Hallo Mädels.... Ich meld mich auch mal wieder zu Wort.... Ist ja auch wieder sehr harmonisch hier....war ja ne Zeit lang echt schlimm.
Muss auch gleich mal ne frage los werden.... Wir hatten ja gestern erst ne frage zum Thema Elterngeld, aber meine frage ist nicht bei gewesen!
Also mein plan ist auch ein jahr daheim zu bleiben.
Mein Männl möchte auch seine zwei Monate nehmen.... Oder wir teilen, das ich vielleicht 8 Monate und er dann 4.
Nun meine frage an euch: beantragt er seinen Teil erst 7 Wochen vor der Beendigung meiner elternzeit oder stellen wir schon gemeinsam den Antrag? Geht ja auch wegen Kündigungsschutz von meinem Mann! Und wie wird dann das Elterngeld beantragt? Erst für mich und dann wenn mein Mann in elternzeit geht für ihn das Elterngeld?
Ich weis....ihr denkt wahrscheinlich, warum geht die nicht auf die Elterngeld stelle und lässt sich beraten.....
Hab ich vor! Nur mit der Zeit hapert es.... :-(
Ich hoffe ihr könnt mir erst mal was dazu sagen....
LG Schrottie
von
Schrottie
am 17.05.2013, 10:56
Hallo Schrottie,
ruf doch kurz bei der L-Bank, Elterngeldstelle an, die Tel-Nr. ist. 08006645471, Montag-Freitag von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Hab dort auch schon angerufen, da mein Mann auch zwei Monate Elternzeit nehmen will. Da er die von Geburt an will, muss er das 7 Wochen vorher beantragen.
von
saja79
am 17.05.2013, 11:11
Hey saja! Ich danke dir.... Warum bin ich da nicht selber drauf gekommen? Manchmal macht man sich solche Gedanken über alles mögliche und die einfachste hilfe fällt einem nicht ein.....
Fühl dich gleich mal gedrückt! ![](/icon/nr154.gif)
von
Schrottie
am 17.05.2013, 11:17
Liebe saja79
Habe da grad angerufen und die waren sehr nett und haben meine fragen beantwortet!
Wenn die mit einem reden erscheint immer alles so einfach.... Man sollte eben gleich nachfragen und ni erst tausend verschiedene Artikel im Netz lesen!
Falls jemand die Antwort interessiert:
Ich beantrage eine Woche nach Geburt die Elternzeit beim Arbeitgeber und der Mann dann 7 Wochen vor dem gewünschten Start in die Elternteil! 8 wochen vor beginn der elternzeit tritt beim mann dann derKündigungsschutz in kraft! Und das Elterngeld wird gleichzeitig beantragt!
von
Schrottie
am 17.05.2013, 11:31
Gern geschehen Schrottie
Ich hab dort auch schon angerufen und fand die ganz nett!
von
saja79
am 17.05.2013, 20:28