Also, habe vorhin erfahren das wir keinen Kitaplatz bekommen obwohl durch Beziehung uns der versichert wurde... jetzt meine Frage: wie sieht denn das finanziell aus und was muss ich machen wenn wir im September keine Tagesmutter finden?
ich bin in Ausbildung und mein Freund arbeitet. Gott ey, bin völlig fertig, hab mich drauf verlassen und steh nun im regen allein gelassen... bin iwie selbst schuld weil ich mich nicht anderswo angemeldet habe. weiß ich auch. aber sie hat au mit der Chefin gesprochen und versicherte mir die zusage ihrerseits. ach man, alles blöd.
also brauch jetzt nur euren Rat wie wir weiter vorgehen wenn selbst keine Tagesmutter zu finden wäre....
Mitglied inaktiv - 21.02.2014, 10:32
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Ich würde mich erstmal ans Jugenamt melden, du hast ab einem Jahr einen Rechtsanpruch. Die sollten dir einen Platz zuweisen.
Wie viel der bei euch kostet, weiß ich nicht. Bei uns ist der einkommensabhängig. Wir mussten für U3 Betreuung ziemlich viel bezahlen. Ich glaube es waren über 200€ im Monat und dann noch Frühstück und Mittagessen dazu.
Im Vergleich dazu zahlen wir für einen Platz ab 3 Jahren gerade mal 45€...
von
Jimmyfreak
am 21.02.2014, 12:33
Ich würde jetzt intensiv suchen. Viele Kitas machen jetzt ihre Listen der neuen Gruppen. Kitaskosten richtet sich nach dem einkommen. Minimum zahlst du 25€ betreuungskosten plus 23€ essen. Vesper und Frühstück sind oft Extra mit zu bringen. Jugamt kann bei der Platzsuche nicht helfen. Hab das schon durch. Viel Erfolg. ;)
von
MamivonLiobaJolin
am 21.02.2014, 13:34
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Hallo!
Ruf gleich alle Kigas an.
Du hast Anspruch auf Betreuungsplatz. Soweit ich weiß, bekommst du Mehrkosten durch Tagesmutter erstattet.
Nie auf mündliche Zusagen verlassen. Ich fordere alles Wichtige schriftlich an. Meistens...
Drücke fest die Daumen.
Jolly
von
Jollygirl29
am 21.02.2014, 20:40
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Hast du nicht Anspruch auf einen Platz ?
Sonst würd ich vielleicht auch mal auf dem Amt fragen
von
Sonneblume200208
am 21.02.2014, 20:59
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Also zunächst stimme ich meiner Vorrednerin zu, geh zum Jugendamt und versuch ob ihr nicht doch einen Platz bekommt. Ansonsten bleiben dir 2 Optionen, entweder du arbeitest Teilzeit, wenn sich das vereinbaren lässt mit deinem Beruf und dem deines Partners. Oder du kündigst, dann steht dir Arbeitslosengeld zu. Wenn du bei deiner Arbeitsstelle mind. 1 Jahr angestellt warst bekommst du ALG 1, dies bekommt man für etwa 1 Jahr. Die Elternzeit wird mit angerechnet, wenn du in dem einen Jahr vor dem Arbeitslosengeld-Anspruch nicht mehr als 150 Tage voll gearbeitet hast, wird die Zeit auf 2 Jahre vor dem Anspruch ausgedehnt und das Arbeitslosengeld somit nicht anhand des Elterngeldes berechnet, sondern anhand dessen, was du eben auch in dem Jahr vor der Elternzeit verdient hast. (Hoffe das konnte man jetzt verstehen)...
Sind die Vorraussetzungen für >ALG 1 nicht gegeben eben ALG 2 (Hartz 4)...
Die Elternzeit nachträglich verlängern geht meines Wissens nach nicht!
Viel Glück
Mitglied inaktiv - 22.02.2014, 08:31