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Beschäftigungsverbot und Elternzeit

Thema: Beschäftigungsverbot und Elternzeit

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.. Ich habe vergangene Woche erneut positiv getestet . Jetzt stellt sich mir aber eine wichtige Frage: Ich bin Lehrerin und Verbeamtet und aktuell wegen meines ersten Kindes bis 31.07.22 in Elternzeit. Ich möchte am 01.08. noch nicht wieder in meinen Job einsteigen. Option 1 wäre also die Elternzeit bis zum Beginn des Mutterschutzes zu verlängern. Andererseits hatte ich jetzt überlegt, ob ich zum 31.07. die Elternzeit beende und davon ausgehen kann, dass ich ins Beschäftigungsverbot geschickt werde. Da ich dann für die Monate bis zur Geburt mein volles Gehalt bekommen würde, wäre das natürlich finanziell ein wahnsinns Unterschied. Bei meiner ersten Schwangerschaft war ich direkt im Beschäftigungsverbot, da wusste man aber auch noch nicht so genau, welche Auswirkung Corona bei schwangeren hat. Meint ihr ich kann davon ausgehen jetzt auch wieder ein Beschäftigungsverbot zu bekommen oder sollte ich lieber nicht drauf Pokern und die Elternzeit verlängern? Ich trau mich nicht so recht das meiner Dienstvorgesetzten gegenüber so anzusprechen. Vielen Dank falls jemand weiter helfen kann 

von Kaja12 am 16.03.2022, 20:35



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Ich bin mir nicht sicher ob du ins Beschäftigungsverbot kommen würdest, oder einfach nur nicht in die Schule müsstest. An der Schule meiner Mama sind alle Schwangeren zu Hause, machen aber glaube ich von zu Hause dann was. Das finde ich auch richtig. Man kann ja auch als Lehrer von zu Hause zumindest unterstützend mitarbeiten. Da Corona für Schwangere schon gefährlich ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass man Präsenzunterricht geben muss. Der Staat ist da ja eher zu großzügig, was dann durchaus auch ausgenutzt wird. Ansonsten wird uns Frauen aber ja auch nichts geschenkt. Ich würde das Risiko eingehen. Sonst bekommst du ja kein Geld mehr. Mit einem Beschäftigungsverbot im Sinne dessen, gar nicht arbeiten zu müssen, würde ich aber nicht rechnen. Gibt es an deiner Schule keine Schwangeren, du du fragen könntest? Wie das im Moment gehandhabt wird?

von Junia am 16.03.2022, 21:51



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Gibt es nicht irgendeine stelle/Behörde (oder habt ihr einen betriebsarzt) die du da fragen könntest? Oder vielleicht auch mal deinen Frauenarzt fragen, ob dieser vielleicht näheres weiss?

von Lyonesse am 16.03.2022, 21:57



Antwort auf Beitrag von Junia

Also das ganze ist etwas kompliziert.. Ich hab von Oktober 20 bis Januar 21 an der Schule als Assistenzlehrkraft gearbeitet. War also an der Schule angestellt. Die wussten dass ich schwanger bin, haben mich aber nicht ins Beschäftigungsverbot geschickt. Da war ich auch ganz froh drüber, sonst wär mir zuhause die Decke auf den Kopf gefallen. Im Januar 21 habe ich dann meinen Vorbereitungsdienst gestartet. Also angestellt beim Land und die haben direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe dann von zuhause ein wenig gearbeitet, aber viel konnte ich da nicht machen. Hatte ja auch keine eigenen Klassen ö.ä. Ein paar Stunden die Woche kann ich auch arbeiten. Da hab ich kein Problem mit. Wie die Regelung an der Schule momentan ist weiß ich nicht, wäre aber auch egal, da diese nicht dafür zuständig Ist, sondern mein Vorgesetzter im Studienseminar. Das ist allerdings auch nicht mehr der gleiche wie vor einem Jahr. Der ist in den Ruhestand gegangen. Vielleicht riskiere ich es einfach wirklich. Beim Gespräch mit meiner Dienstvorgesetzten hatte sie angedeutet, dass Schwangere wegen allem möglichen ins Beschäftigungsverbot kommen..

