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Forum Januar Mamis 2013

Antrag Mutterschaftsgeld

Thema: Antrag Mutterschaftsgeld

Ich hab mal eine Frage. Habe mich die letzten Tage mit dem Antrag auf Mutterschaftsgeld beschäftigt. Teilweise lese ich, dass ich den selbst mittels Schwangerschafts-Bescheinigung vom Arzt beantragen muss, manchmal lese ich, dass das vom Arzt ausgefüllt und von mir verschickt werden muss? Wie muss ich das denn jetzt machen? Weiteres steht da immer, dass die Bescheinigung frühestens 7 Wochen vor ET ausgestellt sein darf. So, nun ist es so, dass ich bei Feststellung der SS eine Bescheinigung mit dem voraussichtlichen ET für den Arbeitgeber bekommen habe -> 10 Euro. Dann hat sich der errechnete ET um eine Woche verschoben, dadurch habe ich eine neue Bescheinigung für den Arbeitgeber benötigt, da sich ja dann auch der Mutterschutz um 1 Woche verlegt hat -> wieder 10 Euro. Nun brauch in wirklich NOCHMAL eine für den Mutterschaftsgeldantrag? Hat jemand Erfahrung damit, dass die Bescheingung älter als 7 Wochen war?

Mitglied inaktiv - 10.12.2012, 11:27



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Ich habs heute hinter mich gebracht :-) Du bekommst von deinem FA 6 Wochen vor ET eine Bescheinigung für die KK (kostet nichts) die füllst Du aus und schickst sie der KK!

von würmchen13 am 10.12.2012, 11:33



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Hi, Du bekommst von deinem Frauenarzt einen gelben Zettel der so ähnlich aussieht wie eine Krankmeldung. Vorne füllt der Fa aus wann der voraussichtliche Et ist und du musst hinten dann alles ausfüllen (Kontodaten, Arbeitgeber usw.) Das schickst du dann an deine Krankenkasse. Hat aber nix mit der Et-Bestätigung zu tun die du für den Arbeitgeber bekommen hast. Hab das ganze am Freitag bekommen und heute ausgefüllt. Also wenn du noch Fragen hast, dann Tu dir keinen zwang an. LG Stefanie

von Basketspy am 10.12.2012, 11:39



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Oh super, vielen Dank! Ich hab mich hier fast "irre-gegoogled". Ich habe genau 6 Wochen vor ET meinen nächsten Termin, also bekomme ich dann da sicher die Bescheinigung. Vielen vielen Dank für die schnellen Antworten. Das ist wirklich nicht ohne, was man alles noch so beantragen und ausfüllen muss. Heute gerade den Krankenhausbehandlungsvertrag ausgefüllt, dann vor einigen Wochen den Hebammenvertrag, Mutterschaftsgeld, Elternzeit, Elterngeld, junge junge... Jetzt weiss ich auch, wozu man den Mutterschutz hat

Mitglied inaktiv - 10.12.2012, 11:52



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Also meine Kasse UND die Praxis der Gyn sagten beide unabhängig voneinander, dass die Bescheinigung keinesfalls älter als 7 Wochen vor Entbindungstermin sein darf, da die Kasse sonst kein MuSchGeld zahlt. Eine Gebühr zahle ich dafür bei der Gyn nicht. Werde meine ET-Bescheinigung morgen in der Praxis ausstellen lassen und dann zusammen mit einem von mir ausgefüllten Antrag (hat mir die Krankenkasse zugeschickt), an meine Krankenkasse schicken. Die Sachbearbeiterin der Kasse war am Telefon sehr nett und hat eine schnelle Bearbeitung zugesagt. Ich bin gespannt :D

von SteffiZ84 am 10.12.2012, 12:38



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Hallo Vivgen! Komme aus dem Februarbus, aber habe da eine Info für dich. Ich musste meine Bescheinigung für den Beginn des Mutterschutzes beim Arzt auch bezahlen, habe das dann aber meinem Arbeitgeber vorgelegt und dieser hat mir das dann mit dem nächsten Gehalt ausgezahlt! Frag doch mal bei deiner Personalabteilung nach! Und dann reichst du einfach beide nochmal ein. Vielleicht erstattet dir dein AG das ja auch!! Viel Glück ;-)) LG Iris

von icki am 10.12.2012, 13:15



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Ja diese Mutterschutzbescheinigungen (also nicht die für das Mutterschaftsgeld! Die kosten nix) muss der Arbeitgeber bezahlen! Das steht glaub ich sogar auf der Bescheinigung drauf. Ich musste allerdings nur 5 EUR dafür zahlen...

von miemie am 10.12.2012, 13:41



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Wenn der Arbeitgeber Bescheinigungen verlangt, muss er sie auch bezahlen. Meiner ist da knauserig, dem reichte eine Kopie aus dem Mutterpass. Die Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommst Du frühestens 7 Wochen vor ET beim Frauenarzt. Wie schon gesagt musst Du auf der Rückseite was ausfüllen und den Wisch dann zur Krankenkasse schicken, nicht zum Arbeitgeber. Wenn der auch ne Bescheinigung möchte, muss er zahlen dafür. Falls Du noch Fragen hast, ruf Deine Krankenkasse an, die helfen weiter.

von mandellos am 10.12.2012, 20:22