Hallo, Ich habe hier irgendwo im Forum gelesen, dass man wenn man nach zb 1 Jahr weniger als 32 std/Woche arbeiten will, trotzdem die 3 Jahre Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen soll, um ein paar Vorteile beim Arbeitgeber nutzen zu können. Jetzt meine Frage: wenn ich also nach 1 Jahr (mit Elterngeld) wieder mit 20 std einsteige und Elternzeit beim Arbeitgeber bis zum 3. Geburtstag beantragt habe, darf ich dann trotzdem das Kind in die KiTa bringen? Im Gesetz steht als Voraussetzung, dass das Kind zuhause betreut werden muss. Wenn das kind 3-4 std am Tag in der KiTa ist, ist die Voraussetzung dann nicht mehr erfüllt? Ich hab den kompletten Flyer vom Amt über Elternzeit und Elterngeld durchgelesen und bin irgendwie nicht schlauer als vorher.. Wenn man nämlich sein Kind in die KiTa bringen darf während der Elternzeit, dann wäre man ja wirklich doof wenn man keine 3 Jahre Elternzeit beantragt beim Arbeitgeber, wenn man nur 32 Stunden arbeiten will. Oder übersehe ich da etwas? Gibt ja zb auch den „Tipp“ mit dem Steuerklassenwechseln für „mehr“ Elterngeld, dass man dann aber mit einer fetten Rückzahlung bei der Steuererklärung zurückzahlen darf…
von Alele am 16.02.2022, 15:11