Wie lange Beschäftigungsverbot nach MuSchG §8

 Biggi Welter Frage an Biggi Welter Stillberaterin der La Leche Liga Deutschland e.V.

Frage: Wie lange Beschäftigungsverbot nach MuSchG §8

Hallo Biggi, Nikola Bader hat mir den Tipp gegeben, hier nochmal meine Frage bezüglich Stillen und Arbeitswelt zu platzieren: ich beginne nach 1 Jahr Elternzeit wieder meine Vollzeittätigkeit in einer Klinik und möchte meine Tochter weiter stillen. Das geht natürlich nur, wenn ich keine Bereitschaftsdienste (bin dann insgesamt ca. 26 h im Dienst) oder übermäßig viele Überstunden leisten muss. Wie lange gilt für mich als stillende Mutter der §8 des MuSchG. Welche Nachweise sind notwendig und habe ich Anspruch auf Ausgleichszahlungen bei Gehaltseinbußen durch die fehlenden Dienste? Die Personalabteilung hat mir nun als erste Info mitgeteilt, dass Beschäftigungsverbot nur fürs 1. Lebensjahr des Kindes gewährt wird, ausser ich lege eine Bescheinigung vor, die beweist, dass ein Stillen länger als "über die übliche Zeit" hinaus notwendig ist. Zudem würden mir ab dem 1. Lebensjahr meines Kindes keine Ausgleichszahlungen mehr zustehen. Ist das so richtig? Wissen Sie, ob es hierzu Urteile gibt. Der Gesetzestext selbst (MuSchG §8) gibt das meiner Meinung nach nicht her. Vielen Dank und beste Grüße, Nelly

von Nelly2012 am 16.10.2012, 20:23



Antwort auf: Wie lange Beschäftigungsverbot nach MuSchG §8

Liebe Nelly, im Mutterschutzgesetz wird keine Altersbeschränkung für die gesetzlichen Stillpausen gemacht, in aller Regel gibt es bis zum ersten Geburtstag da auch keine (größeren) Diskussionen, danach kann es schwieriger werden und nach dem zweiten Geburtstag werden die Stillpausen in aller Regel kaum noch von einem Arbeitgeber so ohne Weiteres gewährt. Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht weiterhin entgegen kommt, haben Sie kein "Recht" mehr auf Stillpausen. Wenden Sie sich einmal an eine Kollegin von mir, sie kennt sich mit dem Mutterschutzgesetz bestens aus und kann Ihnen evtl. weiz´terhelfen: euweitzel@yahoo.com LLLiebe Grüße, Biggi

von Biggi Welter am 16.10.2012



Antwort auf: Wie lange Beschäftigungsverbot nach MuSchG §8

Liebe Biggi, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Allerdings zielte meine Frage nicht auf die Stillpausen ab. Diese werden in §7 MuSchG geregelt und hier gibt es, wie Sie ja wissen, das ein oder andere Urteil, das 1 Jahr als übliche Stillzeit ausweist. D.h. gesetzlicher Anspruch auf Zeit, die mir der Arbeitgeber bezahlt, obwohl ich nicht arbeite, sondern stille. So hab ich das verstanden, oder? Mein Problem betrifft aber §8 und die Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter. Hiernach dürfen Stillende nicht mit Nacht-, Feiertags- sowie Mehrarbeit (sprich Überstunden) belastet werden. Wie lange dies gewährt wird, lässt sich nirgendwo finden. Ich habe auch keine Urteile und sonstiges dazu finden können. Vermutlich betrifft dieses Problem nicht sehr viele Mütter oder der Sachverhalt, dass Stillende auch unter §8 fallen ist vielen nicht bekannt. Ich habe dies auch nur durch Zufall entdeckt und hätte sonst Abstillen müssen, um wieder in den Beruf einzusteigen. Und genau das sollte das Gesetz doch sinnvollerweise verhindern... Ich recherchiere weiter bzw. wende mich gerne an Ihre Kollegin. Vielen Dank nochmal und liebe Grüße, Nelly

von Nelly2012 am 16.10.2012, 23:25



Antwort auf: Wie lange Beschäftigungsverbot nach MuSchG §8

Liebe Nelly, da bin ich selbst gespannt auf die Antwort :-) und wäre Ihnen wirklich dankbar, wenn Sie mir berichten, was Sie heraus bekommen! LLLiebe Grüße, Biggi

von Biggi Welter am 17.10.2012