Ich wollte Euch nur etwas mitteilen, was mir beinahe durch die Lappen gegangen ist. Es gab vor gar nicht allzulanger Zeit eine Gesetzesänderung, die es erlaubt die Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutz zu kündigen. Das bedeutet dass man nach der Beendigung in seinen alten Vertrag fällt und somit das Recht auf volles Mutterschaftsgeld und den vollen Zuschuß vom Ag hat. Das gilt auch für Teilzeitarbeit in EZ. Habe ich heute erfahren, dass heißt ich kriege den Zuschuß als ob ich Vollzeit arbeite, d.h. 12 Wochen Vollzeitgehalt.Man kann bis zu 1 Tag vor Muschu kündigen, also Mädels verschenkt kein Geld dass Euch zusteht!
von moflsis am 15.10.2014, 20:20