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Beschäftigungsverbot ja oder nein?

Thema: Beschäftigungsverbot ja oder nein?

Hi ihr Lieben, hab da eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich arbeite als Gärtnerin. Zu meinen täglichen Aufgaben gehören: schweres Heben, gebücktes arbeiten, Strecken, im Sommer in der Hitze im Gewächshaus arbeiten, ständig hab ich durch dass gießen nasse Füße und ich muss mit giftigen Pflanzenschutzmitteln arbeiten. Meine Ärztin weiß noch nicht was ich arbeite. In SSW 8 wurde ich schon mal wegen leichten Blutungen für 2 Wochen krank geschrieben. Jetzt meine Frage, am Donnerstag habe ich wieder einen Termin bei meiner FÄ. Soll ich sie auf ein evtl. Beschäftigungsverbot ansprechen? Oder mach ich mir einfach zu viele Sorgen? Wäre lieb wenn ihr mir da weiter helfen könntet. LG

von blueOrchidee am 05.07.2021, 06:33



Antwort auf Beitrag von blueOrchidee

Guten morgen, Ich finde deine Sorgen nicht unbegründet. So wie du deine Arbeiten aufzählst, kannst du meiner Meinung nach laut mutterschutzgesetz nicht einfach normal weiterarbeiten. Weiß dein Arbeitgeber denn schon Bescheid? Er muss ja eine gefahrenmeldung (gefahrengutachten? Beschreibung? Irgendwie so) machen. Gibt es denn eine Möglichkeit für dich in der Gärtnerei in der Verwaltung/ im Büro zu arbeiten? Wäre das was für dich? Sprich es bei deinem Arzt/ deiner Ärztin ruhig an, es ist ja wichtig, dass sie weiß wie du arbeitest. Ich bin ehrlich gesagt etwas überrascht, dass sie es noch nicht weiß. Das war bei mir gleich die erste Frage nach schwangerschaftsfeststellung. "Was arbeiten Sie? Aha, dann beachten Sie bitte folgendes..... sagen Sie Ihrem Arbeitgeber lieber früher als später Bescheid." So unterschiedlich können ärzt:innen sein. Ich wünsche fir viel Glück

von Tierpark-Mama am 05.07.2021, 07:25



Antwort auf Beitrag von blueOrchidee

Hallo und Grüße aus dem Februar Bus, Wie davor schon geschrieben wurde, muss dein Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung mit dir durchführen und danach wird entschieden, wie und ob du weiterarbeiten kannst. Dann kann der Arbeitgeber ein BV aussprechen oder ein Betriebsarzt. Viele Frauenärzte machen das mit dem BV nicht, weil sie ja nicht die Gefahren aller Berufe kennen und einschätzen können. Also BV vom Arzt kommt meist aufgrund körperlicher Beschwerden, ein berufsbedingtes BV eher vom Arbeitgeber oder Betriebsarzt! Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg!

Mitglied inaktiv - 05.07.2021, 07:35



Antwort auf Beitrag von blueOrchidee

Guten Morgen, ich könnte mir auch vorstellen, dass das BV in diesem Fall vom Arbeitgeber (wenn er sich ordentlich kümmert) und nicht vom Arzt / von der Ärztin kommt. Der Arbeitgeber muss gewährleisten und dafür unterschreiben, dass die Schwangere bestimmten Gefahren/Bedingungen nicht ausgesetzt ist. Bei mir hat die Ärztin auch nur dringend darauf hingewiesen, dass ich die 12 Wochen nicht abwarte mit dem Informieren des Chefs, damit schnell geklärt ist, ob ich an der Arbeit „sicher“ bin. Hab aber im Bekanntenkreis auch schon erlebt, dass die Gyns das dann kurzerhand übernehmen mit dem BV, damit es auch ganz sicher ausgestellt wird, wenn es offensichtliche Gefährdungen am Arbeitsplatz gab.

von Lene211 am 05.07.2021, 08:06



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Hallo Sein Arbeitgeber muss mit dir eine Gefährdungsbeurteilung machen das steht dir zu ..vorausgesetzt ist das du es ihm sagen musst. Dann wird festgelegt was du alles arbeiten kannst und ggf. dein Arbeitsplatz umstrukturiert oder andere Aufgaben

von Tinaa24 am 05.07.2021, 09:45



Antwort auf Beitrag von blueOrchidee

Wenn die Gefahr besteht dass der Arbeitsplatz für schwangere nicht sicher ist, kann die Ärztin ein vorläufiges bv für 4 Wochen ausstellen, bzw. Bis zur Klärung durch deine arbeitsstelle ob eine Beschäftigung in der Schwangerschaft möglich ist. Wie die Vorrednerinnen schon sagten, dein Chef ist verpflichtet mit dir eine Gefährdungsbeurteilung auszufüllen. Da unbedingt auch ehrlich sein und nicht von deinem Chef verharmlosen lassen. Das wird glaube ich an die arbeitsicherheit weitergegeben. Bzw. Anhand des Bogens kann schon feststehen ob eine Beschäftigung möglich ist. Der Arbeitgeber hätte dann die Möglichkeit dir einen sicheren Arbeitsplatz zu schaffen, wenn er die nicht kann, muss er das betriebliche beschäftigungsverbot aussprechen. Höhere Instanzen wären noch Berufsgenossenschaft und Bezirksregierungen der Abteilung für Mutterschutz. Da kann man auch anrufen un

von MrsSchleife am 05.07.2021, 13:47



Antwort auf Beitrag von blueOrchidee

Hey, Ich bin auch Gärtnerin und war jetzt 4 Wochen wegen schlimmer Übelkeit und Schwindel (inkl Ohnmacht) krank geschrieben. Ich rede nächste Woche mit meinem Chef, weil die Arbeit ja alles, nur nicht Schwangeren freundlich ist. Vielleicht magst du mal ein Update schicken, wie es bei dir aussieht. Liebe Grüße

von Aubrieta am 05.07.2021, 18:55



Antwort auf Beitrag von blueOrchidee

Vielen lieben Dank für eure ganzen Antworten. Mein Chef macht keine Gefährdungsbeurteilung. Ihm ist es ziemlich egal ob ich schwanger bin oder nicht, wenn ich in der Arbeit bin soll ich laut ihm auch voll mitanpacken. Rücksicht wird keine genommen. LG

von blueOrchidee am 06.07.2021, 06:36



Antwort auf Beitrag von blueOrchidee

Solche Vorgesetzten gibt es leider, ja.. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ihn allerdings dazu. Ich weiß nicht, ob das in jedem Bundesland gleich ist, aber in Hessen kann man sich auch selbst an die zuständige Stelle beim Regierungspräsidium melden und dann zetteln die das an. Das wird aber dem Chef natürlich nicht gefallen.. (ich finde aber, er könnte sich ja auch freiwillig an Gesetze / Vorschriften halten).

von Lene211 am 06.07.2021, 18:42