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Frage zu Elternzeit

Thema: Frage zu Elternzeit

Ihr Lieben mein Vertrag endet Ende des Jahres (Projekt läuft aus) und ich bin ab Mitte September in Mutterschutz. Habt ihr Erfahrungen damit, ob mein Elterngeld mit dem Vertrag automatisch endet? Ich kann mir ja jetzt keinen neuen Job suchen, nur um über den Zeitraum Elterngeld zu bekommen. Vielleicht kennen sich einige ja von euch aus damit..

Mitglied inaktiv - 28.05.2022, 09:14



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Wenn der ET vor auslaufen des Vertrages ist, steht dir ganz normal 1 Jahr Elterngeld zu. Das Elterngeld errechnet sich ja 12 Monate vor der Geburt des Kindes. So war es jedenfalls bei einer Freundin.

von DarisMom am 28.05.2022, 09:39



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Danke euch. Ich kann ja sonst nicht eine neue Stelle suchen, um direkt in Elternzeit zu gehen.. ich dachte, dass es so perfekt wäre, wenn ich das Projekt fast abschließe und so in Elternzeit gehen kann.

Mitglied inaktiv - 28.05.2022, 11:37



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EG und ez haben eigentlich nix miteinander zu tun. EG solltest du aber auf 22 Monate splitten da du nur während des Bezugs von EG beitragsfrei versichert bist. Ez endet an sich mit Ende des Vertrags. Ab dann bist du Hausfrau mit EG Bezug.

von mellomania am 28.05.2022, 13:03



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Hey, nein das elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen in dem Jahr vor der Geburt, macht also nichts. Ich kenne mich aber nicht aus wie es dann mit der elternzeit ist

Mitglied inaktiv - 28.05.2022, 10:33



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Kriegt man also nicht EG nur, wenn man in EZ ist?

Mitglied inaktiv - 28.05.2022, 13:51



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Ich noch mal.. :) Nein! Eltergeld bezieht sich auf das Jahr vor der Geburt, wird anhand des Gehaltes berechnet was du das Jahr vor der Geburt deines Kindes verdient hast. Das Eltergeld kannst du entweder 1 Jahr beziehen oder auf 2 Jahre splitten. Wenn du es auf 2 Jahre aufteilt bekommst du natürlich auch nur die Hälfte von dem, was du bei einem Jahr bekommen würdest. Also z. B. Bei einem Erhalt von einem Jahr 800€, wenn du 2 Jahre nimmst bekommst du monatlich 400€, aber halt für 2 Jahre. In Elternzeit kannst du bis zu 3 Jahren gehen, wenn du finanziell so gut aufgestellt bist. Das Elterngeld endet aber auf jeden Fall vorher . Was auch gut zu wissen ist, die Zeit das Mutterschutzes in der du ja auch Geld beziehst verkürzt die Zeitdes Erhaltes vom Elterngeld. Kurze Erklärung: (Bei einjährigens Erhalt vom Elterngeld) Der Mutterschutz beträgt 6 Wochen vor ET und 8 Wochen danach also insgesamt 14 Wochen. (3,5 Monate) Wenn du dein Baby also mitte Oktober bekommst bist du etwa ab anfang september (6 wochen vorher) im Mutterschutz, + bis 8 Wochen nach der Geburt also etwa mitte Dezember. Ab Januar würdest du dann dein Elterngeld beziehen, aber das erhältst du dann nicht bis Oktober, sondern nur bis Juli 2023 eben weil du in der Zeit des Mutterschutzes auch Geld erhalten hast. Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich erklären und nur ein Jahr Elterngeld beziehst,

von DarisMom am 28.05.2022, 14:54



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Ups, der letzte Satz hat sich irgendwie verschoben :D

von DarisMom am 28.05.2022, 14:55



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Achso krass. Mein ET ist der 30.10. das bedeutet ich wäre bis Ende Dezember in Mutterschutz und dann ab Januar nur noch bis Ende Oktober Elterngeld? Find das irgendwie zu früh, um mein Baby in die Krippe zu geben… :-( wie macht ihr es denn? Ist mein erstes Kind und ich weiß nicht mal wie mein Kind mit 10 Monaten aussehen wird. Mein Mann ist Doktorand und bekommt leider auch nicht viel Geld..

