Musste heut früh zur Krankenkasse, weil ich ab heute in den Krankengeldbezug rutsche. Die gute Frau hat mir nahe gelegt meine Fä auf ein Beschäftigungsverbot anzusprechen. Soll das beim nächsten Termin machen. Die Fä kann den rückwirkend zum 10. Januar ausstellen und ich bekomme kein Krankengeld. Werd das am 18. gleich machen.
von
dunklerHimmel
am 10.01.2011, 09:58
des wird schon klappen...
grüßle
Mitglied inaktiv - 10.01.2011, 10:05
Antwort auf diesen Beitrag
Beschäftigungsverbot heißt dann bei vollem Gehalt oder? Wird das dann auch bei der Berechnung von Elterngeld voll berücksichtigt?
Gruss Katrin
Mitglied inaktiv - 10.01.2011, 10:18
Antwort auf diesen Beitrag
Hallo,
das würde mich auch interessieren. Muß morgen zum FA und soll auch nicht mehr arbeiten gehen...
Wie läuft das dann?
Lohnfortzahlung, die ganze Zeit?
lG
Mitglied inaktiv - 10.01.2011, 12:33
Antwort auf diesen Beitrag
Ja BVheisst volle zahlung wobei die krankschreibung ja nach 6 wochen nur 65 %ergibt.und es wird voll zum elterngeld angerechnet.also wer es bekommt kann zufrieden und entspannt die ss geniessen
von
falous
am 10.01.2011, 12:41
Bv heißt es gibt weiter volles Gehalt. Der AG bekommt dass Geld von der Krankenkasse wieder. Und es wird aufs Elterngeld angerechnet.
Man muss sich also um nichts Sorgen machen, weil man evtl. länger ausfällt.
von
dunklerHimmel
am 10.01.2011, 13:12