von Kaja12 am 16.03.2022, 22:08



Antwort auf Beitrag von Kaja12

Wenn du es dir leisten kannst zu pokern, würde ich pokern Wenn es dann aber schief gehen sollte und du dann vor einem riesigen Problem stündest, solltest du lieber auf Nummer sicher gehen. Hast du den hat keine Ahnung, wie es derzeit bei euch mit Schwangeren gehandhabt wird?

von Minimäuschen am 16.03.2022, 21:54



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...und natürlich herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft

von Minimäuschen am 16.03.2022, 21:55



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Wenn es schief geht hab ich keine Betreuung für den Kleinen

von Kaja12 am 16.03.2022, 22:10



Antwort auf Beitrag von Kaja12

Ich hoffe ich darf mich hier aus dem Mai 20 kurz einmischen? Ich meine im "Schwanger, wer noch?" Forum schon oft gelesen zu haben, dass du nur dann ein Beschäftigungsverbot bekommen kannst, wenn sie dich in Theorie beschäftigen könnten - also wenn du eine Betreuung für deinen Sohn hast. Mach doch in die Richtung am besten nochmal schlau.. Alles gute für die Schwangerschaft!

von Aixoni am 17.03.2022, 06:49



Antwort auf Beitrag von Kaja12

Glückwunsch zur Schwangerschaft!! Wärst du nicht schwanger geworden hättest du ja dann vermutlich auch deine Elternzeit verlängern müssen weil du keinen Betreuungsplatz hast?! Ich vermute, dass du kein Beschäftigungsverbot bekommst, bzw wie schon von vielen erwähnt, dann Homeoffice machst. Aber letztlich bringt dir nur ein Gespräch Sicherheit . Alles Gute

von MaMo2021 am 17.03.2022, 07:28



Antwort auf Beitrag von Kaja12

Das ist natürlich schwierig, weil du sozusagen noch nicht richtig verbeamtet bist sondern noch ref machst wenn ich’s richtig verstehe?! In welchem Bundesland arbeitest du denn? Also bei uns ist es so, dass ich in meiner Schwangerschaft von Oktober 20 bis zur Geburt im BV war ( als verbeamtete Lehrerin). Viele meiner Kolleginnen an anderen Schulen sind aber 2021 nicht mehr ins Verbot überstellt worden sondern sollten von ihren Schulleitern nach Möglichkeit in nicht präsenzform in den Dienst einbezogen werden. Ein BV nur aufgrund von corona wird hier nicht mehr ausgestellt, es ist von der Schulleitung abhängig, was deine Aufgaben sind. Nun ist die Lage bei dir aber wohl anders… wie dein Seminarleiter entscheidet, lässt sich kaum voraussagen .. mir wäre pokern zu heiss gerade jetzt, wo wohl alle Maßnahmen fallen..

von Junikäfer21 am 16.03.2022, 23:50



Antwort auf Beitrag von Junikäfer21

Ich kenne es auch so, dass die Schulleiter sehr unterschiedlich entscheiden. Homeoffice geht inzwischen auch für Lehrer. Ich habe in meiner Schwangerschaft viel Homeoffice gemacht und die Schüler von zu Hause aus betreut. Weniger Arbeit war das nicht. Nur die Fahrerei fällt weg.

von kia-ora am 17.03.2022, 06:49



Antwort auf Beitrag von Kaja12

Glückwunsch! Ich wollte noch einwerfen, dass es bis August ja auch noch eine Weile hin ist und niemand kann voraussagen, wie es dann mit Corona sein wird. Wenn man aber auf die letzten beiden Sommer schaut (niedrige Inzidenz) + jetzt sind viele geimpft/genesen, könnte ich mir vorstellen, dass die Tendenz eher gegen Normalität geht. Und dass es dadurch unwahrscheinlicher wird, dass generell ein BV ausgesprochen wird. Ich meine, momentan wird über die Aufhebung der Maskenpflicht diskutiert. Hart gesagt (nichts gegen dich jetzt!), warum sollte ein Arbeitgeber Schwangere daheim lassen, wenn sonst theoretisch alles wieder normal wäre?

