Huhu..
also ich habe ja ein BV jetzt habe ich eine frage ich bin in der Ausbildung und das ausbildungsverhältnis ruht bis ich wieder komme und mir werden die 2 Jahre angerechnet.
jetzt hab ich eine frage wir bekommen ab nächsten Monat eine gehaltserhöhung und nächsten Monat eine einmal zahlung von 300 euro auch wegen der gehaltserhöhung..
meine frage ist, kriege ich das auch oder ist das wegen dem BV gestrichen??
kennt sich da wer aus??
lieben gruss
von
mamavonzwei1113
am 26.08.2013, 21:37
wenn die erhöhung beschlossen wurde, als du noch da warst und die rückwirkend ist, bekommst du das Geld auch.
Aber ob das in der Ausbildung genauso zutrifft, dass weiß ich nicht 100%
Ich hab letztes Jahr im BV die gehaltserhöhung und rückzahlung bekommen, da die regelung zurück gesetzt auf den 1.1 war und ich ja bis mai gearbeitet habe
so habe ich nachher auch ein höheres grundgehalt bekommen
von
JessyR88
am 26.08.2013, 21:41
Bist du Arzthelferin?
Bin ich nämlich und bei uns gibt es auch diese Einmalzahlung im september (rückwirkend ab April gerechnet) und ab september die lohnerhöhung.
Bin seit heute im bv und hab auch überlegt was mit dieser einmahlzahlung passiert und der lohnerhöhung. Ist ja tarifliche erhöhing und keine freiwillige vom Arbeitgeber
von
nadine1983
am 26.08.2013, 21:45
Also ich habe mich auch informiert und habe viel darüber belesen. Dein Geld das du ja ab deinem BV bekommst wird ja berechnet anhand der letzten drei Monate ( wenn ich mich nicht irre). Wenn die Gehaltserhöhung rückwirkend ist, dann muss dies auch berücksichtigt werden, sowie auch die Einmalzahlung. Dies betrifft ja die Monate vor dem Beschäftigungsverbot.
Also so wurde mir das damals erklärt.
Hoffe es hilft dir weiter.
von
DanielaH.
am 26.08.2013, 21:46
Huhu
also dieseceinmal zahlung soll wohl rückwirkend für die gehaltserhöhung sein..fur die Monate wo das Geld hätte gezahlt werden müssen..
wenn ich das richtig verstanden habe?!
das heisst da das alles rückwirkend ist kriege ich das auch??
von
mamavonzwei1113
am 26.08.2013, 21:54
Genau, weil das Gehalt würde dir ja zustehen. Deshalb müsstest du das komplett erhalten und ist natürlich auch Berechnungsgrundlage für das Geld, das dir während des BV zusteht.
Es heisst ja, dass die Arbeitnehmer keinen Nachteil zwecks des BV haben sollen.
von
DanielaH.
am 26.08.2013, 22:01
Huhu
ja mache meine Ausbildung zur arzthelferin..
diese gehaltserhöhung ist tariflich fest gesetzt und diese einmal zahlung ja auch irgendwie..
also wir wussten von der schule schon vor meinem BV von dieser Regelung..
wo kann man denn da nachfragen ausser bei seinem Chef??
lieben gruss
von
mamavonzwei1113
am 26.08.2013, 21:51
Wo man sich da erkundigt weiß ich nicht. Vielleicht mal im expertenforum frau bader fragen?
von
nadine1983
am 26.08.2013, 22:12
wenn das Tariflich festgelegt ist und nicht eine freiwillige Erhöhung vom Arbeitgeber, also das heißt, alle bekommen das, dann bekommt ihr das auch zurück gezahlt, also die Einmalzahlung und auch die Gehaltserhöhung im BV, euer Arbeitgeber bekommt ja durch das BV glaub 80% oder weniger von der krankenkasse oder so zurück, muss euch aber den festbetrag (ohne Zulagen) weiter bezahlen bis ihr in Mutterschutz seit, somit auch die Gehaltserhöhung
(war doch gut, dass wir das in der Ausbildung in Altenpflege in Rechtskunde beim Mutterschaftsgesetzt durchgenommen haben. Hätte ich doch unrecht, dass ich das niemals brauchen werde )
von
JessyR88
am 26.08.2013, 22:12