Frage: Mutterschutzgesetz

Eine Frage für meine Schwester, sie ist schwanger in der 11. Woche, arbeitet als Einzelhandelskauffrau in einen großen Supermarkt und leitet die Obst und Gemüseabteilung. Bewegen von großen Trolleys (voll mit Gemüsekisten) und Tragen von Gemüse und Obstkisten gehören zum Alltag. Bisher ging alles ohne Problem, doch heute bemerkte sie einen harten gespannten Unterbauch und Ziehen beim Heben und Tragen der Kisten. Meist sind sie nicht schwerer als 5kg. Trotzdem machte es Beschwerden. Zusätzlich fühlte sie sich sehr erschöpft. Sie bat ihren Chef, den Rest der Arbeitszeit an der Kasse zu verbringen um sich etwas leichtere Arbeit zu verschaffen. Das wurde ihr verweigert, sie würde sich auf der SS ausruhen und SS sei keine Krankheit...(sie war bisher noch nicht krank und ist absolut kein Typ, der jammert) Wie soll sie in Zukunft reagieren? Bei Beschwerden heim gehen und sich krankschreiben lassen, wenn man der Bitte nach einer leichteren Tätigkeit nicht nachkommt? Oder gar ein Beschäftigungsverbot? Danke

von katzenmama77 am 28.05.2011, 20:16



Antwort auf: Mutterschutzgesetz

Hallo, 1. hier ist jeder Arbeitgeber an die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes gehalten. Nachzulesen unter der Adresse http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html (letzter Abruf: 1.2.2011) 2. dazu gehört dann auch, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Schwangere nicht schwerer als etwa 5 kg hebt und der Schwangeren auch die Gelgenheit zu zwischenzeitlichen Pausen und ggf. das Hinlegen ermöglichen muss. 3. wenn sich der Arbeitgeber hier nicht kooperativ zeigt, hilft es oft, sich entweder an den Peronalrat oder gleich an das örtliche Gewerbeaufsichtsamt zu wenden. 4. Ein Beschäftigungsverbot kann dann ausgestellt werden, wenn keine Krankheit vorliegt und der Arbeitgeber nicht dafür sorgen kann, dass der Schwangeren ein Arbeitsplatz entsprechend der Vorgaben des Mutterschutzgesetztes zur Verfügung gestellt werden kann. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 29.05.2011



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