von Its_me am 17.03.2022, 08:37



Antwort auf Beitrag von Kaja12

Das wird dir niemand sicher beantworten können, da es auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Ich bin auch Lehrerin, aber angestellt bei der Kirche. Das Beschäftigungsverbot ist übrigens unabhängig davon, ob verbeamtet oder angestellt, das entscheidet das KuMi zentral für das jeweilige Bundesland. In Bayern ist es momentan so geregelt, dass du zwar die Schule nicht betreten darfst, aber deinen Unterricht vorbereiten und nachbereiten musst, er wird lediglich von einer Teamlehrkraft vor Ort gehalten. Zum Teil können die Schulen auch selbst entscheiden, wie sie es regeln wollen. Ich musste z.B. die gesamte Schwangerschaft online unterrichten. Wir versuchen gerade auch wieder, schwanger zu werden und mich treibt auch die Frage um, wie es nächstes Schuljahr sein wird, da ich momentan überlege, wieder zum Staat zu wechseln und nicht weiß, ob das funktioniert, wenn ich dann schwanger anfangen muss und nicht vor Ort sein dürfte. Ich denke allerdings, dass ab September bei uns diese Regel gekippt wird, da der Lehrermangel enorm ist und momentan jeder Depp vor die Klasse gestellt wird, damit die Kinder mehr schlecht als recht irgendwie betreut werden können. In vielen Bundesländern ist das Beschäftigungsverbot schon aufgehoben. Ich denke, man wird das mit der Impfung begründen.

von Sporty87 am 17.03.2022, 10:13



Antwort auf Beitrag von Sporty87

Haha ja. Meine Mama muss dauernd aus der Rente zum Unterricht, weil es niemanden sonst gibt. Die sind alle ganz verzweifelt. Alle sind krank oder schwanger. Aber ganz ehrlich, wenn Leute aus den Risikogruppen unterrichten können, dann kann man das schwanger auch ... Also Homeoffice, in welcher Form auch immer, ist das Mindestmaß was man als schwangere Lehrerin arbeiten sollte. Alles andere ist jetzt eigentlich nicht mehr vertretbar.

von Junia am 17.03.2022, 10:51



Antwort auf Beitrag von Junia

Wurde ja schon viel gesagt. Meine Gedanken dazu: 1.Schwangeren wird die Imfpung empfohlen.Gehe daher davon aus das man so kein BV mehr bekommt. 2.Ich würde die ganze Thematik mit dem Gyn absprechen.Ist der verständnisvoll und sichert dir das BV zu dann gehe den Weg.Dann biste arbeiten hast Kohle bist aber Zuhause beim Kind. Ich denke für die kurze Zeit seines langen langen Arbeitslebens kann man mal zu solchen Mitteln greifen und bisschen Schmu machen.Die SS wird mit Kleinkind noch anstrengend genug da muss man nicht noch arbeiten wenn es auch anders geht.

von Mützipütz am 17.03.2022, 14:48



Antwort auf Beitrag von Kaja12

Ich würde es vermutlich nicht riskieren... Ich bin mit einer Arzthelferin aus meiner Frauenarztpraxis befreundet und die hat mir erklärt, dass es mittlerweile viele Überprüfungen gibt ob ein BV wirklich gerechtfertigt ist und es deshalb ungerne ausgesprochen wird... Und da du ja vermutlich geimpft ist bzw dich auch in der Schwangerschaft impfen lassen könntest und somit ein sehr geringes Risiko für einen schweren Verkauf hast und Corona dem Ungeborenem scheinbar nicht schadet, sehe ich nicht, dass ein Beschäftigungsverbot gerechtfertigt ist. Auch wenn ich deinen Gedanken total verstehen kann Du kannst es halt höchstens riskieren und dann in Kauf nehmen, dass du eventuell kündigen musst weil du einfach nicht arbeiten gehen kannst Aber mir wäre das zu heiß...

von Tanja_1989 am 18.03.2022, 07:26