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Elternzeit- Elterngeld

Thema: Elternzeit- Elterngeld

Hallo ihr Lieben, kann mir hier bitte jemand von euch weiterhelfen, die bereits zum zweiten mal oder mehr schwanger ist? Ich möchte meine Familienplanung nicht mit nur einem Kind abschließen. So Gott will schenkt er mir und meinem Mann weitere Kinder Ich bin aktuell mit meinem ersten Kind schwanger und arbeite Vollzeit. Ich bin noch am überlegen, ob ich ein Jahr oder zwei Jahre Elternzeit nehme. Elterngeld soll aber ganz sicher für 1 Jahr laufen - also kein Elterngeld plus. Nehmen wir mal an, dass ich während meiner Elternzeit erneut schwanger werde und ich NICHT arbeite. Wieviel Elterngeld würde mir zustehen? Geht man da wieder von meiner vorherigen Vollzeitstelle aus? Nehmen wir mal an, dass ich wieder schwanger werde und ich während meiner Elternzeit (ab dem 2. Jahr Elternzeit) auf 20-Std-Basis arbeite. Wie ist dann hier die Rechtslage? Nach meiner Elternzeit würde mein Vollzeitvertrag wieder in Kraft treten. Geht man da trotzdem von den 20-Std aus? Oder muss ich dann die Elternzeit vorzeitig beenden damit ich wieder Elterngeld auf der Basis meiner Vollzeitstelle kriege? Ich hoffe ihr versteht was ich meine

von dea23 am 16.03.2021, 11:52



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Huhu Also beim Elterngeld wird dein Gehalt der letzten 12 Monate berechnet. Elterngeld Monate in denen du nur Elterngeld/Mutterschaftsgeld bezogen hast werden ausgeklammert. D.h. max 14 Monate. Mein zweites Kind kommt nun genau 12 Monate nach dem ersten, dementsprechend wird das volle Jahr vor der Elternzeit berücksichtigt, ich bekomme sogar mehr Elterngeld, weil es noch einen Geschiwsterbonus gibt. Alles darüber hinaus wird mit 0 € berechnet, außer du arbeitest dann schon wieder, dann wird das Gwhalt berücksichtigt, welches du zu der Zeit bekommst. Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen

von Ell!um am 16.03.2021, 12:36



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Genauso ist es! Hier kommt das zweite Kind nach 2 Jahren und 4 Monaten. Ich hatte 1,5 Jahre Elternzeit und habe nach 6 Monaten wieder in Teilzeit (aber nur sehr wenig Stunden) gearbeitet. Nach 1,5 Jahren hab ich mehr Stunden in Teilzeit gearbeitet. Mein “neues” Elterngeld setzt sich auch aus den letzten 12 Monaten vor Mutterschutz zusammen und ich habe 3 Monate, die niedrig sind, da ich nur wenig gearbeitet habe. Hätte ich in den 3 Monaten nicht gearbeitet und komplett Elternzeit gehabt ohne Gehalt, wären diese mit 0€berechnet wurden und mein “neues” Elterngeld würde sich nur aus 9 Monaten mit Gehalt berechnen. Zusätzlich gibt es bei geschwisterkindern, die nah beieinander sind, den Geschwister Bonus. Wenn du also willst, dass das 2. Elterngeld auf Basis deiner Vollzeitstelle berechnet wird, dann musst du entweder zeitnah wieder schwanger werden (so dass mit Mutterschutz und Ausklammerung der 14 Monate von Kind eins keine Abzüge entstehen) oder vorher tatsächlich nochmal 12 Monate Vollzeit arbeiten. Wenn du 20h arbeitest, wird dir das Elterngeld auf Basis dessen berechnet. Oder eben eine Mischung wie bei mir.

von Tante_Erna am 16.03.2021, 13:09



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Wisst ihr wie es ist wenn man in der Elternzeit ein paar Stunden arbeiten geht. Ich muss mich demnächst auch damit beschäftigen. Ich arbeite nämlich in meiner elternzeit 39 Stunden im Monat. Mein elterngeld geht noch bis zum 21.07. Aber Anfang Juli beginnt ja schon der Mutterschutz. Und ich weiß, dass ich meinen Arbeitgeber informieren muss, dass ich auf mein elterngeld verzichte, damit ich den vollen Bonus von meinem Mutterschaftsgeld bekomme

von Missi am 16.03.2021, 19:28



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Wie ist das denn, wenn man zwei Jahre Elterngeld Plus bekommt? Zählt da trotzdem nur die 14 Monate-Regelung? Ich würde das dritte Kind auch gerne zeitnah bekommen, damit ich wieder volles Elterngeld bekomme. Hattest du so früh nach der ersten Geburt schon wieder deine Periode bzw. Eisprung? Hast du gestillt? Und wie verkraftet der Körper zwei Schwangerschaften so nah beieinander? Wird bestimmt auch stressig mit zwei kleinen Windelpupsern

von Wunschkind_2021 am 17.03.2021, 15:45



Antwort auf Beitrag von Wunschkind_2021

Ja. Bei mir ging es sehr schnell. Ich muss auch dazu sagen, dass ich nicht gestillt habe. Ich hatte ca 4 Wochen meinen wochenfluss und direkt im Anschluss meine Tage. Und da ich die Temperatur messe( zum verhüten) wusste ich, dass ich auch sofort wieder ein Eisprung hatte. Mein Körper verkraftet es super. Ich habe bis auf Übelkeit nichts. Diese Schwangerschaft ist so als wenn ich nicht schwanger bin. Aber ich glaube, dass du trotzdem dein normales Elterngeld bekommst. Ich würde mal bei der Elterngeld Stelle anrufen.

von Missi am 18.03.2021, 07:22