Hi Ihr Lieben hab mal ne Frage hoffe jemand von Euch kennt sich da aus.
Ich habe bis 1.August nächstes Jahr Elternzeit und dann müßte ich eigentlich wieder arbeiten.
Nur da ich Schicht arbeite (und eig. noch nächstes Jahr komplett gerne daheim bleiben würde) würde ich gerne wissen ob es eine Möglichkeit gibt bzw. Finanzielle Hilfe das ich nach dem 1.August Geld bekomme. Es wäre auch kein Problem zu kündigen da ich an dem Job nicht hänge aber bekomm ich dann Arbeitslosengeld? Und wenn Arbeitslosengeld wird das vom Elterngeld berechnet oder vom letzten Lohn? Ich weiß wenn man selber kündigt ist man gesperrt, auch hab ich aber mal irgendwo gelesen das wenn die Betreuung vom Kind nicht eingehalten werden kann entfällt diese Regelung??
Ich hoffe Ihr versteht wie ich das meine
Danke für Eure Antworten
von
Krebschen83
am 26.10.2011, 14:53
Wenn du dein Kind zu Hause behällst kannst du Landeserziehungsgeld beantragen. Das gibt es nur wenn man das Kind selbst betreut. Kannst du glaub ich für 1 Jahr beantragen.
Liebe Grüße
CHAOS_ENGEL
von
CHAOS_ENGEL
am 26.10.2011, 15:15
Ist das abhängig vom gehalt vom Mann?
Ich müsste nach dem 1 Jahr auch arbeiten gehen, würde natürlich aber lieber zu Hause bleiben. Mein Vertrag läuft in der Elternzeit aus und ich brauche danach auf jeden Fall ein Einkommen.
von
schnee1711
am 26.10.2011, 22:15
Für das Landeserziehungsgeld muß der Mann schon ganz ganz wenig verdienen sonst bekommt man das nicht.
von
Krebschen83
am 27.10.2011, 10:27
Ich habe bis zum 31.08.2012 Elternzeit geantragt, Elterngeld bekomme ich aber nur bis zum 14.07.
Für die restliche Zeit werde ich Landeserziehungsgeld beantragen (2 angefangene Monate). Nach meiner Berechnung werde ich es auch bekommen. It aber in jedem Bundesland anders... Zudem werden wir dann wahrscheinlich etwas Wohngeld bekommen und die Kitabeiträge für den Großen werden günstiger. Und ich habe letztes Jahr schon 1000€ zurückgelegt, um laufende Kosten wie Versicherungen ect. abzudecken.
Wenn Du kündigst, wirst Dir das Geld für 3 Monate gesperrt und erst dann bekommst Du ALG. Also müße Dein AG Dir kündigen. Außerdem mußt Du dann für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Du kannst vermittelt werden.
Günstiger wäre es, die Elternzeit zu verlängern. Hast ja theoretisch Anspruch auf 3 Jahre. Wie und ob das aber möglich ist, wenn man schon nen Antrag abgegeben hat, weiß ich nicht.
LG Manja
von
smil.y
am 27.10.2011, 11:44