Jetzt mal ehrlich, ich bekomme die Krise mit diesen Anträgen. X.x
Ich möchte gerne im zweiten Lebensjahr meiner Tochter auf 450€ Basis arbeiten gehen.
Welches Elterngeld muss ich beantragen?
Ich möchte gerne Elterngeld plus beantragen da man Basis ja nur ein Jahr bekommt ..
Aber ist das dann so richtig?
Denn da steht ja nur was von Teilzeit ..
Verstehe mal wieder die Hälfte nicht. :(
von
Kimi96
am 19.12.2016, 13:41
Hmm... würdest du dann nicht einfach im ersten Lebensjahr volles Elterngeld beziehen? Allerdings ohne Gewähr ;)
Ich fand diesen Antrag auch furchtbar. Ich habe um die 25 Seiten weggeschickt und es hat immer noch was gefehlt.
von
Leela0815
am 19.12.2016, 13:58
Kleiner Tipp: Ruf dort an. Ich bekam am Telefon gesagt, was ich wie anzukreuzen habe, für meine Situation und nach 6 Tagen war schon die Bestätigung in der Post.
Viel Glück
von
Fipspossible
am 19.12.2016, 14:24
Ich möchte auch nach einem Jahr wieder arbeiten u habe elterngeld plus beantragt. Da darf man bis zu 30h die Woche arbeiten.
So hab ich das verstanden.
von
dine 83
am 19.12.2016, 14:35
ich habe das so verstanden, dass du Elterngeld plus 2 Jahre bekommst, aber dann halt nur jeden Monat die Hälfte von dem, was du bekommst, wenn du ein Jahr "normales" Elterngeld beziehst.
Wenn du erst nach einem Jahr arbeiten gehst, kannst du auch ganz normal das Elterngeld für ein Jahr beantragen und verdienst dann halt einfach wieder
Elterngeld plus, so hatte ich das verstanden, ist für diejenigen, die während des ersten Jahres schon wieder arbeiten gehen möchten/müssen....
von
Pedi86
am 19.12.2016, 15:25
Genau so hat der nette Mann mir das auch erklärt, hätt das mit den ersten Jahr nicht genau verstanden.
Aber so ist es natürlich logisch.
von
Kimi96
am 19.12.2016, 15:27
Habe nun mal dort angerufen und der nette Mann am Telefon hat mir auch dazu geraten das Basis Elterngeld zu beantragen, so muss ich im zweiten Jahr arbeitstechnisch auf nichts achten.
Wenn ich noch fragen habe kann ich auch nochmal anrufen.
Ich liebe nette Menschen.
Danke für eure Hilfe.
von
Kimi96
am 19.12.2016, 15:26
Empfehle in dem Fall die komplette Auszahlung im ersten Jahr. Dann ggf. was zur Seite legen. Macht den wenigsten bürokratischen Aufwand :-)
Wer bereits im 1 Lebensjahr arbeiten gehen möchte, sollte wegen der Anrechnung im 1 Jahr lieber halbe Beiträge auszahlen lassen. Ist hier aber ja nicht gewünscht.
Mitglied inaktiv - 19.12.2016, 16:09
Meine Güte, das kommt mir ja noch komplizierter vor als bei uns in Österreich
von
buburuza
am 19.12.2016, 20:55
Haha ist wirklich kompliziert, habs jetzt soweit aber muss morgen trotzdem nochmal anrufen und etwas nachfragen.
von
Kimi96
am 19.12.2016, 21:26