Neues Mutterschutzgesetz - Stillen nach dem ersten Geburtstag

 Biggi Welter Frage an Biggi Welter Stillberaterin der La Leche Liga Deutschland e.V.

Frage: Neues Mutterschutzgesetz - Stillen nach dem ersten Geburtstag

Liebe Frau Welter, ich habe eine dringende Frage und finde leider nirgendwo Hilfe. Deswegen dachte ich Sie haben vielleicht Erfahrung oder Expertise. Es geht um das neue Mutterschutzgesetz von 2018. Dieses soll ja vieles vereinfachen. Gerade die Rückkehr in den Beruf für stillende Mütter. Ich beabsichtige nach dem ersten Geburtstag meines Kindes wieder arbeiten zu gehen. Doch mein Arbeitnehmer stellt sich quer. Ich arbeite als Flugbegleiterin bei einer großen deutschen Airline und für den gesamten Betrieb gibt es keine Gefährdungsbeurteilung für stillende Mütter. Mein Arbeitgeber schließt auch aus mich in einem anderen Bereich als dem Flugzeug einzusetzen. Außerdem verlangt er von mir, dass ich 5 Tage am Stück / 2 Wochen im Monat nächtlich nicht zuhause sein werde. Ich bin wirklich verzweifelt. Ich möchte arbeiten aber meinen Sohn auch weiterstillen. Ich dachte das Mutterschutzgesetz wurde verbessert um eben Frauen die Rückkehr in den Job zu erleichtern? Wenn ich mich an die Hotline des Fanilienministeriums wende, dann werde ich von den Mitarbeitern auch nicht verstanden, da sie der Meinung sind das ein Jahr stillen ausreicht. Dabei empfiehlt die WHO doch ausdrücklich bis zum vollendeten 2. Lebensjahr. Mein Arbeitsplatz ist auch nicht ganz ungefährlich (Strahlung etc.) in der Schwangerschaft habe ich sofort ein generelles Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber ausgesprochen bekommen. Ich würde so gern weiterstillen. Die Lösung kann doch nicht sein, einfach die Elternzeit ohne Geld zu verlängern, wenn es solche Gesetze doch eben gibt. Haben Sie noch einen Rat oder eine Idee oder vielleicht einen kompetenten Ansprechpartner der die Thematik kennt. Herzliche Grüße Juma

von Jumafl am 08.01.2019, 12:02



Antwort auf: Neues Mutterschutzgesetz - Stillen nach dem ersten Geburtstag

Liebe Juma, ich werde die Frage mal weiterleiten, vielleicht finde ich etwas heraus. Auf alle Fälle kannst Du mal im Nachbarforum bei Frau Bader nachfragen, sie als Anwältin kann evtl. weiterhelfen. LLLiebe Grüße Biggi

von Biggi Welter am 08.01.2019