Hallo,
da ich mit meiner FÄ sehr unzufrieden war, habe ich mittlerweile zu einer anderen gewechselt. Nun würde mich interessieren, ob ich von meiner alten Ärztin die Unterlagen, die sie über mich hat, einfordern kann, damit ich sie meiner neuen Ärztin zukommen lassen kann oder ob sie mir die Herausgabe verweigern kann. Die Unterlagen wären von daher nicht ganz uninteressant, da ich seit der Pubertät und auch bei beiden Schwangerschaften bei eben der ersten FÄ war.
Vielen Dank und viele Grüße
Claudia
Mitglied inaktiv - 25.02.2007, 21:08
Antwort auf:
Wechsel des Frauenarztes
liebe Claudia,
sie kann Ihnen gegen Kostenerstattung für die Kopien, diese zur Verfügung stellen. Alternativ kann sie die wichtigsten Daten auch an die weiterbehandelnde Frauenärztin senden.
Am besten, wenn Sie sich dazu vor Ort abstimmen.
Vb
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 26.02.2007
Antwort auf:
Wechsel des Frauenarztes
Hallo Claudia,
die neue FÄ kann die Unterlagen anfordern und die alte Ärztin muss sie herausgeben. Es kann lediglich sein das sie dir Gebühren für Fotokopien in Rechnung stellt (Centbeträge), aber sonst solltest du alles ohne Probleme anfordern können.
LG
Moly
Mitglied inaktiv - 26.02.2007, 08:37