt hingegen nur einspringen, wenn du das beantragst, weil ihr getrennt seid, die steht also Zusammenlebens kein UV zu, aber je nach euren Einkünften evtl. Wohngeld etc (Unterhaltsschulden können Übriges auch nicht in eine Insolvenz eingebracht werden, sondern müssen früher oder später gezahlt werden!)

von JanneKiese am 27.10.2023, 23:55



Antwort auf Beitrag von JanneKiese

Schau in der Düsseldorfer Tabelle, da ist der Unterhalt geregelt. Ansonsten hilft dir ein Fachanwalt für Familienrecht (ggf. Beratungshilfeschein beantragen) weiter.

von angi13 am 03.11.2023, 13:29