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Forum Juli Mamis 2016

Elternzeit und neuer Mutterschutz

Thema: Elternzeit und neuer Mutterschutz

Hallo ihr lieben Kugeln! Ich hab da mal eine besondere Frage, weiß nicht, ob ihr mir helfen könnt, aber ich hoff es. Meine Elternzeit für meine erste Tochter endet nach 1 Jahr Elternzeit am 08.Mai 2016. Am 29, Mai beginnt für mich der Mutterschutz von meiner Kugel=) Was mache ich mit den 3 Wochen die dazwischen liegen? Muss ich dann in dieser Zeit arbeiten gehen? Und dann noch eine Frage, bekomme ich falls ich nicht arbeiten gehe trotzdem Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss? Fragen über Fragen.... Danke schon mal für eure Antworten

von happiness am 08.01.2016, 10:26



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ich kenn mich da leider nicht aus aber würde mich da mal bei der krankenkasse erkundigen, denke nicht das du die 3 wochen dann arbeiten musst oder ?? würde wie gesagt bei der kk mal anfragen

von zauberinsel am 08.01.2016, 10:45



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Das Frage ich mich auch habt das hier gefunden.

Mitglied inaktiv - 08.01.2016, 10:47



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Hättest du den in diesen 3 Wochen theoretisch eine Arbeitsstelle? Oder wärst du dann arbeitslos? Solltest du eine Arbeitsstelle haben, dann kriegst du das Mutterschaftsgeld wie gehabt von der KK und dem Arbeitgeber. Solltest du arbeitslos sein und dann ALG 1 beziehen, bekommst du das gleiche an Geld nur von der KK ausgezahlt, bei ALG 2 kriegst du das weiter gezahlt plus einen Mehrbedarf. Solltest du über deinen Mann Familienversichert sein und bist einfach so ohne Arbeitsstelle ohne Arbeitslosengeld zu beantragen, dann bekommst du gar kein Mutterschaftsgeld. Ich hoffe das hilft dir weiter. LG, Elisa

von HamburgerDeernNr.3 am 08.01.2016, 10:57



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Ich würde mit dem ag besprechen, ob du freigestellt werden kannst. Aber du musst dich dann in der krankenversicherung familienversichern lassen.

von babyno2 am 08.01.2016, 11:06



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Wie alt ist denn Deine Tochter? Sind die drei Jahre EZ ausgeschöpft? Ich habe meine erste Elternzeit damals wegen Kita-Eingewöhnung um ein paar Wochen verlängert...

von HopingWaitingWishing am 08.01.2016, 11:19



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Klar ich stecke noch in einem Arbeitsverhältnis, habe halt nur gerade Elternzeit. Ein Gespräch hatte ich schon mit meinem AG, bevor ich von der neuen SS erfuhr und wir verblieben, dass wir uns im Januar zusammensetzen wollten, um noch im Detail über meine Stunden zu reden. Da ich jetzt wieder schwanger bin und ich es heute meinem AG sagen werde, kann er mich ja nicht kündigen. Es besteht ja Kündigungsschutz durch Elternzeit und durch die neue SS (soweit ich weiß) ich hab mal gehört, man könne die Elternzeit verlängern, damit ich eben in den besagten 3 Wochen nicht arbeiten gehen müsste. Steht mir dann aber trotzdem der AG-Zuschuss zu dem Mutterschaftsgeld der KK zu? Mein Mann und ich sind getrennt in verschiedenen Versicherungen versichert und meine Tochter ist über mich vesichert. Warum muss ich mich familenversichern?

von happiness am 08.01.2016, 11:20



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Meine Tochter wird morgen 8 Monate und ich habe nur 1 Jahr Elternzeit eingereicht.

von happiness am 08.01.2016, 11:22



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Dann kannst Du die EZ um 3 Wochen verlängern, bekommst in dieser Zeit aber weder Lohn noch Elterngeld. Sobald die EZ endet und der neue MuSchu beginnt hast Du Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der KK und Zuschuss vom Arbeitgeber. Siehe hier: http://www.mutterschutz-rechner.de/mutterschaftsgeld/zuschuss-zum-mutterschaftsgeld-bei-erneuter-schwangerschaft-waehrend-der-elternzeit-7492 Familienversichern müsstest Du Dich nur wenn Du ohne Beschäftigung wärest, aber das ist ja nicht der Fall Dein Arbeitgeber wird vielleicht nicht erfreut sein, aber das Recht ist auf Deiner Seite

von HopingWaitingWishing am 08.01.2016, 11:28



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Vielen Dank für eure Antworten und den Link, Ist echt lieb von euch. Ja ich denke auch, dass er nicht gerade eine Luftsprung machen wird, aber da muss er jetzt durch, Fraglich wäre eh gewesen, ob er mich tatsächlich wieder eingestellt hätte. Die letzten Mamis, die zurückkommen wollten, hat er gnadenlos abserviert... Werde euch auf den Laufenden halten! Bis dann Mädels

von happiness am 08.01.2016, 11:33



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Deinem Arbeitgeber steht es frei, dich für die Zeit mit Bezahlung nach Hause zu schicken, wenn es ihm zu blöd ist, dass Du auf Arbeit kommst. Ansonsten würde ich arbeiten gehen oder alten Urlaub abbauen, wenn Du da noch drei Wochen hast. Letztendlich bist Du wenn Du nur ein Jahr Elternzeit beantragt hast, verpflichtet wieder zur Arbeit zu erscheinen. Was Dein AG damit anfängt ist sein Problem (auch wenn das jetzt unfair klingt). Wie gesagt, es steht ihm frei zu sagen, Du kannst Zuhause bleiben und wirst bezahlt. Unentgeltlich würde ich nicht Zuhause bleiben, das ist nur zu Deinem Nachteil, denn der Monat wird Dir für's Elterngeld von Kind 2 angerechnet werden. Mutterschutzgeld bekommst Du auf jeden Fall, denn Du hast ja einen Arbeitsvertrag, der auch aktuell nicht enden kann bis Du die Elternzeit von Kind 2 beendet hast. (Kündigungsschutz). LG Lilly

Mitglied inaktiv - 08.01.2016, 13:24



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Anmerkung: Wenn Du Deine EZ verlängerst, passt auf, dass Du sie wirklich nur bis zu Beginn des Mutterschutzes verlängerst bzw. dann rechtzeitig wieder aufkündigst zum Tag vor dem Mutterschutz. Denn sonst bekommst Du kein Mutterschutzgeld. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 08.01.2016, 13:26