Frage: Schwangere Arzthelferin

Hallo Dr. Bluni, ich arbeite als MFA in Allergieabteilung und muss ca. 10 x Tgl, Blutentnahme machen auch Prick- Testunge, Allergiespritzen aufziehen, Urin- Test und so weiter machen. Mein Arbeitgeber + Praxismang. wissen seit meine 8 SSW Bescheid. Jetzt bin ich in 13 SSW und hab´gestern mein Arbeitsplan für Monat Januar bekommen, wo ich permanent nur!! in der Allergieabteilung arbeiten werde. Wie soll ich mich verhalten? Bin einfach ratlos! Darf ich das alles machen??? obwohl meine Frauenärztin mir gesagt hat dass es in der SS verboten ist. Auch muss ich Täglich Fruchtsäure Peeling ( Salicyl + Glykolsäure und wollte gerne wissen ob das Gefährlich ist???? Vielen lieben Dank.

von musikant am 03.01.2014, 13:26



Antwort auf: Schwangere Arzthelferin

Hallo, 1. gelten selbstverständlich für den Arbeitgeber ebenso die Vorgaben im Mutterschutzgesetz und den anderen gesetzlichen Vorgaben. 2. mir bestens bekannt, dass sie manchmal gewisse Wissenslücken bestehen. Wenn das der Fall ist, bieten sie dem Arbeitgeber doch an, dazu das örtliche Gewerbeaufsichtsamt hinzuzuziehen, dann werden sich diese Lücken relativ schnell schließen. Denn auch nach meinem Dafürhalten, sind diese Tätigkeiten in der Form in der Schwangerschaft nicht erlaubt. 3. Es gibt zum Thema Mutterschutz in Arztpraxen vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen dazu ein sehr schönes Informationsblatt aus dem Jahr 2011. Dieses können Sie unter der Internetadresse http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfelder/mutterschutz/Arztpraxen_korr-neu.pdf (letzter Abruf:03.01.2014) Herunter laden, lesen und als Argumentationsgrundlage nutzen. Weitere Tipps in diesem Zusammenhang erhalten Sie durch unsere Juristin, Frau Bader in ihrem Forum. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 03.01.2014