Frage: krankschreibung

Hallo Herr Dr. Bluni. Ich bin nun in der 19. SSW und ich arbeite in einem Kindergarten mit Kindern zwischen 2 und 4 Jahren. Ichmerke immer häufiger, wie mir die Arbeit schwer fällt. Sitzen auf den kleinen Stühlen, Bücken und auf dem Boden mit den kleinen spielen wird immer anstrengender für mich. Ich leide außerdem immer häufiger an Rücken- und Kopfschmerzen und ich muss mich häufig nach der Arbeit hinlegen, da ich leichte Schmerzen und Druck im Unterleib verspüre. Um meinen Haushalt und meinen fünfjährigen Sohn kann ich mich nach einem anstrengenden Arbeitstag kaum noch kümmern. Muss ich denn bis zum Ende der Schwangerschaft so arbeiten gehen? Oder gibt es auch Möglichkeiten einer Krankschreibung, zumindest sporadisch? Mein Mutterschutz beginnt erst Ende Februar und mir graut es bei dem Gedanken bis zum Schluss unter diesen Umständen arbeiten und leben zu müssen. Lg und vielen Dank

von Katrin0808 am 03.11.2013, 14:57



Antwort auf: krankschreibung

Liebe Kathrin, Selbstverständlich wird auch eine Mitarbeiterin eines Kindergartens ihre Arbeit regulär nachgehen müssen und das bis zum Ende der Schwangerschaft, sofern gesundheitlich nichts dagegen spricht. scheint es nach der Meinung der Frauenärztin/des Frauenarztes geboten, eine Krankschreibung auszustellen wegen entsprechender Beschwerden, so ist diese selbstverständlich jederzeit möglich. Bitte stimmen Sie sich dazu doch individuell mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ab. Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 03.11.2013



Antwort auf: krankschreibung

Mir war so das man, wenn man mit kindern arbeitet ein bv bekommt. Spricb am besten mit deinem fa darüber. Und schildere ihm deine Beschwerden. Er kann di da am besten helfen

von snoopy677@freenet.de am 03.11.2013, 15:02



Antwort auf: krankschreibung

Das ist so nicht richtig...arbeite selbst als Erzieherin... Ein BV bekommt man nur wenn man eine fehlende Immunität gegen Masern/ Mumps/ Rötel/ Ringelröteln oder Cytomegalie hat....hat man ausreichenden Schutz kann man normal weiter arbeiten.... Natürlich hast du die Möglichkeit aufgrund von Beschwerden eine Krankmeldung zu bekommen, denke aber damit ist dir ja auf Dauer nicht geholfen....bei uns gibt es 3-4 Erwachsenenstühle habt ihr so etwas nicht? Es muss laut Mutterschutzgesetz eine Ausruhmöglichkeit für dich geben und die Arbeitsbedingungen müssen so sein dass eine Gefährdung von Mutter und Kind ausgeschlossen ist, wenn das nicht der Fall ist kann ein beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, bei körperlichen Beschwerden die auf die Schwangerschaft zurückzuführen sind gibt es eine Krankmeldung....habt ihr einen Betriebsarzt? Würde mich da einfach beraten lassen...sprich ganz offen auch mit deiner Leitung, dass du gerne deine Arbeit gut machen möchtest aber du gerade durch die Schwangerschaft immer schwieriger wird für dich und ob es Möglichkeiten gibt dich zu entlasten....

von schnuffeline2012 am 03.11.2013, 15:16