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Elternzeit verlängern

Thema: Elternzeit verlängern

Moin Mädels, Nun habe ich auch eine Frage zur Elternzeit. Ich habe diese für 1 Jahr beantragt. Mein Problem: eigentlich war der Plan das mein Mann und ich dann nach dem Jahr beide auf Teilzeit wechseln, doch dies wird bei seinem jetzigen Arbeitsgeber sehr schwierig. Jetzt überlegen wir, den AG meines Mannes zu wechseln, was natürlich Bewerbungszeiten etc. Mit sich bringt. Daher nun die Überlegung, das ich doch verlängere. Meine Wunschvorstellung ist es, das ich ab März 2022 wieder arbeite, so ca. 25-30 Std. die Woche, um bei einem evtl. 2ten Kind mehr Elterngeld zu bekommen. Mein Mann soll dementsprechend auch seine Stundenanzahl bei einem hoffentlich besseren AG entsprechend anpassen. Nun die Frage: was soll ich tun? Die Elternzeit erstmal auf 2 Jahre verlängern, in der Hoffnung das ich dann ab März doch schon wieder einsteigen kann? Oder bis März verlängern, in der Hoffnung das mein Mann einen anderen Job findet und falls das nicht klappt doch nochmal auf 2 Jahre verlängern? Geht das überhaupt?

von Miniwunder am 27.05.2021, 10:38



Antwort auf Beitrag von Miniwunder

Das ist schwierig zu verstehen was du meinst. Ich werde meine Elternzeit z.B. von zwei auf drei Jahre verlängern. Ich arbeite aber auch schon wieder seit Ende des Mutterschutzes halbtags trotz Elternzeit. Das eine schließt das andere ja nicht aus. Selbst wenn meine Elternzeit vorbei ist, arbeite ich ja "nur" 30 Stunden.

von Cani33 am 27.05.2021, 10:48



Antwort auf Beitrag von Miniwunder

Ja, da würde ich auf 2jahre verlängern. Wenn du vorher doch schon arbeiten kannst/willst, kannst du dann immernoch früher beenden und wieder einsteigen. Jetzt ist halt nur die Frage ob das dein Chef mitmacht. Soweit ich richtig informiert bin, muss der Arbeitgeber nicht zustimmen wenn du die Elternzeit nachträglich verlängerst. Deshalb habe ich beim großen und jetzt bei Mini direkt 3jahre genommen und kann dann immernoch entscheiden wann genau ich wieder arbeiten gehen will.

von mausebär2011 am 27.05.2021, 11:12



Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Das stimmt so nicht ganz. Hier ein Ausschnitt aus dem Internet: Eltern können bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Viele entscheiden sich, ab der Geburt des Kindes zwei Jahre Elternzeit zu nehmen. Nicht selten entsteht anschließend der Wunsch, ein weiteres Jahr in Elternzeit zu verbringen – insgesamt also drei Jahre. Diese nahtlose Verlängerung der Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes ist möglich, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss. So entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg.

von Cani33 am 27.05.2021, 11:28



Antwort auf Beitrag von Cani33

Hm, mein Mann wollte seine Elternzeit ändern. Das war nicht ohne Zustimmung vom Arbeitgeber möglich. Zumindest haben wir das so als Auskunft bekommen.

von mausebär2011 am 27.05.2021, 11:30



Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Die ersten zwei Jahre müssen mE verbindlich festgelegt werden - Änderungen gehen dann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Siehe dazu beigefügten Screenshot von der offiziellen Seite des Bundes.

