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Forum Oktober Mamis 2013

Frgae zum Mutterschutz

Thema: Frgae zum Mutterschutz

Huhu, ich habe da mal eine Frage. Mein errechneter ET ist ja der 07.10, so 8 Wochen nach der Geburt besteht ja der Mutterschutz - in meinem Fall also bis zum 02.12. So nun sagte mir mein AG, dass er mir deswegen 1/12 des Jahresurlaub streichen kann. Nun meine Frage, wenn ich jetzt später entbinde, verlängert sich auch der Mutterschutz? Also angenommen, dass ich so spät entbinde, dass 8 Wochen später ca der 10.12 wäre, müsste er mir dann den vollen urlaub gewähren? Oder bleibt es bei dem errechnetetn ET, egal wann ich entbinde?

von Freezy am 13.05.2013, 12:47



Antwort auf Beitrag von Freezy

Hallo, also soweit ich weiß, darf der Urlaub nur für volle Kalendermonate gekürzt werden in denen du nicht mehr arbeitest. Nachdem dein Mutterschutz aber erst am 02.12. ausläuft, müsste er den Dezember auch noch ganz normal als Urlaubsmonat werten. D.h. kürzen dürfte er nur wenn den Mutteschutz am 30.11. auslaufen würde. Lg

von FCB2011 am 13.05.2013, 13:00



Antwort auf Beitrag von Freezy

Hallo, ich hab genau deshalb mal im Rechtsforum nachgefragt und werde auch noch eine befreundete Anwältin fragen. Soweit ich das verstanden habe, steht uns der volle Jahresurlaub zu. Mein ET ist der 11.10. und der Mutterschutz läuft ja dann auch Anfang Dezember aus, aber für Dezember haben wir dann noch den vollen Urlaubsanspruch. LG

von saja79 am 13.05.2013, 13:06



Antwort auf Beitrag von saja79

hmm, schon mal danke für eure Antworten. Habe auch grad im Expertenforum nachgelesen, da hat jemand die gleiche Frage gestellt. Der wurde auch gesagt, dass er volle Urlaubsanspruch besteht, auch wenn Mutterschutz nur bis zum 01. eines Monats gehen würde. http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=102612&suche1=mutterschutz+und+urlaubsanspruch&seite=1 Na dann mal gucken, wie ich das meinem Chef verklicker, der meinte ja er hätte bei der Arbeitskammer extra nachgefragt und die hätten gesagt, ich würde für Dezember keinen Urlaub bekommen, da er es abrunden kann.....

von Freezy am 13.05.2013, 13:14



Antwort auf Beitrag von Freezy

Dir steht dein kompletter Jahresurlaub zu! Lass dir nichts erzählen von deinem AG!

von Sonnenschein30 am 13.05.2013, 13:12



Antwort auf Beitrag von Freezy

Ich weiß auch, dass dir der volle Jahresurlaub zusteht! Bloß nix klauen lassen!

von Glücksmaus am 13.05.2013, 14:25



Antwort auf Beitrag von Freezy

Hey Freezy, das kommt ganz auf deinen Tarif an. Also bei welchem Arbeitgeber du arbeitest. Bei mir steht zum Beispiel drin "Urlaubsanspuch beträgt ein Zwölftel für jeden vollen Beschäftigungsmonat". D.h. bei uns ganz konkret sobald ein Monat nicht voll ist (selbst wenn nur 2 Tage fehlen) bekomm ich ein Zwölftel abgezogen. Du hast auf jeden Fall auch in der Mutterschutzfrist Anspruch auf Urlaub, das ist überall gleich aber das mit dem Dezember kann man nicht pauschal für alle beantworten. Lg Julianna

von Julianna85 am 13.05.2013, 17:22



Antwort auf Beitrag von Freezy

Ach ja und zum Mutterschutz... ...mal ganz unter uns. Der der Mutterschutz richtet sich immer nach dem errechneten ET. Wenn sich dieser ändert musst du das deinem AG melden. Mit den FAs kann man meist reden. D.h. bitten den Termin nicht nach hinten zu verschieben (wenn erforderlich), solange die Schutzfrist begonnen hat. Es ist nämlich (finanziell) besser sein Kind später zu bekommen. Denn die Wochen 8 Wochen nachher kann dir keiner nehmen und dein AG kann dich ja auch nicht zurück holen wenn du einmal weg bist. Wenn dein Kind eher kommt wird dir die Zeit hinten angehängt, sodass du genau auf deine Wochen kommst. Kommt es später hast du mehr Mutterschutz und somit auch mehr Mutterschaftsgeld. Lg Julianna (Personalbuchhalterin )

von Julianna85 am 13.05.2013, 17:33



Antwort auf Beitrag von Freezy

Puh, doch alles nicht so einfach ^^ Dachte ich hätte es jetzt verstanden, aber demnach könnte ja mein AG doch Recht haben, dass er mir für Dezember den Urlaub streichen kann.

von Freezy am 13.05.2013, 18:05