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BV (vom Arbeitgeber) und minijob

Thema: BV (vom Arbeitgeber) und minijob

Hallo meine lieben, Weiß einer von euch wie das ist? Ich habe von meinem AG ab April ein BV bekommen weil er mir keinen sicheren Arbeitsplatz geben kann. Ich hab schon immer zwei Jobs gehabt und mein zweiter Job (400€) kann mir diese Sicherheit bieten. Der wurde damals auch ganz normal genehmigt vom AG. Ich möchte mich nicht bereichern aber ich lebe von diesem Geld und brauche es auch wirklich dringend. Bei meinem Minijob würde ich keinen Cent bekommen weil er ja nicht ins BV fällt. Meint ihr ich muss das irgendwo extra melden? Ich würde mir auch gerne ein paar Sachen für mein Baby gönnen die nicht gebraucht sind und wenn jetzt plötzlich 400€ monatlich wegfallen wäre das wirklich blöd. Wie gesagt der Job verstößt nicht gegen das Muschu. Ist einer von euch in einer ähnlichen Situation? Liebe Grüße

von Mariposax3 am 24.03.2020, 12:11



Antwort auf Beitrag von Mariposax3

Wenn du vom Hauptarbeitgeber ein BV bekommen hast, gilt das auch nur für diese Stelle und du könntest den Nebenjob weiter ausführen. Anders beim generellen BV durch den Gyn, da gilt es für sämtliche Arbeiten.

Mitglied inaktiv - 24.03.2020, 12:16



Antwort auf Beitrag von Mariposax3

Da dein Nebenjob vom Hauptarbeitgeber genehmigt ist und du dein BV bekommen hast weil man dir keinen sicheren Arbeitsplatz anbieten kann, darfst du normal deinem Nebenjob nachgehen. Anders wäre es wenn dein Frauenarzt dir das aufgrund der Gesundheit ausspricht

von LeNiWa am 24.03.2020, 17:09



Antwort auf Beitrag von Mariposax3

Hi, ich hatte bei meiner ersten Schwangerschaft auch von meinem.Kiga ein Berufsverbot hatte aber dazu noch einen Nebenjob der auch im Kiga bekannt war. Durfte diesen dann auch weiter ausführen, wäre sonst vor Langeweile zu Hause umgekommen

von VaLe13 am 24.03.2020, 17:17



Antwort auf Beitrag von Mariposax3

Hallo, bei mir war es genau anders rum. Ich habe auch einen Minijob zusätzlich. Die haben mir direkt ein betriebl. BV ausgestellt, wegen Nachtarbeit und Rö..auch hier bekommt man weiterhin Geld von Krankenkasse. Bei meinem Hauptarbeitgeber arbeite ich normal weiter. Lg

von Mika82 am 24.03.2020, 17:20