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Ist meine Maus nun Frühchen oder nicht?

Thema: Ist meine Maus nun Frühchen oder nicht?

Hab mal ne Frage! Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen!?! Meine Maus ist 37+1 mit 2260g geboren. Nach der Entbindung sagte man mir, knapp am Frühchen vorbei (bis max 36+6). Bei der Entlassung bekam ich aber ne Frühchen-Bescheinigung wegen des Gewichtes (unter 2500g). Mein Frauenarzt und der Kinderarzt sagen: kein Frühchen, da nur der Zeitpunkt zählt. Meine Hebi sagt:doch Frühchen, da auch das Gewicht zählt. ???? Ja was denn nun? Ist sie nun ein Frühchen oder nicht?

von scred am 12.11.2012, 18:58



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Bei uns war es genau andersrum... Lenny wurde bei 36+0 SSW geboren, allerdings mit 2920g. Also wegen dem Gewicht eigentlich kein Frühchen mehr. Die Krankenkasse hat dann das Krankenhaus angeschrieben und wollte eine Bescheinigung bezüglich mehr Pflegebedarf etc. in den ersten Tagen. Als wir die hatten, bekam ich dann nun auch für 12 Wochen Mutterschaftsgeld. Sprech deswegen am besten mal mit der Krankenkasse.

von meseve am 12.11.2012, 20:17



Antwort auf Beitrag von scred

ich sag auch frühchen..soweit ich weiss zählt beides..gewicht so wie zeitpunkt..meine erste ist auch ein frühchen..kam mit 2404 g und in 35+4 auf die welt

von Sandrina77 am 12.11.2012, 21:14



Antwort auf Beitrag von scred

schleiche mich mal vom Febr-Bus ein. und beides zählt gewicht und zeitpunkt, ist eines der beiden da zählen die kleinen als früchen so war es bei uns auch 36+6 geboren mit 2650g und mein Sohn zählt als Früchen

von dine2808 am 12.11.2012, 22:49



Antwort auf Beitrag von dine2808

owT aber LG

von Danie1710 am 14.11.2012, 12:01



Antwort auf Beitrag von scred

Fruehchen vor der vollendeten 37. SSW + gewicht unter 2500 gramm, laut meiner hebi glg Sonja + Sophie

von tomson2004 am 15.11.2012, 09:45



Antwort auf Beitrag von scred

Frühgeborenes =vor vollendeter 37 ssw geboren Mangelgeborenes= ab 37.0 Ssw aber unter 2500 g Mehrlingsgeburt = mehr als ein Kind ;-) alle haben laut MuSchuGesetz Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutzfrist nach der Entbindung, dafür die Bescheinigung Lg Christine

von trulla77 am 17.11.2012, 21:24