Frage: Ss dem Arbeitgeber sagen

Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.06.2015, ich würde einen neuen Arbeitsvertrag für ein weiteres Jahr bekommen. Nun habe ich aber am 30.04.2015 von meine Fa gesagt bekommen, dass ich schwanger bin. Darüber hinaus habe ich gestern erfahren, dass ich wieder, wie schon bei der ersten Ss, nicht gegen Zytomegalie immun bin. Ich bin Erzieherin und arbeite unter anderem mit 3 Kinder, die unter 3 Jahren sind. Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll? Soll ich den Arbeitsvertrag einfach unterschreiben und dann meinem Arbeitgeber Bescheid geben, dass ich schwanger bin und zusätzlich nicht immun, was heißen würde, dass ich ein Beschäftigungsverbot bekommen würde und meine Gehaltfortzahlung. Oder soll ich so ehrlich sein und dann nach dem 30.06. aber arbeitslos sein und somit nur gering Arbeitslosengeld bekommen. Zudem muss ich mein Erziehungsgeld bedenken, was auch um einiges weniger wäre. Wenn ich nun aber meinen Arbeitsvertrag unterschreiben würde und dann eine Woche später dem Arbeitgeber sage, dass ich schwanger und nicht immun bin, kann er mich dann anzeigen? Wegen Täuschung oder ähnliches? Über einen Rat von Ihnen wäre ich sehr dankbar. Grüße Jessica

von Jess1908 am 08.05.2015, 13:42



Antwort auf: Ss dem Arbeitgeber sagen

Liebe Jessica, das müssen Sie dann schon selbst entscheiden und mit Ihrem Gewissen vereinbaren, was für sie die beste Entscheidung ist. Rechtlich ist meines Wissens nichts dagegen einzuwenden, eine Schwangerschaft erst später bekannt zu geben. Dazu kann aber unsere Juristin, Frau Bader, viel besser etwas sagen. Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 08.05.2015



Antwort auf: Ss dem Arbeitgeber sagen

Die frage kannst du Frau Bader stellen im Rechtsforum! Aber ja das ist Täuschung! & raus bekommt er das auch, da du ja schon einen test mit dem Ergebnis hast & bestimmt eine ss Bestätigung! Ich weiß das ist *** aber sei ehrlich! Ist jetzt halt so und wenn du es so nicht wolltest hättest du besser aufpassen sollen!

von phoebe87 am 08.05.2015, 15:13



Antwort auf: Ss dem Arbeitgeber sagen

Rechtlich darfsf du "lügen" als Schwangere. Wenn dich ein Arbeitgeber beim Vorstellungsgespräch fragt ob du schwanger bist, darfst du Nein sagen obwohl du es bist. So ist es auch mit deiner jetzigen Situation. Und bzgl des Beschäftigungsverbot: Entspann dich. Der AG zahlt an die Krankenkasse eine Art Versicherung (ist rechtlich so vorgeschrieben). Diese erstattet ihm die notwenigen Kosten für dich ;-) Das einzige was sein kann, dass es evtl nur Prozentual abgerechnet wird und er auf den ein o. anderen Kosten sitzen bleibt

von alexrasselbande am 09.05.2015, 01:31



Antwort auf: Ss dem Arbeitgeber sagen

Danke Dr. Bluni und Alexarasselbande für ihre Antworten. Dein Beispiel mit dem Vorstellungsgespräch ist ein schönes Beispiel und nun hab ich schon mehrmals bestätigt bekommen, dass ich ein wenig flunkern darf :-)

von Jess1908 am 09.05.2015, 08:49



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