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In Elternzeit erneut schwanger

Thema: In Elternzeit erneut schwanger

Hallo Ihr Lieben, erstmal hoffe ich das es euch allen soweit gut geht. Zu meiner Frage: Ich bin nun in der 15. Woche und bin in der Elternzeit schwanger geworden meine kleine ist jetzt 11 Monate alt. Das Verhältnis zwischen meinem Arbeitgeber und mir ist nicht so toll da ich damals in der Probezeit schwanger geworden bin und dann direkt ins Berufsverbot bin. Meine jetzige Elternzeit geht bis 05/24 jetzt muss ich meinem Arbeitgeber natürlich auch über diese Schwangerschaft informieren mach ich das am besten schriftlich per Post anrufen würde ich ungern? Und soweit ich weiß kann ich die Elternzeit ja zum beginn des Mutterschutzes beenden um das volle Mutterschaftsgeld wieder zu erhalten oder? mach ich das schon jetzt oder erst kurz vor Mutterschutz? Kennt sich da vielleicht jemand mit aus? Danke für eure Hilfe

von Baby032021 am 24.01.2022, 12:36



Antwort auf Beitrag von Baby032021

Wenn du sagst, das Verhältnis ist nicht toll, was heißt das dann. Einfach angespannt oder kommt dort weiter arbeiten nach der Elternzeit für dich eh nicht in Frage? Wenn es so gestört ist, würde ich tatsächliche noch warten und dann auf jeden Fall schriftlich, evtl sogar als Einschreiben per Rückantwort, falls er dir eins rein würgen will, kann er so schon mal nicht behaupten du hättest Fristen versäumt. Wie schlimm es ist, kann ich ja so nicht beurteilen. Das musst du für dich wissen. Deine Elternzeit hat ja nun noch etwas Dauer, also ist er nicht ganz do in Zugzwang wegen Ersatz, als wenn du in ein paar Monaten hättest wiederkommen sollen.

von Cuci am 24.01.2022, 12:45



Antwort auf Beitrag von Baby032021

Ich wurde bei meinem letzten Kind auch in der Elternzeit schwanger. Ich habe dies meinem AG schriftlich mitgeteilt. Aber sehr lieb formuliert , da wir ein gutes Verhältnis hatten und ich da auch gern zurück wollte. Laut Gesetz gilt folgendes : Befindest Du Dich zu Beginn des Mutterschutzes noch in Elternzeit, hast Du als Mitglied einer Krankenkasse Anspruch auf das Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro täglich. Wenn Du während der Elternzeit allerdings nicht arbeitest, zahlt Dir Dein Arbeitgeber keinen Zuschuss. Sprich Dein Arbeitgeber ist raus. Genau so war es bei mir auch … Wie Du schreibst , willst Du jetzt aber Deine Elternzeit vorzeitig beenden . Dies deinem Arbeitgeber mitteilen und ihm gleichzeitig sagen , dass Du schwanger bist , damit er Dich sofort wieder ins BV schickt und Du dann Lohnfortzahlung und Mutterschaftsgeld in voller Höhe bekommst. Entnehme ich das Deinen Zeilen richtig ? Wenn dem so ist, wird sich der Arbeitgeber bedanken. Das würde ich dann wohl auch nur schriftlich machen. Augen zu und durch … ich gehe davon aus, dass Du Dir danach eh eine neue Arbeit suchen musst oder möchtest.

von Patchwork am 24.01.2022, 13:30



Antwort auf Beitrag von Patchwork

Danke für eure Antworten dann war ich tatsächlich falsch informiert ich dachte nämlich das wenn ich die Elternzeit auf den Tag vor dem beginn des neuen Mutterschutzes beende erhalte ich das selbe Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1 und dann nach dem Mutterschutz wieder Elternzeit nehme.

von Baby032021 am 24.01.2022, 13:46



Antwort auf Beitrag von Baby032021

Nein du liegst schon richtig! Patchwork hatte verstanden, dass du jetzt die EZ beendest, um in ein bezahltes BV zu gehen. Das geht tatsächlich nicht. Du kannst und solltest aber deine EZ einen Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden. Dann bekommst du vom AG und von der KK quasi deinen Lohn wie vor der Elternzeit. Bei mir steht das gleiche an. Ich habe vor ein paar Tagen meinen Chef besucht und ihm die Schwangerschaft mitgeteilt. Auch dass ich danach wieder in EZ gehe. Alles weitere schicke ich jetzt der Personalabteilung und nehme meinen Chef in CC. Also eben erste EZ beenden, neue EZ beantragen (die restliche EZ von Kind 1 hänge ich an die EZ von Kind 2 hinten dran).

von Präriemaus am 24.01.2022, 13:57



Antwort auf Beitrag von Präriemaus

Ja , da hat Präriemaus recht. Wenn Du den Mutterschutz beendest und gleich erneut in den Mutterschutz gehst, dann bekommst Du wieder den Zuschuss des Arbeitgebers. Aber zu beachten ist , eine vorzeitige Beendigung einer laufenden Elternzeit noch vor Beginn der vorgeburtlichen Mutterschutzfrist allein aufgrund einer weiteren Schwangerschaft ist laut Gesetz nicht einseitig möglich, hier bedarf es immer der Zustimmung des Arbeitgebers. Daher wirst Du wahrscheinlich um ein Gespräch nicht drum herum kommen. Alles Gute!

