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Forum April Mamis 2023

Elternzeit und so.

Thema: Elternzeit und so.

Wie plant Ihr Eure Elternzeit? Bleibt Ihr 1, 2 oder 3 Jahre zuhause? Wechselt Ihr danach den Job oder die reduziert Ihr Eure Stundenzahl? Ich hab noch keinen richtigen Plan für die Zukunft. Wahrscheinlich werde ich bis Dezember 2024 einschließlich komplett zuhause bleiben. Anschließend überlege ich Teilzeit (ich rechne nicht damit, jemals in Rente zu gehen, also ist es auch egal ob ich voll oder teilweise einzahle...) oder als "freelancer" für die Intensivstation (Früh- und Spätschichten) wieder einzusteigen. Ich werde mir mal für nächsten Monat einen Termin beim Chef ausmachen, wobei ich echt gerade total unmotiviert bin, ihn zu sehen und zu sprechen. Vielleicht schaffe ich es ja, mit dem Intensivstations- und Personaloberarzt auch einen Termin zu bekommen. Ansonsten werde ich mich allmählich mal mit den Anträgen für Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Krankenkasse etc. pp. auseinander setzen. Es gibt echt spannendere Aufgaben, aber irgendwie hab ich das Gefühl, dass es mir keine(r) abnehmen wird...

von mareen283 am 13.01.2023, 09:48



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LG aus dem FebruarBus, Ich werde 2 Jahre elternzeit nehmen, mein Kind mit 1 1/2 (wenn alles klappt) in die Kita bringen. Dann werde ich das Kind entspannt eingewöhnen, dass kann ca 2 Monate dauern. Wenn mein Kind eingewöhnt ist (ca Oktober/ november) kann ich noch während der elternzeit ein paar Std arbeiten (ca 10 bis 15std) gehen. Nach der elternzeit wollte ich mit meinen AG sprechen ca 25std zu arbeiten (Mo bis Fr ca 8.30 bis 13.30) so muss mein Kind nur 35std in die Kita und ich hab morgens uns mittags etwas Puffer ohne mein Kind stressen zu müssen. (Bin Erzieherin und kann als springerin oder zusatzkraft eingesetzt werden, weswegen ich flexibel mit meinen AG sprechen kann, da wir mehrere Einrichtungen haben) LG und schöne kugelzeit.

von Elenore1003 am 13.01.2023, 11:20



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Wenn du dir noch nicht sicher bist wie deine Zukunft aussehen soll nehme die 3Jahre. Du kannst immer noch vorzeitig wieder arbeiten gehen und die restzeit verfällt dann nicht. Außerdem darfst du in elternzeit 30st arbeiten und hast dann ganz andere Rechte was die Verteilung und die Bedingungen angeht als wenn du mit deinem Chef verhandeln müsstest.

von Kugelzeit2020 am 13.01.2023, 11:25



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Einfach so kann sie die EZ dann aber nicht vorzeitig beenden. Dazu muss der AG zustimmen. Und Verteilung der Arbeitszeiten usw. ist immer Verhandlungssache. Egal ob EZ oder nicht. Vorteil der Arbeit während der EZ ist: Kündigungsschutz und der Vollzeitvertrag bleibt erstmal bestehen.

von Suomi am 13.01.2023, 11:29



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Das ist mir in meiner ersten Elternzeit leider so ergangen - ich hab dann beschlossen, einfach das zweite Kind zu bekommen... weil ich nicht nach 20 Monaten wieder einsteigen konnte, bei angemeldeten 24 Monaten!

von mareen283 am 13.01.2023, 15:52



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Ich gehe zwei Jahre in Elternzeit. Ich rechne fest mit einem Jobwechsel. Bei uns gibt es eine Menge Strukturprobleme.. und da es sich in den letzten fünf Jahren eher verschlechtert hat... Aber es wäre schade, vor allem um das Wissen, das ich mir in dem Bereich aufgebaut habe. Eine Möglichkeit dies heimat nah anzuwenden besteht nämlich nur zu 25%. Naja, mal sehen was die Elternzeit für Erkenntnisse bringt. Ich würde jedenfalls auch nur noch 25h/Woche arbeiten.

von Schildihildi am 13.01.2023, 12:07



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Ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Mein Mann nimmt den ersten Monat nach Geburt mit und den 13. Monat (Eingewöhnung Kita). Ich bin durch die letzte Schwangerschaft schon ewig zu Hause 02/2021. Es wird dann mal wieder Zeit mit arbeiten Ich werde dann mit den Stunden runter gehen, bin Altenpflegerin. Wochenende nur mit Absprache. Das alles hatte ich schon mit meinem Chef ausgemacht. Ich wollte ja letzten Herbst wieder anfangen, da kam aber dann die Schwangerschaft und ich habe gleich Beschäftigungsverbot bekommen... Die ganzen Anträge wollte ich jetzt auch schon mal durchlesen und ausfüllen, vorallem den für das Elterngeld

von Nessa1992 am 13.01.2023, 13:08



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Hey :) ich gehe ein Jahr in Elternzeit, da ich mir kein zweites Jahr Elternzeit leisten kann Geld technisch. Die Anträge für die Elternzeit und Co bin ich auch zur Zeit am ausdrucken. Ich bin schon auf 30h/woche Teilzeit seit meinem ersten Kind und dabei werde ich erstmal bleiben bis meine kleine dann 3 wird.