Mitglied inaktiv - 28.05.2022, 15:20



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Ne, wenn dein Baby zeitgerecht zur Welt kommt, also Ende Oktober würdest du ab da an noch 8 Wochen Geld bekommen wo du im Mutterschutz bist. Also sagen wir bis zum 30.12. Ab Januar - August würdest du dann für 8 Monate Elterngeld beziehen. Die 6 Wochen vor dem ET wo du in Mutterschutz bist und Geld erhältst werden ja auch angerechnet..und danach bekommst du bis Oktober halt nichts mehr (außer Kindergeld aber das hat ja nichts mit dem Elterngeld zutun) Das wissen leider nicht alle, deswegen wollte ich es nochmal erwähnen. Ja, wir regelt man das.. Bei meinem Sohn (wird im Juli 3) habe ich das Elterngeld gesplittet, sprich, dann für 21 Monate nur die halbe Summe Elterngeld monatlich bekommen, das ging bei uns aber gut, weil mein Partner schon mitten im Beruf steckte und wir finanziell gut zurecht kamen. Ich habe dann auch 2 Jahre Elternzeit genommen, unabhängig vom Elterngeld, weil ich es auch nicht übers Herz brachte meinen 10 Monate alten Bubi abzugeben. Dieses mal werden wir es etwas anders gestalten, unser 2. Sohn wird leider ein geplanter Kaiserschnitt (irgendwann zwischen dem 1. Und 7. Oktober) werden. Ich werde das Elterngeld dieses mal innerhalb eines Jahres auszahlen lassen aber trotzdem 2 Jahre in Elternzeit gehen. Das hat aber auch den Hintergrund, dass ich super Chefs habe die sagen, wenn ich MÖCHTE kann ich ab dem 2. Elternzeit Jahr wieder im Homeoffice so wie es mir passt ich arbeiten. Und das ist natürlich bombe. Ich bin das 2. Jahr dann noch zu Hause, bei meinen Jungs, kann aber trotzdem etwas dazu verdienen und da ich im 2. Elternzeitjahr kein Elterngeld mehr beziehe, wird mir auch nichts abgezogen. Ich denke jeder muss schauen wie er sich am wohlsten fühlst und wie es finanziell am besten klappt. Ihr werden einen Weg finden

von DarisMom am 28.05.2022, 18:20



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Hey, nicht ganz richtig mit den Zeitangaben. Elterngeld bekommst du ab dem Tag der Geburt des Kindes. Vorher ist es Mutterschaftsgeld was nicht in die Berechnung des Zeitraums des Elterngeld einbezogen wird. Heißt Fiktive angaben des Datums. 12.09. Beginn des Mutterschutzes, 24.10. Errechneter Geburtstermin (und das Kind kommt dann tatsächlich auch auf die Welt) 12.09. bis 23.10. Bezug von Mutterschaftsgeld. Ab dem 24.10.2022 bis 24.10.2023 Elterngeld (oder je nachdem für welches System des Elterngeldes sich entscheidet. An die Dame die den Beitrag veröffentlicht hat: Man kann auch Splitten und Elterngeld plus nach einer Zeit beantragen, hier darfst du bis 50% deines vorherigen Gehalts verdienen und bekommst trotzdem noch einen Betrag an Elterngeld, kannst halt das Kind vielleicht nur teilweise in eine Kita geben oder mit dem Partner/ mit Familie vereinbaren das Er/die Famile in dieser Zeit bei dem Kind ist. Hier würde ich dir aber empfehlen dich bei der Behörde zu informieren. Ist etwas komplexer hier kurz runter zu schreiben. Lg

von NadineS am 28.05.2022, 18:25



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Hallo NadineS, Deine Angaben bezüglich des Mutterschutzes sind so nicht richtig, denn im Mutterschutz bist du auch die 8 Wochen NACH Geburt deines Kindes und erst danach erhältst du Elterngeld, wie gesagt ich habe es bei meinem 1. Kind ja schon mal mitgemacht

von DarisMom am 28.05.2022, 18:32



Antwort auf Beitrag von DarisMom

Es kommt darauf an ob sie an den Partner Elterngeld Monate abgibt oder nicht. Da sie davon nichts geschrieben hat, hab ich das auch nicht berücksichtigt. In der Regel hat man den Anspruch auf 14. Monate Elterngeld, wovon die 8 Wochen NACH der Geburt Mutterschaftsgeld entgegen gerechnet werden, somit 12 Monate Elterngeld. Die Monate die der Partner nimmt, werden davon dann „abgezogen“ oder man hat die Möglichkeit den Partnerschaftsbonus zu beantragen. Bevor hier noch mehr Möglichkeiten aufgezählt werden kann ich die Broschüre des Bundesministeriums empfehlen oder wie gesagt dich direkt bei der Behörde in deiner Stadt informieren. So ist es bei uns in BaWü und so wird es bei uns in der Steuerkanzlei wo ich Arbeite anhand der Lohnabrechnungen für Mandanten berücksichtigt. Das ist meine Erfahrung