von misssilence am 27.05.2021, 11:37



Antwort auf Beitrag von mausebär2011

OK, jetzt bin ich raus. Da stand noch mehr : Geht ein Elternteil zunächst für zwei Jahre in Elternzeit, möchte dann aber deren Dauer bis zum dritten Geburtstag des Kindes verlängern, muss der Arbeitgeber dem nicht zustimmen. Ein Widerspruch des Arbeitgebers wäre in diesem Fall unerheblich. Beachten Sie aber bitte, dass auch für die Anmeldung der Elternzeitverlängerung Fristen einzuhalten sind. In diesem Zusammenhang ist auch der sog. Bindungszeitraum von Bedeutung. Beantragen Sie Elternzeit für die Zeit bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes, müssen Sie zumindest für die ersten beiden Lebensjahre des Kindes verbindlich angeben, wann Sie in diesen 24 Monaten Elternzeit nehmen möchten und wann nicht. Änderungen innerhalb der ersten beiden Lebensjahre des Kindes, also Verlängerung, Verkürzung oder Verschiebung, sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Da Blick ich nicht durch . Irgendwie hebt der eine Text, den anderen wieder auf. Am besten direkt mit dem Arbeitgeber reden.

von Cani33 am 27.05.2021, 11:47



Antwort auf Beitrag von misssilence

Die ersten zwei Jahre sind doch dann verbindlich. Ich hänge nur das dritte Jahr dran oder nicht? Ich andere ja nix an den ersten zwei Jahren. Oder kann ich am zweiten Geburtstag vom Kind sagen, das ich jetzt nochmal ein Jahr in Elternzeit gehen möchte?

von Cani33 am 27.05.2021, 11:49



Antwort auf Beitrag von Cani33

Finde ich nicht: Grundsätzlich bist du frei, wann du deine Elternzeit nimmst. Für die ersten beiden Lebensjahre des Kindes musst du dies verbindlich tun, dh Änderungen sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Ab dem zweiten Geburtstag bist du frei, ob du noch ein drittes Jahr Elternzeit nehmen willst - dies hat der Arbeitgeber einfach zu akzeptieren, sofern du dies rechtzeitig mitteilst.

von misssilence am 27.05.2021, 11:54



Antwort auf Beitrag von misssilence

Also wenn mein Arbeitgeber mir das dritte Jahr verweigert, muss ich nur warten bis das Kind zwei ist , reiche den Antrag ein zum nächst möglichen Zeitpunkt wieder in Elternzeit zu gehen und er darf nicht nein sagen? Ich muss halt im dümmsten Fall ein paar Wochen warten bis die Frist vorbei ist. Das ist doch wesentlich schlechter für den Arbeitgeber zu planen, wie wenn ich gleich sage ich hänge noch ein Jahr dran. Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?

von Cani33 am 27.05.2021, 12:10



Antwort auf Beitrag von Cani33

Er darf dir das dritte Jahr nicht einfach so verweigern. Elternzeit IST zu gewähren, sofern der AG die formalen Voraussetzungeb erfüllt. Wenn du also bereits zu Beginn drei Jahre beantragst, muss er das so hinnehmen. Beantragst du hingegen nur zwei Jahre, kannst du das dritte immer dran hängen. Beantragst du weniger als zwei, so muss der AG jeder (!) Verlängerung zustimmen. So verstehe ich das zumindest Frage mich nicht, warum Deutschland das immer alles so unendlich kompliziert machen muss.

von misssilence am 27.05.2021, 13:39



Antwort auf Beitrag von misssilence

Gott, das ist wirklich kompliziert geschrieben

von Cani33 am 27.05.2021, 15:10



Antwort auf Beitrag von Miniwunder

Aiii jetzt habe ich aber eine Diskussion angetreten hier. Ist aber auch alles nicht immer so eindeutig zu verstehen. Ich werde gleich mit meinem Chef und evtl. Der Personalabteilung telefonieren. Ich denke auch das direkt auf 2 Jahre einreichen erstmal das Beste ist. Und dann evtl. bereits im März wiedr anfangen, wenn es die Situation hier zulässt. Was ich sehr hoffe, denn irgendwie vermisse ich ja auch meine Arbeit. Das Team ist so toll und der Job macht Spaß. Kernfrage war eigentlich, wie oft kann man so eine Elternzeit verlängern. Also könnte ich bspw. alle 4 Monate erneut die Elternzeit verlängern? Klar, das der AG zustimmen muss.

