Guten Morgen.
Mein Arbeitgeber hat mich gerade angerufen und gefragt wie lange ich denn vorhabe Elternzeit zu nehmen.
Und ich habe mir noch keine Gedanken gemacht ...
Ich finde ein Jahr zu kurz und 2 Jahre zu lang... auch wegen dem finanziellen ...
Darf ich im 2. Jahr Elternzeit arbeiten gehen ?
Wie lange soll ich lieber beantragen?
Danke für eure Hilfe.
von
Mina1986
am 27.10.2017, 10:29
Hallo,
ich werde zwei Jahre nehmen. Soviel ich weiß darfst du während der elternzeit arbeiten aber es wird dann alles angerechnet bzw abgezogen.
Es gibt aber die Möglichkeit zu verkürzen, am besten rufst du mal bei der für dich zuständigen Elterngeld Beratungsstelle an und fragst nochmal genau nach.
Lieben Gruß
von
Tinkerbell44
am 27.10.2017, 10:41
Huhu!
Bei mir werden es 2 Jahre Elternzeit mit der Option, das 3. Jahr noch dran zu hängen. In den ersten 2 Jahren werde ich definitiv nicht arbeiten. Im 3. Jahr dann evtl. Muss mal abwarten, wie es finanziell ist, da das Haus ja auch bezahlt werden will. ;-)
LG
von
excellence2
am 27.10.2017, 11:34
schau mal hier: https://www.elterngeld.net/elterngeldwissen.html
Da steht normalerweise alles drinnen.
Ich werde 3 Jahre in Elternzeit gehen, aber ab dem 19.LM wieder auf Teilzeit in meiner Frima arbeiten gehen. Elterngeld werd ich mir auf 18 Monate auszahlen lassen, also einemal 6 Monate Basiselterngeld und dann 12 Monate Elterngeld Plus.
Ihr müsst halt schauen wie es bei euch am besten passt, auch vom Geld her.
von
Ändy
am 27.10.2017, 12:15
Hallo ich bin gerade Teilzeit in Elternzeit.
Habe zwei Jahre genommen und davon ein Jahr Elterngeld. Im zweiten Jahr bin ich wieder zur Arbeit in „Teilzeit in Elternzeit“
Da wird nichts abgezogen!!!
Und ganz wichtig: falls ihr noch ein weiteres Kind plant bleib unbedingt weiter in Elternzeit! Und beantrage keine Teilzeit außerhalb der Elternzeit! So bleibt dir deine Vollzeitstelle erhalten (sofern du eine hattest) und du gehst nach Ablauf der Elternzeit automatisch auf 100% ohne dass dein Arbeitgeber was dagegen tun kann.
Meine Elternzeit endet in 6 Wochen und dann nehme ich bis zum Mutterschutz Urlaub bei vollem Gehalt.
von
Klaas1978
am 27.10.2017, 13:06
Vielen Dank!!
von
Mina1986
am 27.10.2017, 13:12
Echt? Also wenn man zwei Jahre nimmt bekommt man ja jeden Monat 50% von dem was man bei einem Jahr bekommen würde ... und wenn ich dann im zweiten Jahr Teilzeit arbeite wird da nichts von abgezogen ?
von
Tinkerbell44
am 27.10.2017, 13:30
Du musst aber bedenken, wenn du das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lässt du nur 22 Monate bekommst. Weil die ersten 2 Monate werden immer als Basiseltenrgeld gerechnet!
von
Ändy
am 27.10.2017, 14:09
Dein neues Elterngeld wird dann aber doch von deinem jetztigen Teilzeitgehalt gerechnet oder?
von
Ändy
am 27.10.2017, 14:10
Ich denke sie hat sich in diesem Fall das Elterngeld nur ein Jahr bezahlen lassen, dafür monatlich voll.
Im zweiten Jahr also kein Elterngeld mehr, nur Elternzeit und das Gehalt.
von
Klümpchen88
am 27.10.2017, 18:03
Ja, weil der Berechtigungszeitraum nicht der Auszahlungszeitraum ist. Abzüge gibt es nur im ersten Jahr (beim Basiselterngeld).
Allerdings stimmt auch das auch mit den Monaten, da der Mutterschutz nicht verdoppelt wird, also 22 Monate.
Und zu dem Tipp mit dem in Elternzeit bleiben und zweites Kind: Wärend des erneuten Mutterschutzes (sind ja normal 14 Wochen) bekommst du das, was du im Moment bekommst. Ein bißchen macht das dann auch für das neue Elterngeld aus, wenn du einen kompletten Monat dein altes Gehalt bekommst. Kommen die Kinder sehr nah nacheinander, werden auch Monate vor der ersten Elternzeit angerechnet.
von
sneram
am 27.10.2017, 18:34
Genau ich habe mir das Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen.
von
Klaas1978
am 28.10.2017, 10:08
Lass Dir mit der Antwort Zeit, spätestens eine Woche nach Geburt bist Du sie ihm schuldig. Freundlich wäre gleich 2 Tage nach der Geburt ne Info aber das obliebt Dir.
Tu Dir den gefallen und geb ihm nichts schriftlich und bleib im Moment noch vage.
Die erste Meldung ist verbindlich. Er muss diese zur Kenntnis nehmen und hat kein Mitspracherecht. Nach der ersten Meldung bedarf es dann bei Änderungen immer seiner Zustimmung.
Nutze ruhig mal die Suchfunktion im Rechtsforum. Alles Gute ;-)
Mitglied inaktiv - 27.10.2017, 21:06
Antwort auf diesen Beitrag
Basis bekommt man doch ein Jahr ?! Wenn ich dann zwei Jahre nehme wird der Mutterschutz nicht berücksichtigt sprich 18 Wochen(Zwillinge längerer Mutterschutz) werden abgezogen dann bekomm ich ca 20 Monate Elterngeld (50%) ? Ich glaub ich muss da auch nochmal nachfragen ;D
von
Tinkerbell44
am 27.10.2017, 22:57
Antwort auf diesen Beitrag
Das müsste dann so sein:
12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt (dein jetziges Gehalt), dann bleiben noch ca. 9 Monate für Elterngeld (ca. 2/3 von deinem jetzigen Gehalt + Geschwiszerbonus für den zweiten Zwilling). Diese kannst du verdoppeln, also 18 Monate (zu je etwa 50% vom Elterngeld pro Monat) =21 Monate lang Geld.
Aber bitte nagel mich da nicht drauf fest, für Zwillinge habe ich das noch nie berechnet. Der Elterngeldrechner (hat oben schon mal wer empfohlen) ist gut. ;)
von
sneram
am 28.10.2017, 15:18
https://www.elterngeld.net/elterngeld-auszahlung.html
Das habe ich noch dazu gefunden. Müsste als so sein, wie oben beschrieben.
Für den zweiten Zwilling gibt es im Übrigen 300 € als Mehrlingszuschlag oben drauf.
von
sneram
am 31.10.2017, 18:49