Frage: Stillen am Arbeitsplatz

Hallo, ich beginne ab 01.08 meine Ausbildung und habe eine 5 Monate alte Tochter, welche ich noch vollstille. Ich würde sie auch gerne während der Ausbildung weitestgehend selberstillen und nur so wenig wie möglich die Oma abgepumptes füttern lassen. Nun habe ich aber etwas Angst meinem Ausbildungsbetrieb mitzuteilen, das ich zum Stillen nach Hause fahren möchte. (Mir stehen ja eigentlich 2x 30 Minuten zu) aber da ich noch in der Probezeit bin, habe ich einfach Angst rausgeworfen zu werden und dann komplett ohne Ausbildung dazustehen (ich bin 19 Jahre). Ich bin total verunsichert was ich nun tun soll. Trotz großer Hilfe meiner Hebi komme ich nur auf etwa 80ml pro abpumpen, einen richtigen Vorrat konnte ich also nicht anlagen, da meine Milch auch eher immer etwas wenig ist. Marike

Mitglied inaktiv - 19.07.2006, 16:08



Antwort auf: Stillen am Arbeitsplatz

? Liebe Marike, was die rechtliche Situation in der Probezeit betrifft, so fragen Sie am besten im Forum von Frau Bader. In jedem Fall findet das Mutterschutzgesetz auch bei Ihnen Anwendung: „Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Flie?band und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn- und Gehaltsminderungen sind verboten." Manche Mütter nehmen diese Pausen zum Abpumpen, andere als zusammenhängende Zeit um später anzufangen oder früher zu gehen. LLLiebe Grüße Biggi Welter

von Biggi Welter am 20.07.2006



Antwort auf: Stillen am Arbeitsplatz

Ich muss dazu sagen das ich eine Ausbildung als Krankenpflegerin (Krankenschwester) machen werde und somit Früh Spät und Nachtdienst haben werde. Gibt es da auch Regelungen?

Mitglied inaktiv - 19.07.2006, 16:12



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