von NadineS am 28.05.2022, 18:53



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Hey, ich kann dir nur raten dich im Expertenforum „Recht für Familien“ mal beraten zu lassen. Es gibt vor allem beim Thema Elterngeld sooo viele Fallstricke, über die man böse stolpern kann. Ich habe es selbst am eigenen Leib bei meinem ersten Kind erfahren, da ich neben meinem Angestelltenverhältnis noch eine Dozententätigkeit ausgeübt habe und somit Einkünfte im Rahmen der übungsleiterpauschale. Damit war die berechnungsgrundlage für mein Eltern NICHT die 12 Monate vor Geburt sondern das KALENDERJAHR vor der Geburt des Kindes. Somit war meine ganze Planung mit Gehaltserhöhung, Änderung der Steuerklasse bei meinem Mann und mir etc für die Katz und ich durfte einen vierstelligen Betrag zurück zahlen. Lg

von Mamarama am 28.05.2022, 19:13



Antwort auf Beitrag von NadineS

Das mit den 14 Monaten war falsch von mir. Man bekommt 12 Monate Elterngeld wo 2 Monate nach Geburt Mutterschaftsgeld entgegen gerechnet werden, somit 10 Monate Elterngeld. Was im ganzen aber trotzdem heißt, wenn das Kind beispielsweise am 24.10.22 auf die Welt kommt, bekommt man bis 24.10.23 Elterngeld (wenn man sich für Basiselterngeld entscheidet. Die Berechnung mit Partner ist hier nicht berücksichtigt. Somit ist das erste Lebensjahr des Kindes mit Zuschuss abgedeckt + Kindergeld.

von NadineS am 28.05.2022, 19:20



Antwort auf Beitrag von NadineS

Ohje, anscheinend gibt es wirklich sehr viel zu beachten, habe da auch eher von meinen Erfahrungen geschrieben. Vllt sollte ich mich auch nochmal beraten lassen. Danke für die vielen Infos NadineS

von DarisMom am 28.05.2022, 19:44



Antwort auf Beitrag von DarisMom

Oh ja. Da gibts echt viel zu beachten bzw sehr viele Variationen die man wählen kann wo dann aber auch wieder viele verschiedene Punkte zu beachten sind. Ich hab mich da von meiner Chefin (Steuerberaterin) und einer Kollegin die sich im Bereich Lohnabrechnung sehr gut auskennt beraten lassen. Werd mich selbst aber auch noch von der Zuständigen Behörde hier bei uns Beraten lassen um zumindest mal „alles“ gehört zu haben, was es denn für Möglichkeiten gibt. Bin aber selbst noch nicht zu dem endgültigen Entschluss gekommen wie wir das handhaben werden. Mein Mann möchte auch min. zwei Monate Elternzeit nehmen, ich hab die Möglichkeit im HomeOffice wieder einzusteigen etc. Möchte aber auch nicht zwingend den kleinen Wurm mit einem Jahr in die Kita stecken. Wenn überhaupt nur zeitweise, sodass ich evtl mit 2 Tagen die Woche wieder einsteigen kann. Das blöde ist halt nur, das man das Anfangs schon angeben „muss“ wie man Elterngeld beziehen möchte, aber selbst keine Ahnung hat wie sich das erste Jahr entwickelt, sei es auf das Kind bezogen oder auf die generelle Situation mit Kind. Ist bei uns das erste Kind. Daher anfangs auch sehr unsicher. Wollte nicht „klugscheißen“ bzw so klingen. Entschuldige

von NadineS am 28.05.2022, 20:02



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Ach quatsch, du brauchst dich nicht entschuldigen. Es ist ja gut wenn jemand der mehr Ahnung hat auch mit uns teilt was er weiß! Danke

von DarisMom am 28.05.2022, 22:48



Antwort auf Beitrag von NadineS

Man muss sich festlegen, wie man Elterngeld nehmen will, aber... ...man kann es jederzeit ändern, auch rückwirkend (da aber nicht so lange). Also wenn man erstmal sagt, man teilt das Elterngeld auf die 22 Monate auf (die ersten 2 Monate werden immer als Basiselterngeld angerechnet, da Mutterschutz), deshalb nur 22 statt 24 Monate, dann kann man immer noch nach einem Jahr sagen, ich änder die letzten Monate nochmal, weil ich doch schon früher anfange zu arbeiten. Bei uns kann man in der Elterngeldstelle direkt einen Termin machen und die beraten einen dann. Vielleicht ist das bei euch auch möglich. Der Vorteil ist da, dass die ja alle Unterlagen von euch haben und mit genauen Angaben helfen können.

von Julizwilling am 28.05.2022, 22:58



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Profamilia, Diakonie, Caritas etc. beraten zum Thema elterngeld elternzeit. Ich kann dir nur ans Herz legen dich beraten zu lassen. Das ist echt ein komplexes Thema das nicht eben in ein paar Sätzen abgehandelt ist. Ausschleich

von Sonnenblume. am 30.05.2022, 22:03