von Kiwu2020 am 13.01.2023, 13:20



Antwort auf Beitrag von mareen283

Huhu Bisher ist geplant, dass ich 1,5 Jahre EZ nehme. Eingewöhnung ab August 24, Beginn Arbeit dann im Oktober. Jobwechsel auf jedenfall, möchte komplett einen Neustart/Quereinstieg, auch im neuen Beruf, weil ich schon lange unzufrieden bin. Habe eine längere Fortbildung gemacht, die ich hoffentlich nächste Woche erfolgreich abschließe. Dann würde ich mit 20 oder 25h/Woche wieder starten. Mein Mann nimmt insgesamt 4 Monate (auf 2x2 aufgeteilt).

von Ivary849 am 13.01.2023, 13:22



Antwort auf Beitrag von mareen283

Da es diesmal ja wieder Zwillinge sind, habe ich ja eh mehr Elternzeit, werde also 2 Jahre nehmen, muss ja diesmal zum ersten Mal komplett alleine da durch... Inwiefern ich danach wieder arbeite, hängt von vielen Faktoren ab. Finanziell muss ich es in jedem Fall, es sei denn ich möchte auf Bürgergeld hängen bleiben. In meinen alten Job kann ich aber nicht wieder zurück und inwieweit arbeiten allein mit 8 Kindern und eines davon mit Behinderung wieder möglich wird, ist eben so die Frage.

von Schneewittchen30 am 13.01.2023, 14:51



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Genehmigt sind bei mir 2 Jahre, Eingewöhnung mit 1 1/2 Jahren. Mach momentan HomeOffice als „Praktikant“, hab aber auch gesagt ich würde nach nem Jahr wieder recht HomeOffice lastig anfangen, da meine Aufgaben jetzt nicht so Präsenz verlangen. Danach muss ich schauen, Kind 1 ist von 8-14 Uhr angemeldet, Kind 2 wird’s wahrscheinlich ab ner gewissen Zeit auch. Muss dann schauen was sich lohnt (tgl. 70km zur Arbeit) - bin eigentlich in der Fertigung mit sturen Schichten.

von Lui am 14.01.2023, 01:49



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Ich plane bis Dez. mit Basiselterngeld 8 Monate in Elternzeit zu gehen und anschließend noch ca. einen Monat den Resturlaub aus dem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz abbummeln, sodass ich im Januar nach Dreikönige wieder mit 30h starte. Mein Partner nimmt den ersten Monat mit mir gemeinsam und dann ab Dez. noch 4 Monate Basiselterngeld. Wir wollen im Anschluss noch den Partnerschaftsbonus nehmen. Im Buch "Babypedia" habe ich gelesen, dass Elternzeit in den ersten 2 Jahren immer gleich beim AG anzumelden ist, auch wenn es verschiedene Abschnitte sind. Fällt der Partnerschaftsbonus hier denn aber unter Elternzeit? Hätte ich dann theoretisch das Recht die Arbeitszeit nochmal neu zu verhandeln? Bis dahin würde ich täglich 8-14 Uhr arbeiten. Das würde auch gut zu den Krippezeiten passen und ich würde in etwa so verdienen wie jetzt. Ich kann mich einfach nicht an den Gedanken gewöhnen nach der Geburt weniger Gehalt zu haben und außerdem mag ich meine Arbeit. Wie habt ihr das bisher mit der Eingewöhnung in der Krippe geregelt. Habt ihr dafür Urlaub genommen? Mein Partner arbeitet oft Spätdienste. Wir hatten auch überlegt uns so zu organisieren, dass wir die Krippe nicht brauchen. Aber das wäre alles so spitz auf Knopf geplant, da muss nur eine Sache hängen und das Konzept fällt.

von Kyatara am 14.01.2023, 08:09



Antwort auf Beitrag von Kyatara

Bezüglich der ersten 24 Monate: ich weiß nicht, ob man theoretisch das Recht auf Neuverhandlung hat. Unser Arbeitgeber war da 2012 etwas anderer Meinung, obwohl mein Chef mich wieder haben wollte, hat die Personalabteilung gesagt, 24 Monate angemeldetet EZ sind unumstößlich. Vielleicht hat sich das wirtschaftlich etwas verändert, aber deshalb mache ich mir so Gedanken, wie ich die ersten 24 Monate wirklich anmelde. Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Sachen, welche Boni möglich sind ist mir persönlich total schleierhaft. Selbst meine Steuerberaterin konnte mir nicht sagen, ob ein Steuerklassenwechsel sinnvoll ist oder nicht - so werden wir erst nach Mutterschutzende die Steuerklassen wechseln, weil das Mutterschaftsgeld vom Nettolohn (!) berechnet wird... Krankenkasse aber vom Bruttolohn! Ich finde es soooo verwirrend, und es nervt!

von mareen283 am 14.01.2023, 11:26



Antwort auf Beitrag von Kyatara

Hallo, Zu deiner ersten Frage: ja, die Partnerbonusmonate fallen auch zwingend unter die Elternzeit. Und du musst bei der Elterngeldstelle den Nachweis (die Bestätigung deines Arbeitgebers) dafür einreichen, damit du Anspruch auf das Geld hast. Ich weiß das so genau, weil wir das während meiner letzten Elternzeit in Anspruch genommen haben und ich sie dafür extra verlängern musste. Zum Glück war mein Arbeitgeber da entspannt. Viel Erfolg dabei. Ich denke übrigens, dass ein guter Arbeitgeber immer Gesprächsbereit sein sollte, wenn es um Arbeitszeiten von jungen Müttern geht.

von Anao89 am 20.01.2023, 20:22