von Miniwunder am 27.05.2021, 12:56



Antwort auf Beitrag von Miniwunder

Das ist möglich, wenn der AG zustimmt. Da gibt es soweit ich verstanden habe keine weiteren Einschränkungen. Da du in Elternzeit auch Teilzeit arbeiten kannst, würde ich auch direkt zwei Jahre Anfragen und ggf schon ausloten, wieder AG dazu steht, wenn du spontan ab März Teilzeit arbeiten willst. Dafür hättest du ja auch zwei Möglichkeiten: 1. Teilzeit in Elternzeit. Deine EZ ist damit zwar weg, aber du hast danach Anspruch auf die Rückkehr auf Vollzeit. Dein ursprünglicher Arbeitsvertrag ruht in dieser Zeit. 2. Teilzeit ohne Elternzeit. Hier begründest du ein neues Arbeitsverhältnis nach dem TeilZG und du hast keinen Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit. Du kannst natürlich privatrechtlich diese Teilzeit ebenfalls befristen und als Zusatz zu deinem bisherigen Arbeitsvertrag laufen lassen - sofern das der AG mitmacht.

von misssilence am 27.05.2021, 13:44



Antwort auf Beitrag von misssilence

Danke dir. Das wusste ich auch so noch nicht. Bist du in dem Bereich tätig? Du kennst dich auch so gut mit den Steuern aus. Also auf jeden Fall Beamtin, oder?

von Miniwunder am 27.05.2021, 14:14



Antwort auf Beitrag von Miniwunder

Oh nein, bloß keine Beamtin bitte Im Amt würde ich vor Langeweile sterben. Das wäre nix für mich. Ich arbeite in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung. Im Arbeitsrecht habe ich nur ganz rudimentäre Grundkenntnisse durch Studium und meine Betriebsratstätigkeit.

von misssilence am 27.05.2021, 19:12



Antwort auf Beitrag von Miniwunder

Eins vorweg. Verlängern kannst du ja, aber das Geld was du bereits bekommen hast ist weg. Da das Jahr schon so gut wie um ist, wirst du nicht wirklich mehr was bekommen. Also lohnt sich verlängern nur, wenn du genug Geld hast. Das ist auch mein Problem. Mein Mann ist unheilbar krank. Ich bin am Limit im Moment. Da wird arbeiten das nicht unbedingt besser machen. Aber ich muss, sonst kriegen wir nichts bezahlt. Somit müssen wir die restliche Zeit nutzen und alles vorbereiten.

von Anni1500 am 27.05.2021, 19:49



Antwort auf Beitrag von Anni1500

Danke Anni. Das mit dem Geld war mir von Anfang an klar. Ich habe mir direkt das komplette Elterngeld auszahlen lassen und immer etwas beiseite getan, um etwas Puffer zu haben. Bei euch ist das natürlich eine völlig andere Situation, die ja gar nicht planbar war. Wie geht es deinem Mann denn momentan?

von Miniwunder am 27.05.2021, 20:03



Antwort auf Beitrag von Miniwunder

Ja das war absolut nicht vorhersehbar. Am liebsten würde ich die Zeit zurück drehen und ihn eher ins mrt schicken, wo man es noch hätte komplett entfernen können. Aber das geht ja nicht ihm geht es entsprechend. Er nimmt inzwischen besser am Leben teil. Ab den 7.6 fährt er zur Kur, um alles besser zu verarbeiten. Da muss auch geguckt werden, wie es mit ihm weitergeht. Aber mit arbeiten ist da nicht mehr viel.

von Anni1500 am 27.05.2021, 20:09



Antwort auf Beitrag von Miniwunder

Hallo, Hab jetzt nicht alles gelesen, kann mir jemand sagen wie so ein Antrag aussehen muss? Bzw was alles rein gehört? Und wie ist das jetzt gewesen? Wann benötigt die EZ Verlängerung Zustimmung und wann nicht? Danke euch

von Lilly18 am 28.04.2022, 13:09



Antwort auf Beitrag von Miniwunder

Hallo, Hab jetzt nicht alles gelesen, kann mir jemand sagen wie so ein Antrag aussehen muss? Bzw was alles rein gehört? Und wie ist das jetzt gewesen? Wann benötigt die EZ Verlängerung Zustimmung und wann nicht? Danke euch

von Lilly18 am 28.04.2022, 13:10