von Patchwork am 24.01.2022, 15:15



Antwort auf Beitrag von Präriemaus

Die Elternzeit zu beenden mot Hinblick auf ein neues BV wäre formal betrachtet sogar Spezialbetrug. Habe es aber nicht so verstanden, dass sie das vor hat, sondern lediglich zum Beginn des Mutterschutzes die Elternzeit beenden wegen des Mutterschaftsgeldes. Und das ist formal total in Ordnung. Anders herum wäre man "dämlich", wenn man das nicht so tun würde

von Cuci am 24.01.2022, 15:18



Antwort auf Beitrag von Cuci

Nicht Spezialbetrug. Sozialbetrug! Meinte ich! Im Normalfall hat der AG ein Mitspracherecht bei der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit. In diesem Fall ist das aber wegen neuen Mutterschutzes. Da kann der AG gar nichts gegen tun und das ist völlig legitim.

von Cuci am 24.01.2022, 15:21



Antwort auf Beitrag von Cuci

Genau, das hatte ich nicht vor sie vorzeitig zu beenden wegen dem Berufsverbot lediglich nur wegen dem Mutterschaftsgeld. Danke dann weiß ich nun Bescheid und werde die Elternzeit dann kurz davor beenden.

von Baby032021 am 24.01.2022, 16:04



Antwort auf Beitrag von Baby032021

du kannst die elternzeit ohne zustimmung des AG auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden und erhälst damit den AG zuschlag von vor der EZ. der AG hat KEIN mitspracherecht. am besten mit attest. wann du das tust ist völlig egal, kann auch erst eine Woche davor sein. bedenke aber, dass der AG planen möchte und es fair wäre, nicht ewig zu warten.

von mellomania am 24.01.2022, 17:19



Antwort auf Beitrag von mellomania

Muss man denn eigentlich noch beim AG irgendwie das Mutterschaftsgeld "beantragen", oder sollte das mit der Meldung Mutterschutz zum Tag X und Beendigung der EZ ein Tag davor erledigt sein?

von Präriemaus am 24.01.2022, 18:55



Antwort auf Beitrag von Präriemaus

Lustigerweise hatte ich heute das gleiche Gespräch mit der Personalabteilung, die meinte, dass ich meine Elternzeit beenden müsse. Momentan arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. So bekomme ich auch wieder das gleiche Mutterschaftsgeld. Das wusste ich nicht. Dachte ich würde das Mutterschaftsgeld jetzt nach dem Teilzeitgehalt bekommen. Umso besser

von DoniMoni am 24.01.2022, 19:08



Antwort auf Beitrag von DoniMoni

Ach was, echt? Das ist ja cool. Muss ich dann, wenn ich in Elternteilzeit bin und sich diese mit dem zukünftigen Mutterschutz überschneidet, auch die Elternzeit beenden oder hab ich das falsch verstanden? Also wäre es nur klug, wenn ich nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchte quasi 3 Jahre Elternzeit zu nehmen, davon Jahr 2 und 3 in Elternteilzeit, weil ich danach ja wieder den Vollzeitanspruch hätte, währenddessen unkündbar bin und die Elternteilzeit aber im Falle einer neuen Schwangerschaft beenden kann?

von sunvinca am 24.01.2022, 20:16



Antwort auf Beitrag von sunvinca

Japp https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/was-passiert-wenn-ich-waehrend-der-elternzeit-erneut-schwanger-werde--124860

von DoniMoni am 24.01.2022, 21:31



Antwort auf Beitrag von sunvinca

der mutterschutz muss halt in der elternzeit beginnen oder allerspätestens einen tag nach ende der ez. bedenkt aber, dass das EG dann geringer ausfällt, weil dafür eben dann nur die 12 monate tz vor der geburt gerechnet werden. mann muss aber aktiv beenden. von allein geht da nix

von mellomania am 25.01.2022, 14:38



Antwort auf Beitrag von mellomania

Gehe ich von Elternzeit in Mutterschutz wieder in Elternzeit, wird das Elterngeld von VOR dem ersten Mutterschutz berechnet, solange das erste Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Daher wäre das Elterngeld das gleich wie beim ersten Kind +10% Kinderbonus oben drauf!

von Nickit92 am 25.01.2022, 22:38



Antwort auf Beitrag von Nickit92

Hi Nickit92, das stimmt so nicht (es sei denn ich hab deinen Text irgendwie falsch verstanden, dann sorry). Das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind gibt es nur, wenn Kind 2 geboren wird, wenn Kind 1 ca 14 Monate alt ist (bei Bezug von Basiselterngeld), bzw. wenn es ca 16 Monate alt ist (bei Bezug von Elterngeld Plus). Den Geschwisterbonus natürlich oben drauf. Es zählen immer die 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Mutterschutzzeiten und 14 Monate Elterngeld können ausgeklammert werden. Hierfür werden immer ganze Kalendermonate genommen (Bsp.: Beginnt der MS am 25.5. wird der ganze Mai ausgeklammert). Arbeitet man in der Elternzeit, wird das natürlich eingerechnet. Hoffe ich hab es verständlich erklärt.

von Präriemaus am 26.01.2022, 13:49