noch beachten?
Es ist meine 2. SS aber ich hab überhaupt keine Ahnung mehr wie das damals war.
Ab wann muß ich vom FA eine Bescheinigung für meine KK holen zwecks Beginn Mu-Schu?? und wann stell ich antrag wg. Kindergeld und Elterngeldantrag? muß ich sonst noch was beachten?
danke
lg
von
lady26
am 13.05.2011, 08:39
Dazu kann ich dir diese Seite empfehlen.
Daran orientiere ich mich auch :-)
http://www.hausfrauenseite.de/kinder/schwangerschaft/formalitaeten.html
Mitglied inaktiv - 13.05.2011, 09:00
Also Mutterschutzgeld kannst du 7 Wochen vor der Geburt beantragen bei der Krankenkasse, dafür brauchst du den Zettel von deiner FA.
Elterngeld und Kindergeld erst nach der Geburt, aber du könntest dir vorher schonmal die Formulare besorgen und vor ausfüllen, dann musst du nach der Geburt nicht mehr soviel machen.
von
katinka006
am 13.05.2011, 09:05
Mutterschaftsgeld beantragt man ca.8-10 Wochen vor dem ET, der AG wird dir dann eine Bescheinung ausstellen - geht ziemlich problemlos.
Elterngeld sowie Kindergeld kann man erst nach der Geburt beantragen, denn man braucht die Geburtsurkunde (man bekommt direkt eine Bescheinung für das Elterngeld und eine für das Kindergeld). Die Formulare für das EG und das KG drucke ich mir online aus und bereite sie in den letzten Wochen vor dem ET, gegen 35 SSW, vor - wenn dann das Baby da ist werden die Restdaten eingetragen und das Formular vom Standesamt beigefügt, dann ab in die Post...
Mache dir nicht unnötig einen Kopf, bis 6 Wochen vor dem ET bekommt man normal seinen Lohn/Gehalt und dann zahlt die Krankenkasse. Elterngeld bekommt man erst ab dem 3 Lebensmonat und Kindergeld geht auch fix...
Alles weitere hängt von deinen Lebensumständen ab. Wir beantragen nach der Geburt die Kinderzulage für die Eigenheimzulage und müssen die Versicherungen (Unfall etc.) anpassen.
Alles Gute
nancy584(Mama von Pamela und Diego und Cristiano im Bauch)
von
nancy584
am 13.05.2011, 09:11
lg
von
lady26
am 13.05.2011, 09:18