April Mamis

Forum April Mamis 2022

Fvck!! EZ Antrag verpeilt :-/

Thema: Fvck!! EZ Antrag verpeilt :-/

Hey Mädels, grad les ich nen Beitrag zum Thema EZ und mir fällt erschreckend ein, dass ich den Zettel meines AG bzgl. EZ hätte bis letzten Sonntag abgeben müssen. Bin also fast ne Woche überfällig. Man muss doch immer diese 7 Wochen Frist einhalten und darf max. bis eine Woche nach Entbindung das Schreiben abgeben. Jetzt hab ich das mega schnell nachgeholt und mich für mein Versäumnis entschuldigt, aber was meint ihr könnte nun im schlimmsten Fall passieren? Kennt sich da wer aus? Die haben mich au gar neme dran erinnert! Zugegeben, die wussten auch nicht wann ich entbunden habe, aber naja, so ne Erinnerungsmail iwann im April wäre ja echt praktisch gewesen :-))) Oh man! Mit 2 Kindern und Stilldemenz ist es echt neme wie früher, mein Kopf ist so vergesslich. Eure Alicia

von Alicia_Herzglück am 23.04.2022, 04:01



Antwort auf Beitrag von Alicia_Herzglück

Hallo aus dem Mai, Ich glaube ich würde einfach in der der Personalabteilung anrufen und versuchen, es zu erklären und nachzufragen, inwieweit das jetzt Auswirkungen haben wird. Grundsätzlich kann der AG aus Kulanz die EZ trotzdem wie beantragt zusagen, aber da du die Frist nicht eingehalten hast, könnte er auch erst später (unter Einhaltung der 7 Wochen Frist) der EZ zusagen. Ich drücke dir die Daumen. Es hilft bestimmt, mit dem AG offen ins Gespräch zu gehen. Der AG wird ja davon ausgegangen sein, dass du EZ nimmst, das wurde ja bestimmt vorher schonmal kommuniziert

von Kolibri1993 am 23.04.2022, 06:39



Antwort auf Beitrag von Alicia_Herzglück

Hallo. Das ist natürlich blöd gelaufen. Mein AG ist so kulant und sagt das der EZ Antrag spätestens 4 Wochen, zusammen mit der Geburtsurkunde, nach der Geburt eingereicht sein muss. Ansonsten gilt da auch die 7 Wochen vorher Frist. Vielleicht ist dein AG da ja auch so kulant? Ich würde das offene Gespräch mit der Personalabteilung suchen. Halt uns gerne auf dem laufenden

von Laewenzahn am 23.04.2022, 09:06



Antwort auf Beitrag von Alicia_Herzglück

Hey, im schlimmsten Fall verschiebt sich der Beginn deiner Elternzeit um die Anzahl der Tage, die du den Antrag zu spät eingereicht hast. Müsstest du dann mit Urlaub überbrücken oder halt arbeiten, um weiterhin in die Krankenkasse und Rentenkasse einzuzahlen, glaube ich. Denke aber auch, dass AG mit sich reden lassen. Das wäre ja sonst super blöd. Hätte mir auch passieren können. Ist es auch fast. ;)

von HOPE2 am 23.04.2022, 09:11



Antwort auf Beitrag von Alicia_Herzglück

Normal gibt man den Antrag zwischen 7 und 8 Wochen vor geplanten ET ab, da ab Kündigungsschutz besteht für Väter. Aber das war vorher doch schon sicher mal Thema oder? Und der Chef und die Kollegen haben das gewusst und eingeplant?

von nicoelsche am 23.04.2022, 09:59



Antwort auf Beitrag von Alicia_Herzglück

Hallo Alicia, ich habe gerade mal geguckt wann und in welcher ssw du entbunden hast - bei 38+5 am 11.04. Da du vor Termin entbunden hast werden dir die Tage hinten ran gehängt, so dass du auf genau 12 Wochen Mutterschutz kommst. Beispiel: Wenn mann genau 2 Wochen vor Termin entbindet, hat man 11 Wochen Mutterschutz und 3 Wochen Zeit für den Elternzeitantrag. Du hast am 11.04. entbunden, 9 Tage vor Termin, damit bist du nach Geburt noch 9 Wochen und 2 Tage im Mutterschutz (bis zum 15.06. am 16.06. beginnt deine Elternzeit) und du hast 2 Wochen und 2 Tage nach Geburt Zeit den Elternzeitantrag einzureichen. Somit bist voll im Rahmen. Nur wenn man übeträgt, muss man aufpassen den Antrag zeitig innerhalb einer Woche abzugeben. Alles Gute.

von Anja1712 am 23.04.2022, 11:23



Antwort auf Beitrag von Anja1712

oh gott, stilldemenz: Korrektur: Mutterschutz sind nicht 12 Wochen, sondern 14 Wochen (6 Wochen vor + 8 Wochen nach Geburt) und beim Beispiel sind es 10 Wochen (8+2) und keine 11 Wochen.

von Anja1712 am 23.04.2022, 11:44