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Elternzeit von Vater ab Geburt

Thema: Elternzeit von Vater ab Geburt

Hi Mädels, wisst ihr wo es im Gesetz steht dass der Vater auch den Anspruch hat ab Geburt einen Monat Elternzeit zu nehmen? Der Arbeitgeber von meinem Mann zickt jetzt irgendwie rum

von Patrizia_Y am 14.01.2016, 15:55



Antwort auf Beitrag von Patrizia_Y

Hallo. Er hat nicht nur einen Monat sondern genau 8 Wochen anspruch auf Elternzeit. Der Arbeitgeber meines Mannes wird auch zu schlucken haben weil wir uns für 2x 4 Wochen entschieden haben. Rein rechtlich muss es der Mann deines Mannes akzeptieren. LG

von Babyle2 am 14.01.2016, 16:19



Antwort auf Beitrag von Babyle2

Hihi der mann deines Mannes hat mich amüsiert musste laut lachen

von jolina06 am 14.01.2016, 21:41



Antwort auf Beitrag von Patrizia_Y

Es gibt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Broschüre, die heißt Elterngeld und Elternzeit. Gibt es als pdf Download oder als Heftchen. Da steht ALLES drin, und zwar aus erster Hand. Lad dir das mal runter, such dir die passende Stelle und halte sie dem Arbeitgeber unter die Nase.

von funkahobbes am 14.01.2016, 18:56



Antwort auf Beitrag von Patrizia_Y

huhu aus dem juli 2016 meiner überlegt auch es zu teilen, 2x 4 wochen , dieses und nächstes jahr bin da auch mal gespannt ob das so geht, aber muss ja obs dem AG passt oder nicht. ab geburt nimmt er dann seinen sommerurlaub und will dann direkt den 1 monat ranhängen, oha da wird sich der AG auch freuen

von zauberinsel am 15.01.2016, 08:20



Antwort auf Beitrag von Patrizia_Y

Guten Morgen, grundsätzlich hat der Mann 8 Wochen Anspruch auf Elterngeld. § 1, viel wichtiger § 4 (4) BEEG. Auf Elternzeit an sich hat er genau so viel Anspruch wie die Mutter, also drei Jahre § 15 (1) und (2) BEEG. Für den Arbeitgeber ist der § 15 BEEG allerdings entscheidend. Denn ob dein Mann Geld dafür bekommt, kann dem Arbeitgeber ja herzlich egal sein. Mein Mann beantragt z. B. zwei Monate, sobald die 3 zuhause sind und dann nochmal 2 Monate wenn sie schon älter sind (11. und 12. Lebensmonat). Da er das Elterngeld teilen lässt, hat er 4 Monate Anspruch auf Elterngeld. Die eigentliche Elternzeit bleibt davon allerdings unberührt. Sprich: Wir hätten beide grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf 3 Jahre zuhause zu bleiben. Dass das finanziell nicht zu stemmen wäre ist mal was anderes.

von SDK2014 am 15.01.2016, 08:47



Antwort auf Beitrag von SDK2014

Hallo aus Teneriffa! Meine Hebamme sagte, dass es nur wichtige ist, diese frühzeitig (mind 7 Wochen vorher) anzumelden. Mein Mann wird den Hauptteil unserer Elternzeit nehmen und nebenbei etwas arbeiten. Lässt sich alles irgendwie stemmen...

von Janni Jan am 15.01.2016, 12:37



Antwort auf Beitrag von Patrizia_Y

Uns wurde gesagt man muss mindestens 2 Monate nehmen.. Beim Amt für Versorgung bekommt man alle Infos

von PingSunshine am 15.01.2016, 12:40



Antwort auf Beitrag von Patrizia_Y

Nehmts mir nicht übel, aber verbreitet doch kein Halbwissen. Jeder schmeißt so Fetzen hier in Raum, die dann weiter verbreitet werden. Natürlich hat dein Partner Anspruch auf Elternzeit und auch Elterngeld. Und nicht nur 8 Wochen. Ihr habt beide zusammen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, vorausgesetzt ihr nehmt beide Elternzeit und mindestens 2 Monate. Ihr müsst die 14 Monate also aufteilen. Wenn dein Mann jetzt zB nur 1 Monat daheim bleiben will, dann kann er das natürlich auch. Nur dann habt ihr zusammen nur 13 Monate. Einer allein hat also nur 12 Monate, wobei dir der Mutterschutz noch abgezogen wird. Ich würde an eurer Stelle dem Chef deines Mannes schriftlich mitteilen dass er den ersten Lebebsmonat als Elternzeit nehmen wird. Da kann der Chef legal nix gegen machen.

von funkemariechen am 16.01.2016, 12:49



Antwort auf Beitrag von funkemariechen

... Und mit der neuen Elterngeld Plus Regelung und Partnerschaftsbonus hat man sogar noch mehr Möglichkeiten.

von PiaMarie am 17.01.2016, 20:45



Antwort auf Beitrag von Patrizia_Y

Hallo, Ja wir hier. Es ist schließlich ein Recht des Arbeitnehmers (Arbeitgeber nehmen es mit Recht und Gesetz auch sehr genau, wenn es um Kündigung, Geld und Co geht) Mein Mann ist nach Geburt 1 Monat zusammen mit mir zu Hause, ich bis 7. Monat, und dann hat mein Mann noch 6 Monate Elternzeit. Danach arbeiten wir beide 30h - bekommen so noch 4 Monate Elterngeld Plus und ab 18 Monate beide dann 35h - mit Gleitzeit ;-) Sollen sich echt nicht so anstellen -.-

von PiaMarie am 17.01.2016, 20:41



Antwort auf Beitrag von PiaMarie

Genau, wenn dein Mann nur einen Monat daheim bleiben will, bekommt er in dem Monat kein Elterngeld, da muss er mindestens 2 Monate nehmen. Machbar wäre allerdings auch im zweiten Monat bis maximal 30h zu arbeiten (was natürlich aufs Elterngeld prozentual angerechnet wird)

von PiaMarie am 17.01.2016, 20:44



Antwort auf Beitrag von Patrizia_Y

Hallo Mädels, sorry hatte Urlaub und war im Büro in Kinderzimmer umbauen Stress Er will an Geburt einen Monat daheim bleiben und dann nach meinen 12 Monaten bleibt er noch ein weiteres Jahr daheim, ein Monat mit Elterngeld Rest halt unbezahlt

von Patrizia_Y am 25.01.2016, 07:49