Thema:
Kann Elterngeld später ausgezahlt werden?
Hi, ich habe mich an der Elterngeldstelle informiert und weiß nun welche Papiere wir als Grenzgänger noch zusätzlich benötigen für die Anträge usw.
Allerdings habe ich mal eine Frage zum Zeitraum und zur Aufteilung:
Würde es gehen, dass ich die Elternzeit/das Elterngeld erst nach dem 3. Lebensmonat starte? (Vorher beziehe ich 100% Gehalt im Mutterschutz aber nicht aus Deutschland und habe das Geld somit noch nicht nötig)
D.h. Dass ich ein Juli-Baby bekomme, aber erst Anfang November mit dem Elterngeld starte? Mein Mann arbeitet in Deutschland, d.h. Ich würde gerne von Nov-Juni einschließlich Elterngeld beantragen (8 Monate für mich). Bleiben noch vier für ihn übrig!
2. Sind da auch Mischformen möglich? Z.B, dass ich 8 Monate voll nehme und er die 4 Monate aufteilen kann? (Z.B. einen Monat zuhause bleiben nachdem meine 8 vorbei sind und die übrigen 3 als Reduzierung seiner Arbeitszeit in Form von 1 Tag frei oder so?)
Puhh das ist so kompliziert
von
Jules82
am 16.06.2021, 15:11
Die selbe Frage hatte ich auch und hatte deswegen ein Telefonat mit der Dame von der Elterngeldstelle.
Anscheinend geht das nicht. Sinn des Elterngeldes ist derselbe wie des Mutterschaftsgeldes: finanziell abgesichert zu sein nach der SS.
Sprich: du erhälst die ersten zwei Monate Mutterschaftsgeld und dann noch weitere 10 Monate Elterngeld. Der Mutterschutz „klaut“ dir nämlich zwei deiner Elterngeldmonate.
von
dea23
am 16.06.2021, 15:24
Ok, dacht ich’s mir doch!
Also man hat insgesamt 14 Monate, richtig?
Ich könnte also auch 11 Monate (ab Geburt gerechnet) nehmen und meinem Mann würden dann 3 bleiben, richtig?
Diese drei: müssen die direkt im Anschluss an meine 11 nehmen, oder könnte er damit auch einen Monate später erst anfangen (=1 Monate Pause, weil er Jahresurlaub macht in 2022) und in Form von Elterngeld plus nur 30 statt 38 Wochenstunden arbeiten?
von
Jules82
am 16.06.2021, 15:34
Er muss innerhalb bis zum 14Monate Lebensmonat nehmen.
von
Anna287
am 16.06.2021, 16:07
Huhu,
wir haben da auch gerade mehrere Beratungen laufen.
Was wohl gehen würde ist, dass du Elterngeld während des Mutterschutzes beantragst, dann macht dein Mann Elternzeit und dann startest du.
Das würde gehen. Ihr könnte ja für jeden Monat entscheiden wie ihr es macht.
Wir lassen uns dazu nochmal bei Caritas beraten. Das ist kostenlos und unabhängig.
Vielleicht wäre das was? Dann hättet ihr 14 statt 12 Monate.
von
Neolienchen
am 16.06.2021, 16:40
Hey,
ich denke eine Beratung wäre wirklich gut in eurem Fall.
Viele Infos findest du auch im Internet, zB wenn du Elterngeld Grenzgänger googlest.
Hier steht, dass die Elterngeldstelle und Deutschland prüft, welche Bezüge du aus dem Grenzland beziehst und diese dann entsprechend als „verbraucht“ sieht bzw mit einrechnet:
https://www.elterngeld.net/anspruch-wohnsitz.html
Die Regeln für die Partnermonate sind auf den offiziellen elterngeldstellen sehr gut erklärt. Es gibt immer einiges zu beachten, damit man nicht zu viele Abzüge hat. Manchmal macht es mehr Sinn, gar nicht zu arbeiten anstatt nur ein wenig zu reduzieren. Beim elterngeldplus gibt es zB auch Grenzen, wie viel du dazuverdienen kannst ohne dass die etwas vom Elterngeldplus abgezogen wird (bei mir waren das 50% vom vorherigen Einkommen und dann hat es sich gelohnt wieder mit wenig Stunden einzusteigen und gleichzeitig elterngeldplus zu beziehen). Vielleicht wäre das auch eine Option für euch?
von
Tante_Erna
am 16.06.2021, 19:48
Hallo,
Ich glaube schon, dass das geht. Nur eben die acht Wochen nach der Geburt musst du direkt nehmen. Das ist Mutterschutz.
https://familienportal.de/familienportal/meta/egr
Hier kannst du das Elterngeld sehr gut planen und es sagt dir dann auch, wenn etwas so nicht geht.
von
Ulli123
am 16.06.2021, 21:30
Danke für die Tipps. ich hab mich mal durch eure Links geklickt! Sieht aus, als wären so Mischformen machbar
von
Jules82
am 16.06.2021, 22:51