Frage: Fragen wegen SS-Untersuchungen

Hallo Herr Dr. Bluni! Ich wieder aus Lettland. :o) Nach erfolgreicher ICSI befinde ich mich (40 Jahre) mittlerweile in der 31. SSW. Da wir als Expats hier in Lettland leben freue ich mich wirklich sehr, dass Sie uns auf dieser Seite mit Rat und Tat zur Seite stehen. :o) Meine Frage: hier wird kein CTG vor der 35. SSW durchgeführt. Heute hatte ich VU und es wurde lediglich der Gebärmutterstand, Blutdruck und mein Gewicht überprüft (keine vaginale Untersuchung). Der nächste und letzte große US steht Ende April an. Meine Frage: ist so alles i.O. oder soll ich auf eine frühere US oder ein CTG bestehen? Habe Angst, dass irgendwas "übersehen" wird und mache mir Sorgen um unser Baby und kenne leider zwei Expats, deren Kinder an zu spät erkannten Herzfehlern noch vor der Geburt gestorben sind... Bei meiner Tochter (war in Deutschland mit ihr schwanger) wurde ab der 28. SSW CTG gemacht und ab der 30. SSW durfte ich alle zwei Wochen zur Kontrolle zum FA gehen... Wie würden Sie mich als Patientin behandeln? Danke für Ihre Antwort und viele Grüsse aus Riga, Moni

Mitglied inaktiv - 01.04.2009, 19:16



Antwort auf: Fragen wegen SS-Untersuchungen

Liebe Moni, 1. bei regulärem Verlauf der Schwangerschaft ist eigentlich in den aktuellen Mutterschaftsrichtlinien kein CTG vorgesehen, sofern es dafür keine medizinische Indikation gibt, dennoch wird es hier in besonderen Situationen ab etwa der 29. SSW mit geschrieben, um eine Aussage zum Wohlbefinden des Kindes und der Aktivität der Gebärmutter sagen zu können. Auch medizinisch gibt es eigentlich keinen Grund, ohne Anlass ein solches CTG vor der Geburt zu schreiben und interessanterweise erfolgt diese praktisch in keinem anderen Land außer eben bei uns. 2. bei Interesse können Sie in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was bei uns in Deutschland Gegenstand der Untersuchungen in einer normal verlaufenden Schwangerschaft ist. Die Internetadresse ist http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19/ Eine gynäkologische Untersuchung ist bei Beginn der Schwangerschaft vorgesehen. Gegebenenfalls kann Frauenärztin/Frauenarzt dann noch nach Bakterien & Pilzen schauen und den ph-Wert bestimmen. Auch sollte ein aktueller Krebsabstrich vorliegen. Eine regelmäßige Kontrolle des ph-Wertes ist in jedem Fall nicht vorgesehen. Ist der weitere Verlauf unauffällig und liegt kein Risiko vor (z.B. Zustand nach Frühgeburt oder sehr frühem Blasensprung)und es gibt keine vorzeitigen Wehen, sind weitere gynäkologische Tastuntersuchungen nicht vorgesehen, auch wenn dieses schon lange in Deutschland tägliche Praxis ist. Selbstverständlich wird immer nach dem Wohlbefinden gefragt, es wird der Urin untersucht, der Blutdruck gemessen und das Gewicht bestimmt. Von den notwendigen Blutuntersuchungen abgesehen, werden diese Inhalte ab der 32.SSW in Deutschland 2-wöchentlich durchgeführt An Ultraschalluntersuchungen sind insgesamt drei vorgesehen. Weiterhin wird bis zur 32. SSW im 4-Wochenabstand nach dem Wohlbefinden Sofern bei der schwangeren Frau kein Risiko gegeben ist, keine Besonderheiten vorliegen und keine Frühgeburtsbestrebungen vorliegen, reichen diese Kontrollen eigentlich auch aus. Genau aus diesem Grund wird in den meisten anderen Ländern das Vorsorgeprogramm noch deutlich weniger umfangreich umgesetzt, ohne, dass dieses mit negativen Folgen verbunden wäre. Selbstverständlich ist es für Sie wichtig, dass der routinemäßig ausgebildete Arzt erstens nicht alle Fehlbildungen erkennen kann und von den möglichen Herzfehlern in etwa „nur“ 40%. Wenn Sie hier eine höhere Sicherheit haben möchten, dann wäre dazu eine spezielle Fehlbildungsdiagnostik in einer entsprechend qualifizierten Einrichtung notwendig. Unbestritten ist allerdings, dass die 40jährige Schwangere immer auch mehr schwangerschaftsbedingte Risiken mit sich bringt, wie z.B. hoher Blutdruck, Schwangerschaftsdiabetes oder eine Plazentainsuffizienz. Und aus diesem Grund wäre es zumindest berechtigt, das Vorgehen abweichend von dem oben beschriebenen auszugestalten, z.B. mit der ein oder anderen zusätzlichen Ultraschallunterschung inklusive Doppler und ggf. auch einem CTG. Ob Sie dieses aber mit Ihren Ärzten in Lettland so abstimmen können, vermag ich nicht zu sagen. Wenn jedenfalls dort als Selbstzahlerin oder privat versicherte Schwangere in die Einrichtungen gehen, empfehle ich Ihnen, dieses mit den Ärzten vor Ort zu besprechen. Herzliche Grüße nach Lettland VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 02.04.2009